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Allogenes Knochenersatzmaterial

Allogenes Knochenersatzmaterial ist menschlicher Spenderknochen, der in einer Gewebebank aufbereitet und für den Knochenaufbau bei einem anderen Menschen verwendet wird. Es stammt also – anders als beim körpereigenen Eigenknochen – von einem fremden Spender derselben Spezies, wird jedoch so gereinigt und verarbeitet, dass abwehrauslösende Zellbestandteile entfernt werden und ein knöchernes Leitgerüst zurückbleibt. In der Systematik der Knochenersatzmaterialien bildet es neben dem körpereigenen, dem tierischen und dem synthetischen Material die dritte der vier Hauptklassen.

Auf einen Blick

  • Allogenes Material ist menschlicher Spenderknochen aus einer Gewebebank – nicht körpereigen und nicht tierisch.
  • Durch die Aufbereitung werden Zellen und Zellbestandteile entfernt; das mineralische und kollagene Gerüst bleibt als Leitstruktur erhalten, wodurch die Immunreaktion stark reduziert wird.
  • Es wird als osteokonduktive (mineralisierte, gefriergetrocknete Variante, FDBA) oder osteoinduktive (demineralisierte Variante, DFDBA) Form angeboten – es ist jedoch nicht osteogen, weil keine lebenden Zellen übertragen werden.
  • In Deutschland gelten allogene Knochentransplantate arzneimittelrechtlich als genehmigungspflichtige Gewebezubereitung – ein regulatorischer Unterschied zu tierischen und synthetischen Materialien.
  • Typische Einsatzgebiete sind Kammerhalt nach Zahnentfernung, Sinuslift und der seitliche oder vertikale Kieferkammaufbau.

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Einordnung und Definition

Ein Knochenersatzmaterial soll einen knöchernen Defekt überbrücken und dem körpereigenen Knochen als Leitschiene dienen, entlang derer neuer Knochen einwächst. Materialien lassen sich nach ihrer Herkunft in vier Klassen einteilen: körpereigen (autolog), von einem menschlichen Spender (allogen), von einer anderen Spezies (xenogen, meist vom Rind oder Schwein) und vollständig synthetisch (alloplastisch). Der körpereigene Knochen – das autologe Knochentransplantat – gilt weiterhin als Referenz, weil er als einziges Material lebende knochenbildende Zellen mitbringt. Er muss allerdings über einen zweiten Eingriff an einer Entnahmestelle gewonnen werden.

Allogenes Material besetzt eine Position zwischen dem Eigenknochen und den nicht menschlichen Ersatzmaterialien: Es ist menschlicher Knochen mit einer dem Empfänger sehr ähnlichen Grundstruktur, wird aber ohne zweiten Entnahmeeingriff aus dem Vorrat einer Gewebebank bereitgestellt. Damit entfällt die zusätzliche Wunde am Patienten, und es steht in praktisch beliebiger Menge zur Verfügung. Andere biologische und synthetische Optionen behandeln die Beiträge zum xenogenen Knochenersatzmaterial und zu den einzelnen Materialklassen.

Herstellung und Aufbereitung

Allogener Knochen wird von verstorbenen Spendern oder – seltener – als lebend gespendeter Knochen, etwa der bei einer Hüftprothesen-Operation entfernte Femurkopf, gewonnen. Die Verarbeitung erfolgt in spezialisierten Gewebebanken. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe unter anderem das Deutsche Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG). Ziel der Aufbereitung ist es, alle zellulären und immunologisch wirksamen Bestandteile weitgehend zu entfernen, mögliche Krankheitserreger zu inaktivieren und dennoch das tragende Gerüst aus Mineral und Kollagen zu erhalten. Übliche Schritte sind mechanische Reinigung, Entfettung, Behandlung mit chemischen Lösungen, Gefriertrocknung und eine abschließende Sterilisation.

Nach dem Grad der Mineralentfernung unterscheidet man zwei Grundformen. Mineralisiertes, gefriergetrocknetes Material (in der Fachliteratur als FDBA bezeichnet) behält seinen Mineralanteil und wirkt vor allem als stabiles Leitgerüst. Demineralisiertes, gefriergetrocknetes Material (DFDBA) wird zusätzlich entkalkt; dabei werden im Knochen gebundene Wachstumsfaktoren, insbesondere knochenbildungsanregende Proteine, freigelegt. Diese Faktoren können umliegende körpereigene Zellen zur Knochenbildung anregen. Die mineralisierte Form bietet mehr mechanische Volumenstabilität, die demineralisierte Form eine stärker biologisch anregende Wirkung; in der Praxis werden beide Formen auch kombiniert eingesetzt.

Ein für den deutschen Markt bedeutsames Merkmal ist die rechtliche Einordnung. Allogene Knochentransplantate gelten nach dem Arzneimittelgesetz als Gewebezubereitung und benötigen eine behördliche Genehmigung; einschlägig ist die Genehmigung von Gewebezubereitungen nach § 21a Arzneimittelgesetz, flankiert von den Vorgaben des Transplantationsgesetzes und des Gewebegesetzes. Die Herstellung unterliegt damit einer Arzneimittelüberwachung mit Spendertestung, Rückverfolgbarkeit und validierten Verfahren. Tierische und synthetische Ersatzmaterialien werden demgegenüber überwiegend als Medizinprodukte geführt. Dieser strengere Rahmen ist ein wesentlicher Grund für das hohe Sicherheitsniveau des in Deutschland verwendeten Spenderknochens.

Eigenschaften: die Osteo-Trias

Die Wirkung eines Knochenersatzmaterials beschreibt man über drei Eigenschaften. Osteogenese bedeutet, dass das Material selbst lebende knochenbildende Zellen enthält und aktiv Knochen aufbaut. Osteoinduktion beschreibt die Fähigkeit, ortsständige Vorläuferzellen des Empfängers zur Knochenbildung anzuregen, etwa über freigesetzte Wachstumsfaktoren. Osteokonduktion meint die Funktion als passives Leitgerüst, an dem entlang neuer Knochen von den Defekträndern einwächst.

Vergleichstabelle der Osteo-Trias: Osteogenese, Osteoinduktion und Osteokonduktion bei autologem, allogenem, xenogenem und alloplastischem Knochenersatzmaterial
Die Osteo-Trias der vier Materialklassen: Nur körpereigener (autologer) Knochen ist osteogen; allogenes Material wirkt osteokonduktiv und in demineralisierter Form (DFDBA) zusätzlich osteoinduktiv.

Nur der körpereigene Knochen vereint alle drei Eigenschaften und ist deshalb Referenz. Allogenes Material ist nicht osteogen, weil bei der Aufbereitung alle lebenden Zellen entfernt werden. Es wirkt osteokonduktiv als Leitgerüst; in der demineralisierten Form (DFDBA) kommt eine osteoinduktive Komponente durch die freigelegten Wachstumsfaktoren hinzu. Tierische und synthetische Materialien sind in aller Regel rein osteokonduktiv. Dieses Zusammenspiel erklärt, warum allogenes Material biologisch näher am Eigenknochen steht als die übrigen Ersatzmaterialien, ohne dessen Zellaktivität zu erreichen.

Vergleich der vier Materialklassen

Die folgende Übersicht ordnet allogenes Material in das Feld der Knochenersatzmaterialien ein. Die Angaben zu Herkunft und biologischen Eigenschaften kennzeichnen die grundsätzlichen Unterschiede; das tatsächliche Verhalten hängt zusätzlich von Produkt, Aufbereitung und Anwendungsgebiet ab.

MaterialklasseHerkunftOsteo-EigenschaftenResorptionVorteileNachteile
AutologKörpereigener Knochen des Patientenosteogen, osteoinduktiv und osteokonduktivwird umgebaut und in Eigenknochen überführthöchste biologische Aktivität, Referenzmaterialzweiter Eingriff an der Entnahmestelle, begrenzte Menge
AllogenMenschlicher Spender (Gewebebank)osteokonduktiv (FDBA), zusätzlich osteoinduktiv (DFDBA)je nach Aufbereitung; wird in der Regel umgebautkein zweiter Eingriff, menschliche Grundstruktur, gute VerfügbarkeitSpendermaterial, arzneimittelrechtlich geregelt, keine lebenden Zellen
XenogenAndere Spezies (z. B. Rind, Schwein)osteokonduktivhäufig sehr langsam, hohe Volumenstabilitätgute Verfügbarkeit, lange Formstabilitättierischer Ursprung, meist kein eigener Zellbeitrag
AlloplastischSynthetisch im Labor hergestelltosteokonduktivje nach Material steuerbar (schnell bis kaum)frei von biologischem Spendermaterial, planbare Eigenschaftenkein biologischer Zellbeitrag, rein leitend

Sicherheit und Restrisiko

Bei menschlichem Spendermaterial stellt sich die Frage nach der Übertragung von Krankheiten. Die moderne Aufbereitung begegnet diesem Risiko mehrstufig: strenge Auswahl und Testung der Spender, Reinigung und Entfettung des Gewebes sowie Verfahren zur Inaktivierung von Krankheitserregern, etwa durch chemische Behandlung und Bestrahlung. Untersuchungen zu Aufbereitungs- und Sterilisationsverfahren zeigen, dass das verbleibende Restrisiko einer Erregerübertragung durch diese Prozesskette sehr gering ist. Zugleich verringert die Entfernung der Zellen die Immunogenität deutlich, sodass Abstoßungsreaktionen wie bei einer Organtransplantation nicht das maßgebliche Problem sind.

Ein Restrisiko lässt sich – wie bei jedem biologischen Material – nicht vollständig auf null senken. Sehr intensive Bestrahlung kann außerdem die mechanischen Eigenschaften des Knochens beeinträchtigen, weshalb die Verfahren so ausgelegt werden, dass Sicherheit und Materialqualität ausgewogen bleiben. Der in Deutschland vorgeschriebene arzneimittelrechtliche Rahmen mit Rückverfolgbarkeit und validierten Herstellungsschritten trägt wesentlich dazu bei, dass allogenes Material als sicheres Aufbaumaterial gilt.

Anwendungsgebiete

Allogenes Knochenersatzmaterial wird in der zahnärztlichen und implantologischen Chirurgie in Situationen eingesetzt, in denen Knochenvolumen fehlt oder erhalten werden soll. Es steht als Granulat, als vorgeformter Block und in weiteren Darreichungsformen zur Verfügung und wird häufig mit einer Membran zur gesteuerten Knochenregeneration kombiniert.

  • Kammerhalt nach Zahnentfernung: Auffüllen des leeren Zahnfachs, um den Abbau des Alveolarkamms zu begrenzen.
  • Sinuslift: Aufbau von Knochen im Bereich des Kieferhöhlenbodens, um im Oberkiefer-Seitenzahnbereich ausreichend Höhe für Implantate zu schaffen.
  • Seitlicher und vertikaler Kieferkammaufbau: Verbreiterung oder Erhöhung eines zu schmalen oder zu niedrigen Kieferkamms vor oder während der Implantation.
  • Parodontale Knochendefekte: Auffüllen von Knocheneinbrüchen an durch Parodontitis geschädigten Zähnen.

Die Wahl zwischen allogenem, tierischem, synthetischem oder körpereigenem Material richtet sich nach Defektgröße, gewünschter Volumenstabilität und dem Behandlungskonzept. Grundlagen des Knochenaufbaus und die verschiedenen Verfahren beschreibt der Beitrag zur Augmentation ausführlicher.

Kosten und Kassenleistung

Allogenes Knochenersatzmaterial ist ein Material und keine eigenständige Gebührenziffer. Kosten entstehen zum einen über den chirurgischen Aufbaueingriff, zum anderen über das Präparat selbst, das als Auslage gesondert berechnet wird. Der Aufbau des Kieferkamms wird bei Privatabrechnung über die Gebührenordnung für Zahnärzte abgebildet. Einschlägig ist die Ziffer GOZ 9100 – „Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“ mit einer Bewertung von 2.694 Punkten. Bei einem Punktwert von 5,62421 Cent ergeben sich je nach Steigerungsfaktor die folgenden Honorare für diese eine Leistung:

GOZ 9100 – KieferkammaufbauSteigerungsfaktorHonorar
Regelsatz2,3-fach348,49 €
Erhöhter Satz (mit Begründung)3,5-fach530,31 €
Oberhalb des Gebührenrahmens (Obergrenze 3,5-fach) – nur mit schriftlicher Vereinbarung nach § 2 GOZ5,0-fach757,58 €

Zu diesem Honorar kommen die Materialkosten des allogenen Präparats sowie weitere Leistungen des Behandlungsablaufs, etwa für Schnittführung, eine Membran oder die Implantation selbst, hinzu. Bei Erwachsenen ist der Knochenaufbau in der Regel eine Privatleistung; die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ihn üblicherweise nicht. Die genaue Höhe hängt von Umfang und Schwierigkeit des Eingriffs ab und wird im individuellen Heil- und Kostenplan ausgewiesen.

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Literatur

Literatur und Quellenangaben
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