Lexikon

Vollkaskoimplantat - Implantatschutzbrief

Werblicher Begriff für ein relativ neu auf den Implantatmarkt eingestiegenes Implantatsystem, bei dem das Implantatmaterial für den Ersatz eines innerhalb von 10 Jahren verloren gegangenen Implantats sowie der Implantatkomponenten (Abutments), die für die Herstellung der Kronen und Brücken benötigt werden, versichert sind.  Auch das Honorar für den Behandler für das erneute Einsetzen sowie ein Betrag für die Kosten der Suprakonstruktion sind in der Police enthalten. Träger für diesen, über den Implantatpreis abgesicherten "Implantatschutzbrief" ist die Gothaer Versicherung, als Vertragspartner die "Stiftung Mensch und Medizin Gmbh".

Dieses Procedere hat natürlich Vorteile für Patient und Behandler, da zwar viele Hersteller bereits ein verloren gegangenes Implantat kostenfrei ersetzen, nicht aber Komponenten oder das Honorar für den Zahnarzt.

Nicht versichert ist der Frühverlust (innerhalb der ersten 6 Monate, häufigster Zeitpunkt für einen Implantatverlust). Die Gesamterstattung umfaßt  nicht die vollen Kosten einer Implantatbehandlung , sondern ist lt. Hersteller  auf ca. 900€ je Implantat begrenzt. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht erstattet, was insbesondere wenn zusätzlicher Aufwand (Knochenaufbau  oder Mehrhonorar bei erhöhter Schwierigkeit, höhere Laborkosten etc.) nötig sein sollte, die Kosten nach oben treiben könnte.