Da die Implantate nicht erhaltungsfähig waren, ließ die Patientin sich nach Beratung durch einen neu hinzugezogenen Zahnarzt alle Implantate wieder entfernen. Erst nach mehrwöchiger Antibiotikabehandlung konnte die perforierte Kieferhöhlenwand im Krankenhaus chirurgisch geschlossen werden. Die Folgebehandlungen zur Sanierung des durch die Komplikationen aufgetretenen Knochendefektes waren aufwendig. Neue Implantate konnten erst nach Knochengewinnung und Knochenaufbau des Kieferkamms im Oberkiefer inseriert werden.
Da sie über die Risiken und Komplikationen bei und nach Implantation aufgeklärt worden war, war die Patientin zunächst nicht in der Lage zu beurteilen, ob diese folgenschwere Implantatkomplikation auf einen Behandlungsfehler ihres Hauszahnarztes zurückgeführt werden könnte. Daher ließ sie ihre konkreten Beschwerden und Komplikationen erst durch einen sachverständigen Gutachter bewerten und reichte danach Klage ein.
Ergebnis: Die Kosten für das privat bestellte Gutachten von 1.500 Euro durch den Sachverständigen wurden von der Kammer als berücksichtungsfähig eingestuft. Der Zahnarzt, bei dem infolge der Implantatinsertion Komplikationen auftraten, wurde durch das Landgericht Dortmund zur Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld an sie verurteilt. Zusätzlich wurde er angewiesen, alle Kosten der zahnmedizinischen Folgebehandlung sowie die Anwaltskosten (außergerichtlich) zu zahlen.
Quelle: LG Dortmund, Urteil vom 07.05.2014, AZ: 4 O 154/12