Lexikon
UPT (Unterstützende Parodontitistherapie)
UPT steht für Unterstützende Parodontitistherapie und bezeichnet die Nachsorgephase, die sich an die aktive Parodontitisbehandlung (AIT) und eine gegebenenfalls erforderliche chirurgische Therapie (CPT) anschließt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 13 der PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die seit dem 1. Juli 2021 gilt.
Parodontitis ist eine chronische Erkrankung. Selbst nach einer erfolgreichen Behandlung besteht ohne regelmäßige Kontrolle das Risiko, dass sich die Entzündung erneut entwickelt. Die UPT schließt diese Lücke. Der G-BA definiert ihr Ziel in der Richtlinie ausdrücklich: Sie dient der Sicherung der Ergebnisse der antiinfektiösen und einer gegebenenfalls erfolgten chirurgischen Therapie, fördert die Patientenmotivation und die Aufrechterhaltung der Mundhygiene und hält nicht befallenes Gewebe gesund. Neu- und Reinfektionen in behandelten Bereichen können so frühzeitig erkannt und bestehende Erkrankungen eingedämmt werden.
Der Inhalt der UPT ist in der Richtlinie durch einzelne Leistungspositionen (UPT a bis g) genau beschrieben. Dazu gehören die Mundhygienekontrolle anhand eines Plaqueindex (UPT a), eine erneute Mundhygieneunterweisung bei Bedarf (UPT b), die vollständige supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen (UPT c) sowie – je nach Schweregrad – erneute Messungen der Sondierungstiefen und des Sondierungsblutens. Bei Stellen mit erhöhten Taschentiefen und Sondierungsbluten ist auch eine erneute subgingivale Instrumentierung vorgesehen (UPT e/f). UPT c gilt für alle Zähne, nicht nur für jene, die im Rahmen der AIT behandelt wurden. Ob und wie daneben eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) berechnet wird, klärt die Praxis.
Wie viele UPT-Termine die Kasse trägt, richtet sich nach dem bei der Diagnose festgestellten Grad (A, B oder C), also der Geschwindigkeit, mit der die Erkrankung fortschreitet; fachlich kommen je nach Risiko Abstände von drei bis zwölf Monaten infrage. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der UPT für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der AIT. Ob die Kasse übernimmt, hängt vom Befund ab; das klärt die Praxis (siehe Parodontitistherapie der Kasse: von AIT bis UPT). Nimmt ein Patient seine UPT-Termine nicht wahr, ist nach erneuter Diagnosestellung unter den entsprechenden Voraussetzungen eine neue PAR-Behandlungsstrecke möglich.
Ohne regelmäßige Nachsorge kann die Parodontitis erneut fortschreiten; wer die Nachsorge nicht wahrnimmt, verliert häufiger Zähne. Die UPT gehört daher fest zur Langzeitbehandlung.
Mehr zur Parodontitis-Behandlung der Kasse: von AIT bis UPT und zu den Kosten der Parodontosebehandlung.
Literatur
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie), § 13 Unterstützende Parodontitistherapie. Beschluss vom 17. Dezember 2020, in Kraft getreten am 1. Juli 2021. https://www.g-ba.de/richtlinien/124/ Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): PAR-Richtlinie – Erläuterungen zur UPT. https://www.kzbv.de/par-richtlinie.1498.de.html Lang NP, Tonetti MS: Periodontal risk assessment (PRA) for patients in supportive periodontal therapy (SPT). Oral Health Prev Dent. 2003;1(1):7–16. Axelsson P, Nyström B, Lindhe J: The long-term effect of a plaque control program on tooth mortality, caries and periodontal disease in adults. J Clin Periodontol. 2004;31(9):749–757. Sanz M et al.: Treatment of stage I–III periodontitis – The EFP S3 level clinical practice guideline. J Clin Periodontol. 2020;47 Suppl 22:4–60. doi:10.1111/jcpe.13290 Donnermeyer D, Meyer-Lückel H, Stähli A, Cosgarea R, Wierichs RJ: Does adherence to supportive periodontal care lower the risk of caries and related tooth loss? A systematic review and meta-analysis. Periodontol 2000. 2026 (online vorab). doi:10.1111/prd.70060
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