Ärzte mit Fake-Bewertungen: Jameda darf Nutzer warnen

Diverse Male wurde in der Presse über Gerichtsurteile um das Ärztebewertungsportal Jameda berichtet. Oft ging es um Ärzte, die gegen ihren Willen im Portal gelistet wurden, oder Ärzte, die negative Bewertungen gelöscht haben wollten. In diesem Rechtsstreit ging es um einen Zahnarzt, der seine auffällig vielen Positivbewertungen keinen Patienten zuweisen konnte oder wollte und deswegen vom Portal mit einem Warnhinweis für möglichen Bewertungspfusch versehen wurde.

Manipulationsverdacht wird von Jameda neuerdings abgestraft

Durch einen dezenten Warnhinweis im Profil des Zahnarztes sollten Suchende über eine mögliche Manipulation aufgeklärt werden. Vor Gericht hieß es von Seiten Jamedas „das Nutzerinteresse muss gewahrt werden“. Das Unternehmen legt offenbar großen Wert darauf, dass Nutzer auf keinen Fall manipuliert werden. Der gebrandmarkte Arzt reichte daraufhin Klage ein. In zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) die Klage des Zahnarztes ab und gestattete Jameda, den Warnhinweis beizubehalten.

Nutzerinteresse nun wichtiger als Profit?

Mit ihrer Geschäftspolitik fand sich Jameda bei Rechtsstreitigkeiten zumeist in der Rolle des Unsympathen wieder. Zahlende Kunden wurden gegenüber Nicht-Mitgliedern bevorzugt und der Wettbewerb auf verschiedene Arten manipuliert. Für den Nutzer ist nicht erkennbar, ob ein von Jameda vorgeschlagener Arzt auch tatsächlich gut ist. Von Ärzten bezahlte Werbungen werden unter die Suchergebnisse gemischt und so weiter. Den vorliegenden Fall nutzt das Bewertungsportal, um sein Image aufzupolieren. Auf ihrer Webseite heißt es „ein weiterer Sieg vor Gericht“ und „Jamedas Kampf gegen Fake-Bewertungen“.

Schlechte Bewertungen = Schlechter Arzt?

Auf Jameda werden dem Suchenden Ärzte anhand ihrer Bewertungen aufgelistet. Durch eine sehr prägnante Markierung zeichnen sich die top-bewerteten Mediziner von ihren weniger gut bewerteten Konkurrenten ab. Top Noten durch hunderte positive Bewertungen sind auf dem Bewertungsportal jedoch keine Seltenheit oder gar Kriterium für einen guten Arzt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele Ärzte beim lupenreinen Image auch schonmal nachhelfen: Dafür gibt es Agenturen, die gegen Bezahlung reihenweise Positivbewertungen erstellen, in denen der jeweilige Arzt in den Himmel gelobt wird. Natürlich ist das offiziell wettbewerbswidrig und verboten.

Jamedas Empörung über Fake-Bewertungen oder die Geister die ich rief

Der Jameda-Chef betonte im Namen des Unternehmens die „Nulltoleranz-Politik gegen jegliche Manipulationsversuche“. Da davon auszugehen ist, dass es mehr als nur einen Arzt gibt, der Fake-Bewertungen eingekauft haben könnte, stellt sich die Frage: Markiert Jameda nun jeden Mediziner mit Positivbewertungen zweifelhaften Ursprungs? Das Bewertungsportal hat den Konkurrenzkampf selbst geschaffen. Ob nun dezente Warnhinweise die Übersicht erleichtern, wer weiß. Blickt der Nutzer da noch durch? Es bleiben Zweifel.


Quelle: OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 19.11.2020, Az. 16 W 37/20 , Jameda

 

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 15. Dezember 2020

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