Lexikon
Festsitzender Zahnersatz
Als festsitzenden Zahnersatz bezeichnet man fest eingeklebte Kronen und Brücken auf Zähnen oder auf Zahnimplantaten, zementiert oder verschraubt.
Fest zementierte Kronen
Einzelkronen stellen zwar keinen Zahnersatz im eigentlichen Sinne dar, da ja kein Zahn fehlt und ersetzt werden muss. Weil jedoch die gesamte Form des Zahnes durch eine Krone rekonstruiert wird, werden Kronen – auch in der Abrechnung und im Rahmen der Krankenversicherung- dem Zahnersatz zugeordnet
Für das Einkleben von Kronen werden spezielle Zemente oder Kunststoffkleber verwendet. Kronen sind damit nicht mehr herausnehmbar. Mehr zum Thema Zahnkrone.
Festsitzende Zahnbrücken
Eine Brücke wird mittels Kleber/Zement wie bei einzelnen Kronen fest auf den Zähnen fixiert. Eine Abnahme der Brücke ist durch den Zahnarzt allerdings möglich, wenn der Kleber nicht zu stark haftet.
Mehr über feste Zahnbrücken.
Festes Einzelzahnimplantat
Implantate können einzelne Zähne festsitzend ersetzen. Die Kronen auf den Implantat können entweder eingeklebt werden (dreiteilig: Implantat +Zwischenstück Abutment+Krone) oder direkt mit dem Implantat verschraubt werden (zweiteilig: Implantat + Einheit Abutment/Krone)
Festsitzende Implantatbrücke
Eine Brücke ist auch auf Implantaten möglich. Eine Brücke besteht dabei aus Kronenanteilen (die auf den Implantaten fixiert werden) und Brückengliedern.
Mehr über die Implantatbrücke.
Zahnprothesen: herausnehmbarer Zahnersatz
Herausnehmbarer Zahnersatz wird gemeinhin als Prothese (Zahnprothese) bezeichnet. Es gibt dabei ganz einfache Formen (Vollprothese, Klammerprothese) oder aufwendigere Konstruktionen, bei denen der herausnehmbare Anteil über sichere Halteelemente an Kronen fixiert werden können.
Mehr über die Geschiebeprothese und Teleskopprothese.