Lexikon
Osteotomie
Als Osteotomie bezeichnet man die operative Durchtrennung oder das gezielte Abtragen von Knochen. In der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist damit meist das Abtragen von Kieferknochen gemeint, um einen Zahn, eine Zahnwurzel oder einen Wurzelrest zu entfernen, der sich nicht mit der Zange lösen lässt. Während bei der einfachen Zahnextraktion der Zahn ohne Knochenabtrag aus seinem Zahnfach gehoben wird, legt der Operateur bei der Osteotomie zunächst den Knochen frei, trägt ihn rund um den Zahn ab (Knochendeckelung) und teilt den Zahn bei Bedarf in mehrere Segmente. Der Eingriff zählt damit zur chirurgischen Zahnentfernung und wird von oralchirurgisch tätigen Zahnärzten sowie in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durchgeführt.
Der Begriff wird über die Zahnentfernung hinaus auch für kieferchirurgische Umstellungsosteotomien verwendet, bei denen ganze Kiefersegmente durchtrennt und neu positioniert werden. Solche orthognathen Eingriffe sind ein eigenes Fachgebiet und stehen hier nicht im Vordergrund. Dieser Eintrag beschreibt die knochenabtragende Osteotomie im Rahmen der operativen Zahn- und Weisheitszahnentfernung.
| Merkmal | Einfache Extraktion | Operative Entfernung mit Osteotomie |
|---|---|---|
| Knochenabtrag | Keiner | Gezieltes Abtragen von Kieferknochen rund um den Zahn |
| Zugang | Zange und Hebel am sichtbaren Zahn | Aufklappung eines Schleimhaut-Knochenhaut-Lappens, Knochen wird freigelegt |
| Typische Situation | Gut zugänglicher, gelockerter oder durchgebrochener Zahn | Verlagerter oder retinierter Zahn, tief abgebrochene Wurzel, festverwachsener (ankylosierter) Zahn |
| Zahnteilung | In der Regel nicht nötig | Häufig, um den Zahn stückweise zu bergen und Knochen zu schonen |
| Wundverschluss | Meist ohne Naht | Naht des zurückgelegten Lappens |
| Nach dem Eingriff | Meist geringe Schwellung | Stärkere Schwellung und Schmerzen, zeitweise eingeschränkte Mundöffnung möglich |
| Abrechnung | BEMA X1/X2, privat GOZ 3000/3010 | BEMA Ost1/Ost2, privat GOZ 3040/3045 |
Wann eine Osteotomie nötig wird
Eine Osteotomie kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Zahn oder eine Wurzel für die Zange nicht erreichbar ist oder sich nicht ohne Knochenabtrag lösen lässt. Der häufigste Anlass ist die operative Entfernung verlagerter oder retinierter Weisheitszähne, die vollständig oder teilweise vom Knochen umschlossen im Kiefer liegen. Wie tief und in welche Richtung ein solcher Zahn verlagert ist – aufrecht, nach vorne (mesial), waagerecht (horizontal) oder nach hinten geneigt – bestimmt maßgeblich, wie viel Knochen abgetragen und ob der Zahn geteilt werden muss. Je ungünstiger die Lage und je enger der Kontakt zum Nachbarzahn oder zum Nervkanal, desto aufwendiger fällt der Eingriff aus. Weitere typische Situationen sind:
- tief unter dem Zahnfleischrand oder im Knochen abgebrochene Wurzeln und Wurzelreste,
- festverwachsene (ankylosierte) Zähne, die keine Beweglichkeit zeigen,
- verlagerte Eckzähne, die nicht in die Zahnreihe durchbrechen und entfernt oder für die Kieferorthopädie freigelegt werden,
- Zahnkeime, die vorsorglich entfernt werden (Germektomie),
- Zähne im Bereich von Zysten oder anderen Veränderungen, die zusammen mit dem Befund entnommen werden.
Ob ein tief liegender, beschwerdefreier Weisheitszahn überhaupt entfernt werden muss, ist nicht in jedem Fall eindeutig. Für symptomlose, krankheitsfreie Weisheitszähne gibt es keinen belastbaren Nachweis, dass die vorbeugende Entfernung einen Vorteil bringt; die kontrollierte Beobachtung ist dann eine anerkannte Alternative. Die Details dieser Abwägung behandelt der Eintrag zur Weisheitszahnentfernung.
Ablauf des Eingriffs
Die Osteotomie wird in aller Regel ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt; auf Wunsch oder bei ausgedehnten Befunden ist auch eine Sedierung oder Vollnarkose möglich. Der Eingriff folgt einem festen Ablauf:
- Schnitt und Aufklappung: Über dem Zahn wird das Zahnfleisch eingeschnitten und ein Schleimhaut-Knochenhaut-Lappen zur Seite gelegt, sodass der bedeckende Knochen sichtbar wird.
- Knochenabtrag (Deckelung): Mit rotierenden Instrumenten unter Kühlung oder mit Ultraschall (Piezochirurgie) wird der Knochen so weit abgetragen, dass die Zahnkrone freiliegt.
- Zahnteilung: Bei ungünstiger Lage wird der Zahn in Krone und Wurzeln zerlegt, um ihn stückweise und knochenschonend zu bergen.
- Entfernung und Säuberung: Die Zahnteile werden herausgehebelt, das Zahnfach (die Alveole) wird gesäubert.
- Wundverschluss: Der Lappen wird zurückgelegt und vernäht; die Fäden werden nach etwa sieben bis zehn Tagen entfernt.
IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
Abgrenzung zur Implantatbett-Osteotomie
Der Begriff Osteotomie wird auch in der Implantologie verwendet, dort allerdings in anderer Bedeutung: Als Implantatbett-Osteotomie bezeichnet man das schrittweise Aufbereiten des Bohrstollens im Kieferknochen mit kalibrierten Bohrern, in den anschließend das Zahnimplantat eingesetzt wird. Ziel ist hier ein möglichst schonender, den umgebenden Knochen erhaltender Zugang für das Implantat. Das unterscheidet sich grundlegend von der knochenabtragenden Osteotomie zur Zahnentfernung, um die es in diesem Eintrag geht.
Risiken und Komplikationen
Die operative Zahnentfernung ist ein Routineeingriff, dennoch ist sie belastender als eine einfache Extraktion. Häufigkeit und Schwere von Komplikationen nehmen mit dem Alter der Patienten, der Tiefe der Verlagerung und dem Umfang des Knochenabtrags zu. Zu den möglichen Komplikationen gehören:
- Schwellung, Schmerzen und eingeschränkte Mundöffnung in den ersten Tagen – die häufigsten, meist vorübergehenden Folgen.
- Wundheilungsstörung (Alveolitis, „trockenes Zahnfach“): Sie tritt vor allem im Unterkiefer und bei Rauchern gehäuft auf und macht sich durch pochende Schmerzen einige Tage nach dem Eingriff bemerkbar.
- Verletzung des Nervus alveolaris inferior: Bei Weisheitszähnen im Unterkiefer kann es zu Taubheitsgefühlen an Lippe, Kinn oder Zunge kommen. In den meisten Fällen bildet sich die Gefühlsstörung zurück; ein dauerhafter Ausfall bleibt selten.
- Nachblutung, Infektion und in seltenen Fällen die Eröffnung der Kieferhöhle im Oberkiefer.
Um das Risiko einer Nervschädigung zu senken, kann bei Unterkiefer-Weisheitszähnen mit sehr engem Nervkontakt die Koronektomie erwogen werden: Dabei wird nur die Zahnkrone entfernt und die Wurzel bewusst im Knochen belassen. Bei anderen Wurzelbefunden im Frontzahnbereich kann statt der vollständigen Entfernung auch eine Wurzelspitzenresektion das zahnerhaltende Vorgehen sein.
Diagnostik und Planung
Vor dem Eingriff wird der Zahn geröntgt, um seine Lage, die Wurzelform und die Nähe zu Nachbarstrukturen zu beurteilen. Standard ist das Panoramaschichtröntgen (OPG). Zeigen sich darin Hinweise auf einen sehr engen Kontakt zwischen Wurzel und Nervkanal, kann eine dreidimensionale Aufnahme (DVT) die räumliche Beziehung genauer darstellen und hilft, das Risiko einer Nervverletzung realistischer einzuschätzen und den Eingriff zu planen.
Heilung und Nachsorge
Nach dem Eingriff bildet sich im Zahnfach ein Blutkoagel, das die Grundlage für die knöcherne Ausheilung ist. Dieses Gerinnsel darf in den ersten Stunden und Tagen nicht gestört werden, da sonst eine schmerzhafte Wundheilungsstörung entstehen kann. Einige einfache Verhaltensregeln unterstützen die komplikationsarme Heilung:
- In den ersten Stunden von außen kühlen, um die Schwellung gering zu halten; den Kopf nachts leicht erhöht lagern.
- Am Operationstag nicht kräftig spülen und nicht saugen (kein Strohhalm), damit sich das Blutgerinnsel nicht löst.
- Auf Rauchen und Alkohol in den ersten Tagen verzichten – Nikotin begünstigt eine Wundheilungsstörung.
- Zunächst weiche, nicht zu heiße Kost; die Wundregion beim Zähneputzen anfangs aussparen und später vorsichtig sauber halten.
- Auf körperliche Anstrengung, Sauna und Sport für einige Tage verzichten.
Leichte Schmerzen und eine Schwellung in den ersten zwei bis drei Tagen sind normal und klingen dann ab. Nehmen die Beschwerden nach dem dritten Tag wieder zu, treten pochende Schmerzen mit unangenehmem Geschmack, anhaltende Blutung, Fieber oder ein zunehmendes Taubheitsgefühl auf, sollte die Praxis kontaktiert werden. Die Fäden werden in der Regel nach sieben bis zehn Tagen entfernt.
Kosten und Kassenleistung
Die operative Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie ist bei medizinischer Indikation eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte fällt für den Eingriff selbst kein Eigenanteil an. Im BEMA werden die Osteotomien über die Positionen Ost1 (Nr. 47a, Entfernung eines Zahnes oder Wurzelrestes durch Aufklappung und Osteotomie) und Ost2 (Nr. 48, Entfernung eines verlagerten oder retinierten Zahnes, eines Zahnkeimes oder eines impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung) abgebildet. Die Germektomie (Entfernung eines Zahnkeimes) ist Bestandteil der Position Ost2.
Bei privat Versicherten und bei Selbstzahlern richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Für die osteotomiegestützte Zahnentfernung sind die Positionen 3040 und 3045 maßgeblich; die einfache Extraktion (3000/3010) ist zum Vergleich mit aufgeführt. Die folgende Tabelle zeigt die Beträge beim 2,3-, 3,5- und 5,0-fachen Satz (Punktwert 5,62421 Cent):
| GOZ-Position (Punktzahl) | 2,3-fach | 3,5-fach | 5,0-fach |
|---|---|---|---|
| 3000 – Entfernung einwurzeliger Zahn (70) | 9,05 € | 13,78 € | 19,68 € |
| 3040 – retinierter/verlagerter Zahn durch Osteotomie (540) | 69,85 € | 106,30 € | 151,85 € |
| 3045 – extrem verlagerter/retinierter Zahn durch Osteotomie (767) | 99,22 € | 150,98 € | 215,69 € |
Die genannten Beträge gelten je entferntem Zahn und umfassen den chirurgischen Eingriff selbst. Zusätzliche Leistungen wie Röntgen, Betäubung, eine gewünschte Vollnarkose oder Maßnahmen zur Wundheilung werden gesondert berechnet und können bei privater Abrechnung den Gesamtbetrag deutlich erhöhen. Der Gebührenrahmen endet beim 3,5-fachen Satz (§ 5 Abs. 1 GOZ); jede darüber hinausgehende Vergütung – auch der hier ausgewiesene 5,0-fache Satz – bedarf einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ.
Auf einen Blick
Die Osteotomie ist das gezielte Abtragen von Kieferknochen, um einen Zahn oder eine Wurzel zu entfernen, der sich nicht mit der Zange lösen lässt. Sie kommt vor allem bei verlagerten Weisheitszähnen, tief abgebrochenen Wurzeln und festverwachsenen Zähnen zum Einsatz. Der Eingriff ist anspruchsvoller als eine einfache Extraktion und mit stärkerer Schwellung sowie einem geringen Risiko für eine vorübergehende Nervstörung verbunden. Bei medizinischer Notwendigkeit ist er eine Kassenleistung; privat wird er über die GOZ-Positionen 3040 und 3045 abgerechnet.
Literatur
Literatur und Quellenangaben
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Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG), DGZMK. S2k-Leitlinie: Operative Entfernung von Weisheitszähnen. AWMF-Registernummer 007-003.
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