KZBV: Forderung der GKV nach Kontrolle privater zahnärztlicher Leistungen ist absurd


Hätten die Krankenkassen Anfang der neunziger Jahre noch über zehn Prozent ihrer Leistungsausgaben in die zahnmedizinische Versorgung gesteckt, so seien es jetzt gerade noch sieben Prozent. Dass Kassen nun private Rechnungen der Patienten prüfen wollen, sei weder politisch noch rechtlich nachvollziehbar und von der geltenden Gebührenordnung auch nicht gedeckt. Im Übrigen, so Fedderwitz weiter, bestünde dafür auch keinerlei Notwendigkeit: „Die Zahnärzte rechnen drei Viertel aller privaten Leistungen seit Jahren unverändert nach dem niedrigen Standardsatz ab. Und die Versicherten haben dabei volle Kostentransparenz.“

Fedderwitz forderte den GKV-Spitzenverband auf, sich den eigentlichen Problemen in der zahnärztlichen Versorgung zu stellen: „Es ist ärgerlich, wenn sich die Kassen vordergründig als Anwälte unserer Patienten aufspielen, während sie im Hintergrund Versorgungsdefizite, wie wir sie zum Beispiel bei pflegebedürftigen und behinderten Patienten haben, trotz üppiger Finanzpolster ignorieren, die Bewilligung beantragter Leistungen verschleppen, und sich die Einsparungen aus der Zahnmedizin in die ohnehin vollen Taschen stecken.“

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 10 April 2012