Lexikon

Kiefergelenksarthrose, Kiefergelenkarthrose

Die Kiefergelenksarthrose (auch Kiefergelenkarthrose geschrieben) ist eine degenerative Verschleißerkrankung des Kiefergelenks. Sie bezeichnet den fortschreitenden Abbau des gelenkbedeckenden Faserknorpels mit anschließenden Umbauvorgängen am Knochen – insbesondere subchondraler Sklerose, Randanbauten (Osteophyten) und einer Abflachung des Gelenkköpfchens (Kondylus). Im Klassifikationssystem der craniomandibulären Störungen wird sie als degenerative Gelenkerkrankung (degenerative joint disease) geführt: mit begleitenden Gelenkschmerzen spricht man von Osteoarthritis, ohne führenden Schmerz von Osteoarthrose. Damit ist die Kiefergelenksarthrose eine spezifische strukturelle Diagnose – und nicht mit dem rein symptomatischen Sammelbegriff der craniomandibulären Dysfunktion (CMD) gleichzusetzen.

Was ist eine Kiefergelenksarthrose?

Das Kiefergelenk verbindet den Unterkiefer mit dem Schläfenbein und ist eines der am stärksten beanspruchten Gelenke des Körpers. Anders als die meisten Gelenke ist es nicht von hyalinem, sondern von belastbarem Faserknorpel überzogen; zwischen Gelenkköpfchen und Gelenkpfanne liegt der Diskus articularis als Puffer. Bei der Kiefergelenksarthrose übersteigt die mechanische Beanspruchung dauerhaft die Anpassungsfähigkeit dieses Gewebes. Der Faserknorpel dünnt aus, der Gelenkspalt verschmälert sich, und der darunterliegende Knochen reagiert mit Verdichtung (subchondrale Sklerose), Randanbauten und einer Abflachung des Kondylus.

Die Kiefergelenksarthrose ist damit ein primär degenerativer (verschleißbedingter) Prozess. Davon abzugrenzen ist die Kiefergelenkarthritis, bei der eine Entzündung im Vordergrund steht – etwa als rheumatoide Arthritis, juvenile idiopathische Arthritis oder als bakteriell-infektiöse beziehungsweise traumatische Arthritis. Eine sekundär-degenerative Arthritis entsteht zudem oft nach Trauma oder bei einer rheumatischen Grunderkrankung; sie betrifft typischerweise nur eine Seite, während die primäre Arthrose häufig beide Kiefergelenke erfasst.

Häufigkeit

Degenerative Veränderungen am Kiefergelenk sind häufiger, als die Beschwerden vermuten lassen. Ihre Wahrscheinlichkeit nimmt mit dem Lebensalter deutlich zu, und Frauen sind stärker betroffen als Männer. Auf Röntgen- und Schnittbildern lassen sich bei einem erheblichen Teil älterer Menschen Arthrosezeichen nachweisen – oft, ohne dass nennenswerte Symptome bestehen. Auch bei jungen Erwachsenen finden sich vereinzelt schon knöcherne Veränderungen am Kondylus, in der Regel ohne klinische Beschwerden. Radiologischer Befund und Leidensdruck gehen also nicht zwangsläufig parallel: Ein Arthrosezeichen im Bild ist nicht automatisch behandlungsbedürftig, und nicht jede schmerzhafte Funktionsstörung beruht auf einer Arthrose.

Arthrose, Arthritis oder CMD – die entscheidende Abgrenzung

Drei Begriffe werden im Alltag oft vermischt, meinen aber Verschiedenes. Die Unterscheidung ist nicht akademisch, sondern bestimmt die Diagnostik und die Therapie:

MerkmalKiefergelenksarthroseKiefergelenkarthritisCMD (craniomandibuläre Dysfunktion)
Art des BegriffsSpezifische strukturelle DiagnoseSpezifische strukturelle/systemische DiagnoseSymptomatischer Sammelbegriff (Oberbegriff)
GrundprozessDegenerativ (Verschleiß, Knorpel- und Knochenabbau)Entzündlich (rheumatisch, infektiös oder traumatisch)Funktionsstörung von Gelenk, Muskeln und Okklusion – ohne festgelegte Ursache
LeitbefundKrepitation (Reibe-/Knirschgeräusch), BewegungssteifigkeitSchwellung, Druckschmerz, oft akuter VerlaufKann Schmerz, Knacken, Muskelverspannung umfassen
BildgebungDVT/CT: Abflachung, Osteophyten, subchondrale SkleroseFrüh oft unauffällig, spät Knochendestruktion/ErosionBefund kann fehlen; Bildgebung dient dem Ausschluss
SeitenverteilungPrimär häufig beidseitigJe nach Ursache; sekundär-degenerativ meist einseitigVariabel

Kurz gefasst: Die CMD beschreibt ein Beschwerdebild, die Kiefergelenksarthrose und die Kiefergelenkarthritis benennen eine konkrete Erkrankung mit nachweisbaren strukturellen Veränderungen. Eine Arthrose kann Teil eines CMD-Beschwerdebildes sein – muss es aber nicht. Symptomatik, Bissfehlstellungen und Schienenkonzepte der CMD behandelt der CMD-Ratgeber ausführlich.

Ursachen und Krankheitsentstehung

Die Kiefergelenksarthrose entsteht, wenn die mechanische Belastung des Gelenks dessen biologische Anpassungsfähigkeit dauerhaft übersteigt. Reibung und Druck führen zu Knorpelabbau und zu einem Umbau des darunterliegenden Knochens. Mehrere Faktoren können diesen Prozess anstoßen oder beschleunigen:

  • Mechanische Überlastung und Parafunktionen – allen voran das Zähneknirschen und -pressen. Wie der Bruxismus im Einzelnen wirkt und behandelt wird, ist dort ausführlich beschrieben.
  • Diskusverlagerung (innere Derangierung) – eine Fehllage oder Perforation des Diskus articularis hebt die Pufferfunktion auf, sodass Knochen vermehrt auf Knochen trifft.
  • Trauma – ein einzelnes Gelenktrauma oder wiederholte Mikrotraumen, auch nach schwierigen Zahnextraktionen oder Intubationen.
  • Instabile oder fehlerhafte Okklusion – ungleichmäßige Bisskontakte können die Lastverteilung im Gelenk ungünstig verschieben.
  • Lebensalter – mit den Jahren nehmen degenerative Veränderungen zu; die Arthrose ist dabei auch Ausdruck einer kumulierten Belastung.

Im Verlauf zeigt sich ein typisches Muster: Aus einem zunächst glatten Faserknorpel mit normalem Gelenkspalt wird über einen Knorpelabbau mit verschmälertem Spalt ein fortgeschrittenes Stadium mit subchondraler Sklerose, Osteophyten und abgeflachtem Kondylus.

Schematischer Verlauf der Kiefergelenksarthrose in drei Stadien: intaktes Gelenk, frühe Arthrose, fortgeschrittene Arthrose
Schematischer Verlauf der Kiefergelenksarthrose vom intakten Gelenk über den frühen Knorpelabbau bis zur fortgeschrittenen Form mit Osteophyten und abgeflachtem Kondylus.

Symptome – warum die Krepitation das Leitsymptom ist

Viele Arthrosen des Kiefergelenks verlaufen lange beschwerdearm. Treten Symptome auf, sind sie meist eher unspezifisch: Steifigkeitsgefühl, leichter Schmerz bei Bewegung und eine eingeschränkte Mundöffnung. Das charakteristische akustische Zeichen ist jedoch die Krepitation – ein Reibe-, Knirsch- oder Mahlgeräusch, das beim Öffnen und Schließen des Mundes auftritt. Es entsteht, wenn der geschädigte Knorpel oder der perforierte Diskus die glatte Gleitfläche verloren hat und Knochen auf Knochen reibt.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Knacken: Ein einzelnes, helles Knackgeräusch spricht typischerweise für eine Diskusverlagerung (der Diskus springt über das Gelenkköpfchen), nicht für eine Arthrose. Die Krepitation dagegen ist ein anhaltendes, körniges Reiben und ist das klinische Leitsymptom der degenerativen Gelenkerkrankung. Diese Unterscheidung – Reiben gegenüber Knacken – ist für die Verdachtsdiagnose ausschlaggebend.

Diagnostik

Am Anfang steht die klinische Untersuchung: Abtasten des Gelenks, Prüfung der Mundöffnung und der seitlichen Bewegungen, Auskultation auf Krepitation sowie eine strukturierte Funktionsanalyse. Diese folgt heute meist standardisierten Kriterien (DC/TMD), um Gelenk-, Muskel- und Okklusionsbefunde sauber zu trennen.

Für die Sicherung der strukturellen Diagnose ist die Bildgebung entscheidend – je nach Fragestellung mit unterschiedlichen Verfahren:

  • DVT/CT (digitale Volumentomographie) – Referenzverfahren für die knöchernen Veränderungen: Abflachung und Erosion des Kondylus, Randanbauten (Osteophyten) und subchondrale Sklerose lassen sich dreidimensional beurteilen.
  • MRT (Magnetresonanztomographie) – Referenzverfahren für die Weichgewebe: Lage und Form des Diskus, innere Derangierung und ein Gelenkerguss sind nur hier zuverlässig darstellbar.
  • OPG (Orthopantomogramm) – liefert nur einen orientierenden Überblick und reicht zur sicheren Beurteilung feiner knöcherner Arthrosezeichen nicht aus.

Ergänzend können montierte Kiefermodelle im Artikulator – eingestellt über einen Gesichtsbogen – helfen, die Lastverteilung im Gebiss zu beurteilen und Behandlungsschritte zu planen.

Behandlung – konservativ zuerst

Die Therapie der Kiefergelenksarthrose folgt einem Stufenkonzept. Begonnen wird grundsätzlich mit den schonendsten, reversiblen Maßnahmen; invasivere Schritte kommen erst, wenn diese ausgeschöpft sind. Ziel ist meist die Linderung von Beschwerden und der Erhalt der Funktion, nicht die Rückbildung der Knochenveränderungen.

  1. Aufklärung und Verhaltensanpassung – Schonung des Gelenks, Vermeiden harter Kost und weiter Mundöffnung, Stressreduktion. Bei Knirschern gehört die Aufklärung über Parafunktionen zur Basis.
  2. Aufbiss-/Okklusionsschiene – eine individuell angefertigte Schiene entlastet das Gelenk und schützt die Zähne vor Knirschschäden. Sie ist eine symptomlindernde Stützmaßnahme, keine Kausaltherapie der Arthrose.
  3. Physiotherapie – gezielte Übungen und manuelle Techniken zur Verbesserung von Beweglichkeit und Muskelfunktion.
  4. Medikamentöse Schmerz-/Entzündungshemmung – nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) können Schmerzen lindern; ihr Einsatz erfolgt zeitlich begrenzt und ärztlich gesteuert.
Individuell angepasste Aufbissschiene zur Entlastung des Kiefergelenks
Eine individuell angepasste Aufbissschiene entlastet das Kiefergelenk und schützt die Zähne vor Knirschschäden – sie lindert Beschwerden, kann die Arthrose selbst aber nicht rückgängig machen.

Reichen konservative Maßnahmen nicht aus, folgt eine minimal-invasive Eskalation. Die Arthrozentese (Gelenkspülung) kann Schmerz und Kieferfunktion verbessern; ergänzend werden teils Hyaluronsäure oder Kortikosteroide in das Gelenk eingebracht, wobei der Zusatznutzen dieser Injektionen nach der derzeitigen Studienlage uneinheitlich ist. Erst wenn auch das nicht greift, kommen operative Verfahren in Betracht – von der Arthroskopie bis hin zu offen-chirurgischen Eingriffen; ein künstlicher Kiefergelenkersatz bleibt seltenen, schweren Fällen vorbehalten. Diese Eingriffe gehören in die Hand der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.

Kosten und Kassenleistung

Welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt, hängt von der konkreten Maßnahme ab. Die adjustierte Aufbissschiene ist bei Kiefergelenkstörungen und Myoarthropathien grundsätzlich eine Sachleistung der GKV (BEMA-Position K1). Ihre Versorgung bedarf in der Regel der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse – eine Ausnahme gilt für die akute Schmerztherapie. Ergänzende funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (etwa die instrumentelle Funktionsanalyse) sowie hochwertige Schienenvarianten sind in der GKV nicht generell abgedeckt und werden häufig nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als private Zusatzleistung vereinbart.

Wird eine Schiene privat über die GOZ abgerechnet, gilt für die Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche (GOZ-Nr. 7010) eine Punktzahl von 800. Bei einem Punktwert von 5,62421 Cent ergeben sich folgende Beispielbeträge je nach Steigerungsfaktor:

GOZ-Nr. 7010 – Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche (800 Punkte)2,3-fach3,5-fach5,0-fach
Honorar (Punktwert 5,62421 Cent, je Kiefer)103,49 €157,48 €224,97 €

Hinzu kommen Material- und Laborkosten nach § 4 Abs. 3 und § 9 GOZ sowie gegebenenfalls Gebühren für die Funktionsanalyse (GOZ-Abschnitt J, Nrn. 8000 ff.). Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall, vom gewählten Steigerungsfaktor und vom Labor ab – ein Heil- und Kostenplan schafft vor Behandlungsbeginn Klarheit. Der Gebührenrahmen endet beim 3,5-fachen Satz (§ 5 Abs. 1 GOZ); jede darüber hinausgehende Vergütung – auch der hier ausgewiesene 5,0-fache Satz – bedarf einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ.

Auf einen Blick

  • Die Kiefergelenksarthrose ist eine degenerative (verschleißbedingte) Erkrankung mit Knorpelabbau, subchondraler Sklerose, Osteophyten und Kondylusabflachung.
  • Sie ist eine spezifische strukturelle Diagnose – abzugrenzen von der entzündlichen Kiefergelenkarthritis und vom symptomatischen Sammelbegriff CMD.
  • Das Leitsymptom ist die Krepitation (Reiben), nicht das Knacken – Letzteres deutet eher auf eine Diskusverlagerung hin.
  • Die DVT/CT ist Referenz für knöcherne Veränderungen, die MRT für Diskus und Erguss; das OPG dient nur der Orientierung.
  • Behandelt wird konservativ zuerst (Schiene, Physiotherapie, NSAR, Verhalten); minimal-invasive und chirurgische Schritte folgen erst bei Bedarf.

Literatur

Literatur und Quellenangaben
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  • KZBV/BZÄK, Schnittstellenkommentar BEMA-GOZ zu GOZ-Nr. 7010 / BEMA K1 sowie GOZ-Abschnitt J (Funktionsanalyse 8000 ff.). abrechnung-dental.de

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