Lexikon

Vollgusskrone

Eine Vollgusskrone ist eine Zahnkrone, die vollständig aus einer gegossenen Metalllegierung besteht – ohne jede keramische oder kunststoffbasierte Verblendung. Sie zählt zu den Metallkronen und wird im klassischen zahntechnischen Gussverfahren gefertigt: Auf ein Wachsmodell des präparierten Zahnstumpfes folgen Einbetten, Ausbrennen des Wachses und der Guss der Legierung in die entstandene Hohlform. Wegen ihrer unverblendeten, metallischen Oberfläche kommt sie überwiegend im nicht einsehbaren Seitenzahnbereich zum Einsatz.

Werkstoff und Herstellung

Als Legierung kommen sowohl Nichtedelmetalle (NEM, meist auf Kobalt-Chrom– oder Nickel-Chrom-Basis) als auch Edelmetalllegierungen auf Goldbasis infrage. Nach dem Guss wird der Rohling ausgearbeitet, poliert und mit Zement oder Klebematerial auf dem beschliffenen Zahn befestigt. Herstellung, Materialeigenschaften und Verarbeitung von Gold-, Stahl- und Titankronen beschreibt ausführlich die Themenseite Goldkrone, Stahlkrone, Titankrone.

Abgrenzung zu anderen Kronenarten

Von der Vollgusskrone zu unterscheiden ist die Verblendkrone (Metallkeramikkrone): Hier trägt ein gegossenes oder gefrästes Metallgerüst zusätzlich eine aufgebrannte Keramikschicht, die Form und Zahnfarbe herstellt. Die Vollkeramikkrone kommt dagegen vollständig ohne Metall aus und wird aus Zirkonoxid– oder Glaskeramik gefräst oder gepresst. Auch von den monolithischen Kronen und Brücken unterscheidet sich die Vollgusskrone im Herstellungsweg: Monolithische Restaurationen aus Zirkonoxid oder Lithiumdisilikat entstehen im digitalen CAD/CAM-Verfahren durch Fräsen oder Pressen, während die Vollgusskrone auf dem klassischen Wachsausschmelz-Gussverfahren beruht – gemeinsam ist beiden Bauweisen nur der Verzicht auf eine zusätzliche Verblendschicht. Vom allgemeinen zahnärztlichen Begriff der Vollkrone – einer ringsum bis zum Zahnfleisch reichenden Überkronung, unabhängig vom Material – ist die Vollgusskrone ebenfalls zu unterscheiden: Sie bezeichnet speziell die vollständig gegossene, unverblendete Metallkrone.

Kassenleistung

Bei gesetzlich Versicherten zählt die Vollgusskrone aus Nichtedelmetall zur vertragszahnärztlichen Regelversorgung: Entscheidet sich ein Kassenpatient für eine Metallkrone dieser Bauweise, darf sie nicht als teurere Privatkrone abgerechnet werden, und die Krankenkasse trägt die Kosten im Rahmen des befundbezogenen Festzuschusses. Details zu Festzuschuss und Eigenanteil bei Zahnkronen fasst der Zahnkronen-Ratgeber zusammen.

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Literatur

Literatur und Quellenangaben
  • Wolfgang Gernet, Reiner Biffar, Norbert Schwenzer, Michael Ehrenfeld: Zahnärztliche Prothetik. Thieme-Verlag, Stuttgart.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Festzuschuss-Richtlinien (FZ-RL) – Befunde und zugeordnete Regelversorgungsleistungen bei Zahnersatz.
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung.

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