Dass eine seit 23 Jahren dringend notwendige
GOZ-Novelle mit kassenseitigem Säbelrasseln begleitet wird – so Engel
und Fedderwitz weiter – sei ein „regelmäßig wiederkehrendes Ritual der
Kostenträger, mit dem zu rechnen war.“ Die aktuellen „Rechenbeispiele“
der GKV, die eine „Kostenexplosion“ für Kassen und Patienten
suggerieren, verlassen jedoch – so die beiden Zahnmediziner – den Boden
der Realität und stellen eine ernsthafte Gefährdung der
zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland dar.
Die finanziellen Folgen einer GOZ-Novelle wurden
laut Engel im Vorfeld neutral und seriös evaluiert. So geht eine vom BMG
in Auftrag gegebene Studie des renommierten BASYS-Instituts von einer
finanziellen Mehrbelastung von Privathaushalten von lediglich 2,05 Euro
aus – pro Jahr und Patient! „Vor diesem Hintergrund sind merkliche
Auswirkungen auf das Preisniveau nicht zu erwarten“, schlussfolgert
dementsprechend auch das BMG in seiner Stellungnahme zur GOZ-Novelle.
Die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung übte
heftige Kritik an den Krankenkassen. Ihr Vorstandsvorsitzender, Dr.
Jürgen Fedderwitz, sagte: „Das ist ein durchsichtiges Manöver, mit dem
die Kassen versuchen, die dringend benötigte neue Gebührenordnung zu
hintertreiben. Für GKV-Leistungen wie zum Beispiel Vollgusskronen ist
die GOZ überhaupt nicht maßgeblich.“
Selbst da, wo gesetzliche Krankenversicherte private Leistungen in Anspruch
nehmen,
wird es keine dramatischen Kostensteigerungen geben: Der so genannte
Punktwert, mit dem einzelne zahnärztliche Leistungen in der GOZ bewertet
werden, ist – nach 23 Jahren Nullrunde seit der letzten GOZ-Novelle –
nicht verändert. Damit bleiben die meisten Leistungsbewertungen ohnehin
auch in der neuen Gebührenordnung unverändert.
Das Abrechnungsverhalten der Zahnärzte ist und
bleibt auch beim Zahnersatz sehr moderat und wurde nie – wie GKV-seitig
behauptet – in irgendeiner Form „missbraucht“, in dem grundsätzlich
Maximalwerte – etwa über so genannte mögliche Steigerungsfaktoren –
gewählt werden. Fakt ist vielmehr: Die Zahnärzte können die
Steigerungsfaktoren nicht willkürlich festlegen, sondern nur anhand der
Schwierigkeit des Behandlungsfalles. Gut 75 Prozent der zahnärztlichen
Leistungen werden in der Realität von den Zahnärzten als einfacher oder
durchschnittlich schwieriger Fall berechnet. Das belegen Untersuchungen
zum Umgang mit dem 2005 eingeführten Festzuschusssystem.
Wer – wie aktuell die GKV – gegen Fakten aus der
zahnmedizinischen Realität “Zahlenwildwuchs“ über die Medien produziert,
handelt nicht nur unseriös, sondern verunsichert Bürgerinnen und
Bürger. „Im ungünstigsten Fall“, so Dr. Fedderwitz, „entscheiden sich
Patienten aus falscher Furcht vor Mehrkosten gegen notwendige
Zahnarztbesuche und –behandlungen. Das ist ein unverantwortlicher,
falscher Alarm.“ Laut dem Präsidenten der BZÄK Dr. Engel betreibt die
GKV aktuell „finanziell motivierte Patientenverunsicherung pur“. Eine
mit einer modernen GOZ realisierbare, präventiv orientierte Zahnmedizin
auf hohem Niveau für alle Bürgerinnen und Bürger – egal ob PKV oder GKV
versichert – wird so ad absurdum geführt“, so Engel.