Lexikon
Axiographie
Die Axiographie ist ein Verfahren der instrumentellen Funktionsanalyse. Sie zeichnet die Bahnen des Unterkiefers und der Kiefergelenkköpfchen (Kondylen) grafisch oder elektronisch auf, um die Lage der Scharnierachse und die individuellen Gelenkbahnparameter – etwa die Neigung der sagittalen Kondylenbahn – zu bestimmen. In der zahnärztlichen Leitlinienarbeit wird das Verfahren unter dem Oberbegriff instrumentelle Bewegungsanalyse geführt; „Axiographie“ ist die ältere, in Praxis und Fachsprache gebräuchliche Bezeichnung für die gelenknahe Form dieser Aufzeichnung.
Die aufgezeichneten Bahnen dienen zwei getrennten Zwecken. Sie liefern Zahlenwerte, mit denen sich ein Artikulator auf die Bewegungen des einzelnen Patienten einstellen lässt, und sie sind ein diagnostisches Hilfsmittel, mit dem sich Ausmaß, Ablauf und Seitengleichheit der Unterkieferbewegung beurteilen lassen. Nach der AWMF-Leitlinie soll eine instrumentelle Bewegungsanalyse durchgeführt werden, um Informationen zu mindestens einem von drei Punkten zu liefern: zur individuellen Artikulator-Einstellung, zur Präzisierung dysfunktioneller Bewegungsbefunde oder zur Dokumentation von Veränderungen im Therapieverlauf.
Messprinzip
Die Aufzeichnung beruht auf zwei Bauteilen, die sich gegeneinander bewegen: einem Bezugsrahmen, der über den Oberkiefer am Kopf fixiert wird, und einem Schreib- oder Sensorträger, der am Unterkiefer befestigt ist. Registriert wird nicht die Bewegung im Raum, sondern die Relativbewegung des Unterkiefers gegenüber dem Oberkiefer. Ob diese Bewegung mechanisch auf eine Schreibfläche übertragen oder elektronisch – etwa über Ultraschall-, Optik- oder Magnetsensoren – erfasst wird, ändert das Prinzip nicht.
Grundsätzlich zu unterscheiden sind gelenknahe (kondyläre) und schneidezahnnahe (inzisale) Aufzeichnungen. Nur die kondyläre Spur lässt Rückschlüsse auf die Verhältnisse im Gelenk selbst zu; die inzisale Bahn beschreibt in erster Linie das Bewegungsergebnis am vorderen Ende des Unterkiefers. Die für die Artikulator-Einstellung benötigten Werte stammen vor allem aus Vorschub- und Seitwärtsbewegungen. Öffnungs- und Schließbewegungen streuen stärker, weil sie muskulär gesteuert sind, während zahngeführte Bewegungen durch die Okklusion vorgegeben werden.
| Messgröße | Was sie beschreibt | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|---|
| Scharnierachse | gelenknahe Achse, um die der Unterkiefer die reine Drehbewegung ausführt | Bezugsgröße für die schädel- und gelenkbezogene Montage der Modelle |
| Sagittale Kondylenbahnneigung | Neigung der Bahn, auf der der Kondylus bei der Vorschubbewegung gleitet | Einstellung der Gelenkbahnneigung am Artikulator |
| Bennett-Winkel | Winkel der Mediotrusionsbahn bei der Seitwärtsbewegung | Einstellung der seitlichen Führung am Artikulator |
| Immediate Side Shift | Form der Mediotrusionsbahn zu Beginn der Seitwärtsbewegung | Feineinstellung der Gelenkgehäuse |
| Bewegungskapazität und Koordination | Ausmaß und Ablauf der Unterkieferbewegung, für beide Gelenke getrennt darstellbar | funktionsdiagnostische Beurteilung und Verlaufskontrolle |
| Stabilität der Zentrierung | Reproduzierbarkeit der Ausgangs- beziehungsweise Referenzposition des Unterkiefers | Beurteilung der okklusalen und gelenkbezogenen Stabilität |
Ablauf
Am Anfang steht nicht das Gerät, sondern die Hand: Die klinische Funktionsanalyse soll der instrumentellen Bewegungsanalyse vorausgehen. Sie ist nach der AWMF-Leitlinie der erste und wichtigste Schritt zur Beurteilung des Funktionszustandes; die apparative Aufzeichnung baut auf ihr auf und ersetzt sie nicht.
Für die Aufzeichnung selbst wird der Bezugsrahmen am Kopf angelegt und der Schreibträger am Unterkiefer befestigt – meist über eine seitlich an den Zähnen vorbeigeführte (paraokklusale) Verbindung, damit die Zahnreihen frei bleiben und die Bewegung nicht durch das Gerät verändert wird. Nach dem Referenzieren führt die Patientin oder der Patient definierte Bewegungen aus: Öffnen und Schließen, Vorschub, Seitwärtsbewegungen nach rechts und links. Einzelne Bewegungsabläufe sollen mehrfach aufgezeichnet werden, um zufällige Erscheinungen von gleichbleibenden Befunden zu unterscheiden.
Die Auswertung soll nach den Kriterien des Konsensuspapiers der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie erfolgen. Anschließend werden die ermittelten Werte auf den Artikulator übertragen; die Zuordnung der Modelle zur Scharnierachse erfolgt dabei über einen Gesichtsbogen oder über das elektronische Aufzeichnungssystem selbst.
Abgrenzung zu benachbarten Verfahren
Die Kondylographie steht der Axiographie inhaltlich sehr nahe. Beide erfassen gelenknahe Bewegungen; die Begriffe werden in der Fachliteratur teils überschneidend gebraucht, und welche Bewegungsgrößen tatsächlich erfasst werden, hängt maßgeblich vom eingesetzten Gerätesystem ab. Eine trennscharfe, allgemein anerkannte Grenze zwischen beiden Bezeichnungen besteht nicht.
Deutlicher fällt die Abgrenzung zu den übrigen Nachbarverfahren aus. Der Gesichtsbogen überträgt eine Lagebeziehung – den Abstand der Kauflächen zur Scharnierachse – und zeichnet keine Bewegung auf. Die Kondylenpositionsanalyse vergleicht Positionen des Kondylus, nicht seine Bahnen. Und die klinische Funktionsanalyse ist die vorgeschaltete manuelle Untersuchung ohne Messgerät.
Axiographie bezeichnet demnach das Verfahren, nicht ein bestimmtes Produkt. Konkrete Systeme wie Cadiax, das DIR-System oder der Freecorder BlueFox sind Umsetzungen dieses Prinzips mit unterschiedlicher Sensorik und unterschiedlichem Auswertungsweg.
Indikationen
Bei Störungen der Funktion kann eine instrumentell gestützte Diagnostik und Verlaufskontrolle angezeigt sein; das gilt nach der AWMF-Leitlinie ausdrücklich auch bei einer biomechanischen Umstellung des Gebisses Erwachsener im Rahmen kieferorthopädischer oder kieferchirurgischer Maßnahmen. Der zweite große Anwendungsbereich ist prothetisch: Vor umfangreichem Zahnersatz liefert die Aufzeichnung die individuellen Werte, mit denen sich die Kauflächengestaltung auf die tatsächlichen Bewegungen abstimmen lässt – mit dem Ziel, die Arbeit ohne umfangreiche Korrekturen im Mund eingliedern zu können.
Ebenso klar benennt die Leitlinie, wofür das Verfahren nicht gedacht ist. Zum Screening auf Störungen im Gelenkinneren soll die instrumentelle Bewegungsanalyse wegen des hohen Aufwands und der geringen Sensitivität nicht genutzt werden. Und sie ist keine Methode der Schmerzerfassung: Sie kann zeigen, wie sich ein Schmerzgeschehen auf die Bewegungsfunktion auswirkt, sie misst aber keinen Schmerz. Wer wissen möchte, wie sich diese Diagnostik in das Gesamtbild einordnet, findet den Zusammenhang auf unserer Seite zur craniomandibulären Dysfunktion.
Aussagekraft
Messtechnisch sind die Verfahren gut charakterisiert. Für elektronische Messsysteme liegt die mittlere maximale Abweichung berechneter Scharnierachsenpunkte bei höchstens zwei Millimetern; Streckenwerte weichen im Mittel nur um wenige Zehntelmillimeter ab, bei optimierter Sensorpositionierung noch weniger. Für Winkelwerte – vor allem für die sagittale Kondylenbahnneigung und den Bennett-Winkel – werden mittlere maximale Abweichungen von bis zu drei bis fünf Grad angegeben. Die Ergebnisse sind dabei deutlich geräteabhängig: Aufbau, Referenzierung und Auswertungsverfahren des jeweiligen Systems beeinflussen die ermittelten Werte, und auch der Vergleich mit anderen Wegen zur Bestimmung der Kondylenbahnneigung zeigt Unterschiede zwischen den Methoden.
Bei der Zuverlässigkeit spielt die Biologie mit. Aufzeichnungen innerhalb eines Termins stimmen in der Regel besser überein als Aufzeichnungen an verschiedenen Terminen, und Werte für die sagittale Kondylenbahnneigung sind stabiler als Werte für den Bennett-Winkel. Öffnungs- und Schließbewegungen streuen stärker als zahngeführte Bewegungen. Insgesamt hält die Leitlinie Bewegungsaufzeichnungen des Unterkiefers für ausreichend zuverlässig, um die Bewegungskapazität beider Kiefergelenke gleichzeitig und getrennt voneinander abzubilden – vorausgesetzt, die Einflüsse der Messtechnik und der Untersuchungssituation werden berücksichtigt und die zugrunde liegenden physiologischen Vorgänge sind bekannt.
Beim diagnostischen Zusatznutzen ist die Datenlage zurückhaltender, und das gehört in einen Lexikoneintrag hinein. Gelenknahe Aufzeichnungen weisen eine höhere Spezifität als Sensitivität auf: Ein unauffälliger Befund ist eher verlässlich, ein tatsächlich vorhandener Befund wird eher übersehen als fälschlich angezeigt. Die diagnostische Genauigkeit liegt im Mittel in einem Bereich um 0,7 bis 0,8. Eine allein auf inzisale Bewegungsauffälligkeiten gestützte Gelenkdiagnostik birgt in hohem Maße die Gefahr der Fehldiagnose und soll deshalb nicht angewendet werden; die Zusammenschau inzisaler und kondylärer Parameter verbessert die Zuverlässigkeit. Rückschlüsse auf die Beziehung zwischen Kondylus und Diskus sind möglich, bleiben aber mit Unsicherheit behaftet.
Daraus folgt die Rolle des Verfahrens: Die Axiographie ergänzt und spezifiziert die klinische Untersuchung, sie ersetzt sie nicht. Ein Befund aus der Aufzeichnung wird immer im Zusammenhang mit dem klinischen Bild bewertet.
Kosten und Abrechnung
Für gesetzlich Versicherte ist die Axiographie keine Kassenleistung. Die instrumentelle Funktions- und Bewegungsanalyse ist weder in der Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses noch im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) als Leistung der vertragszahnärztlichen Versorgung aufgeführt. Die Axiographie wird deshalb privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet.
Die Axiographie ist keine eigene Gebührenziffer. Sie setzt sich aus mehreren Positionen des funktionsanalytischen Blocks im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, Nummern 8000 bis 8100) zusammen, die je nach Vorgehen einzeln berechnet werden. Welche Ziffern zusammenkommen, hängt davon ab, ob die Scharnierachse arbiträr oder kinematisch bestimmt wird und ob der Artikulator halbindividuell oder voll adjustierbar eingestellt werden soll.
| GOZ-Nr. | Leistung | 2,3-fach | 3,5-fach | 5,0-fach |
|---|---|---|---|---|
| 8020 · 300 Punkte | Arbiträre Scharnierachsenbestimmung | 38,81 € | 59,05 € | 84,36 € |
| 8030 · 550 Punkte | Kinematische Scharnierachsenbestimmung | 71,15 € | 108,27 € | 154,67 € |
| 8035 · 550 Punkte | Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung | 71,15 € | 108,27 € | 154,67 € |
| 8050 · 500 Punkte | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung | 64,68 € | 98,42 € | 140,61 € |
| 8060 · 750 Punkte | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung | 97,02 € | 147,64 € | 210,91 € |
| 8065 · 850 Punkte | Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung | 109,95 € | 167,32 € | 239,03 € |
Punktwert 5,62421 Cent. Der Gebührenrahmen endet beim 3,5-fachen Satz (§ 5 Abs. 1 GOZ); jede darüber hinausgehende Vergütung – auch der hier ausgewiesene 5,0-fache Satz – bedarf einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ. Der 2,3-fache Satz bildet die durchschnittliche Leistung ab; oberhalb davon ist die Überschreitung auf der Rechnung schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3 GOZ).
Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb)individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig; neben den Leistungen nach den Nummern 8050 bis 8065 sind die Material- und Laborkosten für die Einstellung des (halb)individuellen Artikulators nach den gemessenen Werten gesondert berechnungsfähig. Der tatsächliche Rechnungsbetrag hängt daher von der Zahl der Sitzungen, dem gewählten Steigerungsfaktor und dem zahntechnischen Aufwand ab; eine verbindliche Auskunft gibt nur der schriftliche Heil- und Kostenplan der behandelnden Praxis.
Literatur
Quellen und weiterführende Literatur
- Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): S2k-Leitlinie „Instrumentelle zahnärztliche Funktionsanalyse und Kieferrelationsbestimmung“. AWMF-Register-Nr. 083-017, Version 2.0. register.awmf.org
- Farook TH, Rashid F, Alam MK et al. (2022): Variables influencing the device-dependent approaches in digitally analysing jaw movement – a systematic review. Clinical Oral Investigations. DOI: 10.1007/s00784-022-04835-w.
- Lassmann Ł, Nowak Z, Żółtowska A (2024): Sagittal condylar guidance angle measurement methods: A systematic review. The Journal of Prosthetic Dentistry. DOI: 10.1016/j.prosdent.2023.11.017.
- Woodford SC, Robinson DL, Mehl A et al. (2020): Measurement of normal and pathological mandibular and temporomandibular joint kinematics: A systematic review. Journal of Biomechanics. DOI: 10.1016/j.jbiomech.2020.109994.
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): § 2, § 5 und § 10 sowie Anlage 1 (Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen).
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie), Fassung vom 24.09.2003, zuletzt geändert am 16.12.2021, in Kraft getreten am 09.03.2022: Abschnitt VI (Sonstige Behandlungsmaßnahmen).
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), Stand 1.1.2026.
Aktualisiert am:
Verantwortlicher Autor

