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Parodontalstatus

Der Parodontalstatus ist die vollständige, dokumentierte Befundaufnahme des Zahnhalteapparats (Parodont). An mehreren Messstellen pro Zahn werden die Sondierungstiefen und das Bluten auf Sondieren (BOP), die Zahnlockerung, der Furkationsbefall mehrwurzeliger Zähne sowie der parodontal bedingte Zahnverlust erhoben – die vier Befundpositionen, die die PAR-Richtlinie mindestens verlangt. Fachlich kommen weitere Werte hinzu, vor allem die Rezession und der daraus errechnete Attachmentverlust. Gemeinsam mit dem Röntgenbefund bildet er die Grundlage für Diagnose, Stadium und Grad einer Parodontitis. Davon abzugrenzen ist der Parodontale Screening-Index (PSI): ein orientierendes Screening, das das Gebiss in sechs Sextanten einteilt und je Sextant den höchsten Codewert von 0 bis 4 erfasst (0 = gesund, 4 = tiefe Zahnfleischtasche). Der PSI ersetzt den vollständigen Status nicht, sondern zeigt an, ob und wo eine eingehende Befundung nötig ist.

  • Zweck: Früherkennung, Diagnose und Verlaufskontrolle von Erkrankungen des Zahnhalteapparats.
  • Erhebung: mit der Parodontalsonde; für den PSI eine kugelspitzige Screening-Sonde (WHO-Sonde).
  • PSI vs. vollständiger Status: Der PSI ist ein Schnelltest, auf den gesetzlich Versicherte einmal innerhalb von zwei Jahren Anspruch haben; der vollständige Parodontalstatus misst Zahn für Zahn und ist Teil der Befunderhebung vor einer systematischen Parodontitistherapie.

Welche Werte erhoben werden

Ein Parodontalstatus ist kein einzelner Messwert, sondern ein Bündel aus mehreren Befunden, die erst zusammen ein Bild ergeben. Erhoben werden sie im Spalt zwischen Zahn und Zahnfleisch: Die stumpfe Messsonde wird dort vorsichtig eingeführt, bis sie auf Widerstand trifft, und an der Millimeterskala abgelesen. Für die vertragszahnärztliche Versorgung legt die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest, was die Dokumentation des klinischen Befunds mindestens umfassen muss: vier Befundpositionen – die Sondierungstiefen zusammen mit der Sondierungsblutung, die Zahnlockerung, den Furkationsbefall an mehrwurzeligen Zähnen und die durch Parodontitis bereits verlorenen Zähne. Rezession und Attachmentverlust gehören fachlich dazu, stehen aber nicht in dieser Aufzählung; sie sind unten gesondert als fachliche Ergänzung ausgewiesen.

  • Sondierungstiefe: der Abstand vom Zahnfleischrand bis zum Boden der Tasche, gemessen in Millimetern. Liegt der Wert zwischen zwei Millimetermarkierungen der Sonde, wird auf den nächstgelegenen ganzen Millimeter gerundet – Messwerte unter 0,5 mm werden ab-, Werte ab 0,5 mm aufgerundet.
  • Sondierungsblutung (BOP): blutet es nach dem vorsichtigen Sondieren, spricht das für eine aktive Entzündung des Gewebes.
  • Zahnlockerung: Grad 0 steht für normale Beweglichkeit, Grad I für geringe horizontale Beweglichkeit (0,2 bis 1 mm), Grad II für mehr als 1 mm und Grad III für eine ausgeprägte horizontale (mehr als 2 mm) sowie zusätzlich vertikale Beweglichkeit.
  • Furkationsbefall: bei mehrwurzeligen Zähnen der Abbau zwischen den Wurzeln. Grad 0 bedeutet, dass die Furkation nicht sondierbar ist, Grad I bis 3 mm horizontal, Grad II mehr als 3 mm ohne Durchgängigkeit, Grad III durchgängig sondierbar.
  • Zahnverlust aufgrund von Parodontitis: festgehalten wird auch, welche Zähne bereits durch die Erkrankung verloren gegangen sind.
  • Rezession (fachliche Ergänzung): die Lage des Zahnfleischrands. Ist er zurückgewichen, liegt ein Teil der Wurzel frei.
  • Attachmentverlust (fachliche Ergänzung): der tatsächlich verlorene Halt des Zahns im Kiefer. Er ergibt sich aus Sondierungstiefe und Rezession und wird als klinischer Attachmentlevel (CAL) beschrieben. Anders als Sondierungstiefe und Blutung, die eine gegenwärtige Entzündung anzeigen, lässt der Attachmentverlust Rückschlüsse auf bereits abgelaufene Krankheitsphasen zu.
Befundwerte im Parodontalstatus: die vier Positionen des Mindestumfangs der PAR-Richtlinie – Sondierungstiefe mit Sondierungsblutung, Zahnlockerung, Furkationsbefall und Zahnverlust durch Parodontitis – sowie davon abgesetzt die fachlichen Ergänzungen Rezession und Attachmentverlust
Befundwerte im Parodontalstatus: die vier Positionen des Mindestumfangs der PAR-Richtlinie und, davon abgesetzt, die fachlichen Ergänzungen Rezession und Attachmentverlust.

Die PAR-Richtlinie verlangt Sondierungstiefen und Sondierungsblutung an mindestens zwei Stellen pro Zahn, davon eine mesioapproximal und eine distoapproximal – also jeweils zwischen den Zähnen, wo sich Beläge besonders hartnäckig halten. Eine feinere Aufzeichnung mit mehr Messpunkten je Zahn ist möglich, aber nicht Vorgabe der Richtlinie. Wie einzelne Millimeterwerte einzuordnen sind, erklären wir ausführlich auf der Seite zu Zahnfleischtaschen und Taschentiefen.

Screening und Vollbefund

Der Parodontale Screening-Index ist der schnelle Vorlauf, der vollständige Status die eigentliche Befundaufnahme. Nach der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses haben gesetzlich Versicherte einmal innerhalb von zwei Jahren Anspruch auf die Erhebung des PSI. Er soll einen orientierenden Überblick darüber geben, ob eine parodontale Erkrankung vorliegen könnte, wie schwer sie sein könnte und ob Behandlungsbedarf besteht.

Gemessen wird mit einer Sonde mit halbkugelförmiger Spitze, die ein schwarzes Band zwischen 3,5 und 5,5 Millimetern trägt. Das Gebiss wird in sechs Sextanten eingeteilt; bei Erwachsenen wird an allen vorhandenen Zähnen mit Ausnahme der Weisheitszähne gemessen, bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an den Indexzähnen 11, 16, 26, 31, 36 und 46 beziehungsweise an benachbarten bleibenden Zähnen. Aufgezeichnet wird nur der höchste Wert je Sextant – wird irgendwo Code 4 gemessen, ist die Messung in diesem Sextanten beendet.

Parodontalsonden, WHO-Sonde zur Messung der Taschentiefen
Parodontalsonden mit Millimeterskala. Für den PSI wird eine Sonde mit halbkugelförmiger Spitze und schwarzem Band von 3,5 bis 5,5 Millimetern verwendet.
PSI-CodeBefund an der SondeZusatzbefundFolge für die Befundung
0Schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe unter 3,5 mm)Keine Blutung, kein Zahnstein, keine defekten RestaurationsränderKein weiterer Handlungsbedarf aus dem Screening
1Schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (unter 3,5 mm)Blutung auf Sondieren, kein Zahnstein, keine defekten RänderHinweis auf eine Entzündung des Zahnfleischs
2Schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (unter 3,5 mm)Zahnstein und/oder defekte RestaurationsränderReizfaktoren sind zu beseitigen
3Schwarzes Band bleibt teilweise sichtbar (3,5 bis 5,5 mm)Vertiefte Sondierungswerte im SextantenAnzeichen einer parodontalen Erkrankung: Bereits ein einzelner Sextant mit Code 3 löst nach Darstellung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie die vollständige parodontale Befunderhebung als Basis der weiteren Therapieplanung aus
4Schwarzes Band verschwindet ganz (über 5,5 mm)Messung im Sextanten wird beendetAnzeichen einer parodontalen Erkrankung: gezielte Diagnostik nach der PAR-Richtlinie

Weil je Sextant nur der höchste Wert festgehalten wird und die Messung dort endet, sobald Code 4 erreicht ist, bleibt der Zeitaufwand gering: Für ein weitgehend vollbezahntes Erwachsenengebiss veranschlagt die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie etwa zwei bis drei Minuten. Genau diese Verkürzung ist aber auch der Preis des Verfahrens – über die Zahl der betroffenen Stellen, über den Halteverlust und über die Verteilung im Gebiss sagt das Screening nichts aus.

Zwei Zusatzzeichen ergänzen die Codes: Sextanten ohne Zähne oder mit nur noch einem Zahn werden mit einem X gekennzeichnet. Klinische Abnormitäten – etwa Furkationsbeteiligungen, mukogingivale Probleme, Rezessionen ab 3,5 Millimetern oder Zahnbeweglichkeit – erhalten einen Stern; der Sextant wird dann in den nächsthöheren Code eingeordnet.

Entscheidend ist die Grenze des Verfahrens: Der PSI liefert eine Verdachtslage, keine Diagnose. Ein hoher Codewert kann auch andere Ursachen haben als eine Parodontitis, etwa eine Längsfraktur an einem wurzelbehandelten Zahn oder eine Zahnfleischwucherung mit Pseudotaschen. Werden Anzeichen einer parodontalen Erkrankung festgestellt, ist deshalb die gezielte Diagnostik nach der PAR-Richtlinie erforderlich – und die beginnt mit dem vollständigen Parodontalstatus. Umgekehrt schließt ein niedriger Code eine Erkrankung nicht sicher aus, weil nur der jeweils schlechteste Wert je Sextant festgehalten wird. Wie der Zahnarzt bei Verdacht weiter vorgeht, beschreiben wir auf der Themenseite So wird eine Parodontitis richtig diagnostiziert.

Umgekehrt gilt der PSI nach Darstellung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie nicht als Eingangsvoraussetzung für die systematische Parodontaltherapie. Wer bereits mit deutlichen Beschwerden in die Praxis kommt, kann also direkt eine vollständige Befundung erhalten, ohne dass zuvor ein Screening dokumentiert sein müsste.

Anamnese, Röntgen und Dokumentation

Zum Befund gehört mehr als die Sonde. Die PAR-Richtlinie nennt als Grundlage der Therapie die allgemeine und die parodontitisspezifische Anamnese, den klinischen Befund, je nach rechtfertigender Indikation ergänzt durch Röntgenaufnahmen und Röntgenbefund, die Diagnose und die Dokumentation.

  • Parodontitisspezifische Anamnese: erfasst werden Risikofaktoren, namentlich ein Diabetes mellitus mit Angabe des HbA1c-Werts sowie der Tabakkonsum.
  • Röntgenbefund: er verlangt aktuelle, auswertbare Aufnahmen – in der Regel nicht älter als zwölf Monate – und umfasst den röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Prozent bezogen auf das Lebensalter.
  • Diagnose: sie ist gemäß der jeweils gültigen Klassifikation der Parodontalerkrankungen der maßgeblichen wissenschaftlichen Fachgesellschaft anzugeben.

Aufgezeichnet wird alles auf einem standardisierten Formular, dem Parodontalstatus-Vordruck. Er bildet das Gebiss schematisch ab, sodass für jeden Zahn die Messwerte an ihrer jeweiligen Stelle eingetragen werden können. So entsteht ein Dokument, das sich bei späteren Kontrollen unmittelbar mit dem Ausgangsbefund vergleichen lässt – der eigentliche Wert des Parodontalstatus liegt in dieser Vergleichbarkeit über die Zeit.

Parodontalstatus-Vordruck, Blatt 1: Zahnschema mit Feldern für Sondierungstiefen und Sondierungsblutung
Parodontalstatus-Vordruck, Blatt 1: Zahnschema mit Eintragsfeldern für die Sondierungstiefen und die Sondierungsblutung an jedem einzelnen Zahn.
Parodontalstatus-Vordruck, Blatt 2: Felder für Anamnese, Röntgenbefund, Diagnose sowie Stadium und Grad
Parodontalstatus-Vordruck, Blatt 2: Felder für die Anamnese mit den Risikofaktoren, den Röntgenbefund, die Diagnose sowie Stadium und Grad.

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Bedeutung für die Diagnose

Aus den Zahlen des Parodontalstatus und dem Röntgenbefund wird die Diagnose gebildet. Die aktuelle Klassifikation beschreibt eine Parodontitis nicht mehr nur als „leicht“ oder „schwer“, sondern über zwei Achsen: das Stadium und den Grad.

Das Stadium bildet Schweregrad und Komplexität der Behandlung ab. Die PAR-Richtlinie unterscheidet Stadium I als initiale, Stadium II als moderate, Stadium III als schwere Parodontitis mit Potenzial für weiteren Zahnverlust und Stadium IV als schwere Parodontitis mit Potenzial für den Verlust der gesamten Bezahnung. Ergänzend wird die Ausdehnung beschrieben: lokalisiert bei weniger als 30 Prozent der Zähne, generalisiert ab 30 Prozent, daneben das Molaren-Inzisiven-Muster. Der Grad beschreibt den Hinweis auf beziehungsweise das Risiko für eine rasche Progression und das erwartete Behandlungsergebnis – Grad A für eine langsame, Grad B für eine moderate und Grad C für eine rasche Progressionsrate. In diese Einordnung fließen die im Status erhobenen Risikofaktoren Diabetes und Tabakkonsum ein.

Der Befund entscheidet zugleich über die Behandlungsbedürftigkeit. Nach der PAR-Richtlinie ist die systematische Behandlung einer Parodontitis angezeigt, wenn eine der dort bestimmten Diagnosen gestellt wird und dabei eine Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr vorliegt. Bleibt die Entzündung auf das Zahnfleisch beschränkt, ohne dass Halt verloren gegangen ist, spricht man von einer Gingivitis – ein Zustand, der ohne die Behandlungsstrecke der PAR-Richtlinie angegangen wird.

Auch für die Prognose einzelner Zähne liefert der Status die Grundlage. Die PAR-Richtlinie hält fest, dass bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 Prozent oder einem Furkationsbefall Grad III bei gleichzeitigem Lockerungsgrad III in der Regel die Entfernung des Zahnes angezeigt ist – eine Aussage, die sich erst aus dem Zusammenspiel mehrerer Befundwerte ergibt und nicht aus einem einzelnen Millimeterwert.

Erhebung im Verlauf

Der Parodontalstatus ist keine einmalige Momentaufnahme. Er wird zu Beginn der systematischen Behandlung erhoben und im weiteren Verlauf erneut aufgenommen, um den Behandlungserfolg zu beurteilen und die Nachsorge zu steuern. Ob Taschen flacher geworden sind und ob die Blutungsneigung zurückgegangen ist, lässt sich nur beantworten, wenn ein vergleichbarer Ausgangsbefund vorliegt. Welche Schritte zwischen antiinfektiöser Therapie (AIT) und unterstützender Parodontitistherapie liegen, beschreiben wir gesondert unter Parodontitistherapie der Kasse von AIT bis UPT.

Kosten und Kassenleistung

Für gesetzlich Versicherte sind Screening und Befundung getrennt geregelt. Der PSI gehört zur vertragszahnärztlichen Versorgung; der Anspruch besteht einmal innerhalb von zwei Jahren. Über das Untersuchungsergebnis, den möglichen Behandlungsbedarf und die Notwendigkeit, einen klinischen und einen röntgenologischen Befund zu erstellen sowie die Diagnose zu stellen, ist auf einem Vordruck zu informieren; Versicherte erhalten davon einen Ausdruck.

Der vollständige Parodontalstatus ist Teil der Befunderhebung nach der PAR-Richtlinie und damit der Einstieg in die systematische Behandlung von Parodontitis. Die Durchführung dieser systematischen Therapie bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse; der Antrag wird von der Zahnarztpraxis übermittelt, und die Kasse kann vor ihrer Entscheidung die diagnostischen Unterlagen begutachten lassen. Für Menschen, die pflegebedürftig sind oder Eingliederungshilfe beziehen und bei denen zusätzlich eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist – eingeschränkte Fähigkeit zur eigenständigen Mundhygiene, Behandlungsbedarf in Allgemeinnarkose oder eingeschränkte Kooperationsfähigkeit –, ist ein eigenes, bedarfsgerecht zugeschnittenes Angebot in der Behandlungsrichtlinie verankert, das der Kasse lediglich anzuzeigen ist.

Literatur

Literatur und Quellenangaben
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie), Abschnitt B. I. „Befunderhebung und Diagnose einschließlich Dokumentation; Parodontaler Screening-Index (PSI)“. Fassung vom 24.09.2003, zuletzt geändert am 16.12.2021, in Kraft getreten am 09.03.2022. g-ba.de/richtlinien/32
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie), insbesondere § 3 (Anamnese, Befund, Diagnose und Dokumentation), § 4 (Behandlungsbedürftigkeit) und § 5 (Begutachtung und Genehmigung). Fassung vom 17.12.2020, zuletzt geändert am 19.12.2024, in Kraft getreten am 01.07.2025. g-ba.de/richtlinien/124
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Themenseite „Behandlung von Parodontalerkrankungen“. g-ba.de/themen/zahnaerztliche-versorgung/parodontalerkrankungen
  • Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO): S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III – Die deutsche Implementierung der S3-Leitlinie der European Federation of Periodontology (EFP)“. AWMF-Registernummer 083-043, Version 1.2, Stand 01.12.2020; Gültigkeit bis 30.11.2025 abgelaufen, die Leitlinie wird derzeit überarbeitet. register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-043
  • Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO): PSI-Tabelle, 5. überarbeitete Auflage, Oktober 2022, sowie Fachinformation zum Parodontalen Screening Index. par-richtlinie.de/psi
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