Mehrkosten der neuen Gebührenordnun (GOZ): BMG-Studie geht von jährlichen Mehrbelastungen der Privathaushalte von nur 2,05 Euro aus.

Berlin, 20.06.2011 - Jede Patientin und jeder Patient in Deutschland

hat einen Anspruch auf eine bezahlbare und qualitativ hochwertige

Zahnmedizin – egal ob privat oder gesetzlich versichert. Das, so der

Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Dr. Peter Engel und der

Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)

Dr. Jürgen Fedderwitz, ist und bleibt Leitlinie des Berufsstandes der

Zahnärzte in Deutschland und gleichzeitig das Ziel des aktuellen

Referentenentwurfs für eine Novellierung der GOZ aus dem

Bundesgesundheitsministerium (BMG).

 

Dass eine seit 23 Jahren dringend notwendige

GOZ-Novelle mit kassenseitigem Säbelrasseln begleitet wird – so Engel

und Fedderwitz weiter – sei ein „regelmäßig wiederkehrendes Ritual der

Kostenträger, mit dem zu rechnen war.“ Die aktuellen „Rechenbeispiele“

der GKV, die eine „Kostenexplosion“ für Kassen und Patienten

suggerieren, verlassen jedoch – so die beiden Zahnmediziner – den Boden

der Realität und stellen eine ernsthafte Gefährdung der

zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland dar.

Die finanziellen Folgen einer GOZ-Novelle wurden

laut Engel im Vorfeld neutral und seriös evaluiert. So geht eine vom BMG

in Auftrag gegebene Studie des renommierten BASYS-Instituts von einer

finanziellen Mehrbelastung von Privathaushalten von lediglich 2,05 Euro

aus – pro Jahr und Patient! „Vor diesem Hintergrund sind merkliche

Auswirkungen auf das Preisniveau nicht zu erwarten“, schlussfolgert

dementsprechend auch das BMG in seiner Stellungnahme zur GOZ-Novelle.

Die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung übte

heftige Kritik an den Krankenkassen. Ihr Vorstandsvorsitzender, Dr.

Jürgen Fedderwitz, sagte: "Das ist ein durchsichtiges Manöver, mit dem

die Kassen versuchen, die dringend benötigte neue Gebührenordnung zu

hintertreiben. Für GKV-Leistungen wie zum Beispiel Vollgusskronen ist

die GOZ überhaupt nicht maßgeblich."

Selbst da, wo gesetzliche Krankenversicherte private Leistungen in Anspruch

nehmen,

wird es keine dramatischen Kostensteigerungen geben: Der so genannte

Punktwert, mit dem einzelne zahnärztliche Leistungen in der GOZ bewertet

werden, ist – nach 23 Jahren Nullrunde seit der letzten GOZ-Novelle –

nicht verändert. Damit bleiben die meisten Leistungsbewertungen ohnehin

auch in der neuen Gebührenordnung unverändert.

Das Abrechnungsverhalten der Zahnärzte ist und

bleibt auch beim Zahnersatz sehr moderat und wurde nie – wie GKV-seitig

behauptet – in irgendeiner Form „missbraucht“, in dem grundsätzlich

Maximalwerte – etwa über so genannte mögliche Steigerungsfaktoren –

gewählt werden. Fakt ist vielmehr: Die Zahnärzte können die

Steigerungsfaktoren nicht willkürlich festlegen, sondern nur anhand der

Schwierigkeit des Behandlungsfalles. Gut 75 Prozent der zahnärztlichen

Leistungen werden in der Realität von den Zahnärzten als einfacher oder

durchschnittlich schwieriger Fall berechnet. Das belegen Untersuchungen

zum Umgang mit dem 2005 eingeführten Festzuschusssystem.

Wer – wie aktuell die GKV – gegen Fakten aus der

zahnmedizinischen Realität “Zahlenwildwuchs“ über die Medien produziert,

handelt nicht nur unseriös, sondern verunsichert Bürgerinnen und

Bürger. „Im ungünstigsten Fall“, so Dr. Fedderwitz, „entscheiden sich

Patienten aus falscher Furcht vor Mehrkosten gegen notwendige

Zahnarztbesuche und –behandlungen. Das ist ein unverantwortlicher,

falscher Alarm.“ Laut dem Präsidenten der BZÄK Dr. Engel betreibt die

GKV aktuell „finanziell motivierte Patientenverunsicherung pur“. Eine

mit einer modernen GOZ realisierbare, präventiv orientierte Zahnmedizin

auf hohem Niveau für alle Bürgerinnen und Bürger – egal ob PKV oder GKV

versichert – wird so ad absurdum geführt“, so Engel.

 

Letzte Aktualisierung am Montag, 20. Juni 2011

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Noch bevor man über Zahnersatz diskutiert: An der Stelle wo vielleicht ein Implantat hin soll, stand oder steht sogar noch ein Zahn. Wann kann man ihn noch retten, wann ist es für den Zahn zu spät? Damit beschäftigt sich unser Kapitel: Wann muss ein Zahn raus?  Wenn er stark zerstört ist, kann eine Überkronung den Zahn erhalten. Welches Material und welche Technik bei der Kronenversorgung (Vollkeramikkrone, Verblendkrone oder Goldkrone) hat dann welchen Vorteil?