Lexikon

Okklusionsstörung

Eine Okklusionsstörung ist eine Abweichung vom physiologischen Zusammenbiss von Ober- und Unterkiefer, bei der die Zahnreihen nicht in einer für Kaumuskulatur, Zahnhalteapparat, Zahnersatz und Kiefergelenk verträglichen Beziehung aufeinandertreffen. Kennzeichnend sind einzelne oder mehrere Fehlkontakte zwischen den Zähnen, die zu einer ungleichmäßigen Kraftverteilung beim Kauen, Schlucken und Zusammenbeißen führen können. Eine Okklusionsstörung kann angeboren beziehungsweise skelettal bedingt sein, sich aus einer Zahnfehlstellung ergeben oder erst im Laufe des Lebens entstehen, etwa nach Zahnverlust oder durch abgenutzten Zahnersatz. Sie unterscheidet sich damit von der physiologischen Okklusion vor allem durch das Fehlen eines stabilen, beidseits gleichmäßig abgestützten Zahnkontakts.

Ursachen und Einteilung

Okklusionsstörungen lassen sich nach ihrem Entstehungsort und Zeitpunkt in drei Gruppen einteilen: skelettal bedingte, dental bedingte und im Laufe des Lebens erworbene Störungen. Diese Einteilung ist praxisnah, auch wenn sich die Gruppen im Einzelfall überschneiden können.

UrsachenkategorieEntstehungTypische Beispiele
Skelettal bedingtangeboren oder wachstumsbedingtFehllage der Kieferbasen zueinander, etwa ein zu weit vor- oder zurückliegender Unterkiefer
Dental bedingtangeboren oder frühzeitig erworbenEinzelzahn-Fehlstellungen, Frühkontakte, nicht passgenauer Zahnersatz oder überkonturierte Füllungsränder
Erworbenim Laufe des Lebens entstehendZahnverlust mit Wandern der Nachbarzähne, Verlust der Bisshöhe, Abrasion, Restaurationsverschleiß

Skelettal bedingte Okklusionsstörungen gehen auf eine Fehllage der Kieferbasen selbst zurück. Eine ausführliche Einteilung der dabei möglichen Bisslagen ist im Lexikonbeitrag zur Okklusion beschrieben.

Dental bedingte Störungen entstehen durch Fehlstellungen einzelner Zähne, durch Frühkontakte einzelner Zahnflächen oder durch nicht passgenauen Zahnersatz, der die Kauflächen der Nachbar- und Gegenzähne stört.

Erworbene Okklusionsstörungen entwickeln sich erst im Verlauf des Lebens. Ein häufiger Auslöser ist der Verlust von Zähnen, der zu einem Wandern der Nachbarzähne und zu einer Absenkung der Bisshöhe führen kann; die vertikale Dimension des Bisses und ihre Bedeutung für die Okklusion sind im Beitrag Bisshöhe / Vertikale Dimension ausführlich dargestellt. Auch fortschreitender Zahnhartsubstanzverlust durch Attrition, ein abgenutzter oder gelockerter Zahnersatz sowie Bruxismus zählen zu den erworbenen Ursachen. Bruxismus nimmt dabei eine Doppelrolle ein: Er kann eine bestehende Okklusionsstörung verstärken, gilt in der zahnmedizinischen Fachliteratur aber ebenso als mögliche Folge eines gestörten Zusammenbisses.

Symptome und Folgen

Eine Okklusionsstörung kann über Jahre unbemerkt bleiben oder sich durch verschiedene Beschwerden bemerkbar machen. An den Zähnen selbst zeigt sich eine Fehlbelastung typischerweise als vorzeitiger Schmelzverschleiß, als Rissbildung im Zahnschmelz oder als erhöhte Zahnbeweglichkeit. Die internationale Konsensusklassifikation der Parodontal- und Periimplantärerkrankungen führt traumatische Okklusionskräfte ausdrücklich als möglichen Faktor einer Schädigung des Zahnhalteapparats an.

An der Kaumuskulatur äußert sich eine gestörte Okklusion häufig als Verspannung, die bis in die Schläfen- und Nackenregion ausstrahlen und Kopfschmerzen begünstigen kann. Am Kiefergelenk werden Schmerzen, Knackgeräusche oder eine eingeschränkte Mundöffnung beobachtet, wie sie auch bei einer Kiefergelenksarthrose vorkommen können. Ob eine Okklusionsstörung tatsächlich Ursache solcher Beschwerden ist oder ob umgekehrt eine bereits bestehende Kiefergelenkerkrankung die Okklusion verändert, lässt sich im Einzelfall häufig nicht sicher trennen: Nach der aktuellen Studienlage besteht kein belastbarer Zusammenhang zwischen einzelnen Merkmalen der Zahnokklusion und dem Auftreten craniomandibulärer Dysfunktionen; ein ursächlicher Zusammenhang gilt derzeit als nicht belegt.

Bei Zahnersatz und Implantaten kann eine gestörte Okklusion außerdem zu Schraubenlockerungen oder zu periimplantär bedingtem Knochenabbau beitragen; eine Übersicht der möglichen Folgen für Zahnersatz und Implantate ist im Lexikonbeitrag Okklusion zusammengestellt.

Diagnostik

Die Abklärung einer Okklusionsstörung beginnt mit der klinischen Okklusionsanalyse: Zahnkontakte, Führungsflächen und die Bewegungsabläufe des Unterkiefers werden visuell und durch Abtasten geprüft, häufig ergänzt durch dünne Okklusionsfolie, die farbige Abdrücke der Kontaktpunkte auf den Zahnflächen hinterlässt.

Für eine quantifizierbare Analyse stehen zusätzlich digitale, drucksensitive Verfahren wie das T-Scan-System zur Verfügung, die Kontaktzeitpunkt, Kontaktdauer und die relative Kraftverteilung zwischen den Zähnen aufzeichnen. Ein Literaturüberblick zu diesem Themenfeld kommt zu dem Schluss, dass die wissenschaftliche Grundlage für rein statische Okklusionsindikatoren wie Okklusionsfolie möglicherweise schwächer ist als für digitale, quantifizierbare Verfahren – eine gesicherte klinische Überlegenheit lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Bei komplexeren Fragestellungen wird die Okklusion zusätzlich außerhalb des Mundes analysiert: Ober- und Unterkiefermodelle werden dazu in einem Artikulator montiert, der die Unterkieferbewegungen nachbildet; die Modellmontage und ihre Auswertung sind im Beitrag Gegenbissmodell beschrieben. Die instrumentelle Funktionsanalyse erfasst darüber hinaus die individuelle Kiefergelenkposition und -bewegung und bildet die Grundlage für eine patientenindividuelle Einstellung des Artikulators.

Behandlung

Die Behandlung einer Okklusionsstörung richtet sich nach ihrer Ursache und ihrem Schweregrad. Zur Verfügung stehen im Wesentlichen vier Ansätze:

  1. Einschleifen (selektives Schleifen): gezieltes Abtragen einzelner störender Kontaktpunkte am natürlichen Gebiss oder an bestehendem Zahnersatz, um grobe Vor- und Fehlkontakte zu beseitigen.
  2. Schienentherapie: herausnehmbare Aufbissschienen, etwa Knirscherschienen, sollen die Kaumuskulatur entlasten und die Zahnhartsubstanz vor weiterem Abrieb schützen.
  3. Kieferorthopädische Korrektur: bei skelettal oder dental bedingten Fehllagen kann eine kieferorthopädische Behandlung die Zahn- und Kieferstellung dauerhaft verändern.
  4. Prothetische und implantologische Rehabilitation: verlorene oder abgenutzte Zahnsubstanz wird durch Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate ersetzt, um wieder eine gleichmäßig verteilte Okklusion herzustellen.
Individuell angefertigte Aufbissschiene als Behandlungsoption bei Okklusionsstörung
Eine individuell angefertigte Aufbissschiene ist eine mögliche Behandlungsoption bei einer okklusionsbedingten Fehlbelastung.

Die wissenschaftliche Grundlage für einzelne Bausteine dieser Behandlung ist unterschiedlich stark. Ein aktuelles Cochrane-Review zu okklusalen Interventionen bei craniomandibulären Dysfunktionen wertete 57 randomisierte Studien mit knapp 2.850 Teilnehmenden aus und kam zu dem Schluss, dass die Aussagekraft der verfügbaren Daten zu Okklusionsschienen und Einschleifmaßnahmen insgesamt sehr gering ist; belastbare Aussagen zur Wirksamkeit einzelner Verfahren sind derzeit nicht möglich.

Auch für eine vorbeugende oder therapeutische Wirkung prothetischer Rehabilitationen bei bereits bestehenden Kiefergelenkbeschwerden gilt: Nach dem aktuellen Kenntnisstand kann eine prothetische Versorgung nicht als eigenständige Behandlungsoption für craniomandibuläre Dysfunktionen empfohlen werden; okklusale Veränderungen sollten dennoch mit Zurückhaltung vorgenommen werden. Bei nachgewiesenem Bruxismus richten sich Diagnostik und Behandlung nach der aktuellen Leitlinie der Fachgesellschaften; Einzelheiten dazu sind im Beitrag Bruxismus zusammengefasst.

Klinische Bedeutung

Für die zahnärztliche Praxis ist die Okklusion ein Kontrollparameter, der bei nahezu jeder Behandlung mitgeprüft wird: nach dem Legen einer Füllung ebenso wie nach dem Einsetzen einer Krone, Brücke, Prothese oder Implantatversorgung. Eine unerkannte Okklusionsstörung kann die Lebensdauer von Restaurationen verkürzen und die Stabilität von Implantaten gefährden. Umgekehrt ist nicht jede Abweichung von einer idealisierten Okklusion behandlungsbedürftig: Das kauende System verfügt über eine ausgeprägte Anpassungsfähigkeit, sodass geringfügige Kontaktunterschiede häufig ohne Beschwerden toleriert werden.

Kosten und Kassenleistung

Diagnostik und Behandlung einer Okklusionsstörung sind überwiegend privatzahnärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die klinische Funktionsanalyse wird nach GOZ-Nr. 8000 berechnet, das Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers – auch Stützstiftregistrierung genannt – nach GOZ-Nr. 8010. Das Beseitigen grober Vorkontakte durch Einschleifen ist unter GOZ-Nr. 4040 aufgeführt. Für die Eingliederung eines Aufbissbehelfs sieht die GOZ zwei Positionen vor: Nr. 7000 ohne und Nr. 7010 mit adjustierter Oberfläche. Berechnungsgrundlage ist jeweils der Punktwert von 5,62421 Cent, multipliziert mit dem im Einzelfall angesetzten Steigerungsfaktor. Der Gebührenrahmen endet beim 3,5-fachen Satz (§ 5 Abs. 1 GOZ); jede darüber hinausgehende Vergütung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ. Ob und in welchem Umfang die gesetzliche Krankenversicherung einzelne Maßnahmen bei einer nachgewiesenen kraniomandibulären Dysfunktion anteilig übernimmt, ist im Einzelfall mit der Krankenkasse zu klären.

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Literatur

Literatur und Quellenangaben

Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK). S3-Leitlinie Diagnostik und Behandlung des Bruxismus. AWMF-Registernummer 083-027, Version 2.1, Stand 31.01.2026. register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-027

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Manfredini D, Saracutu OI, Ferrari Cagidiaco E, Ferrari M. EPA Consensus Project Paper: The Relationship Between Prosthodontic Rehabilitations and Temporomandibular Disorders. European Journal of Prosthodontics and Restorative Dentistry. 2023. DOI: 10.1922/EJPRD_2484Manfredini05

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Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Anlage 1 – Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de/goz_1987/anlage_1.html

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