Lexikon
50% Zuschuss bei Zahnersatz
Vor der Einführung der Festzuschüsse für den Zahnersatz (2005) gewährten die gesetzlichen Krankenkassen einen prozentuellen Zuschuss zu den Kosten einer Zahnersatz-Behandlung. Je teurer der Zahnersatz, desto höher war auch die Krankenkassenleistung. Bei einem nicht kontinuierlich geführten Bonusheft lag die Bezuschussung für den Zahnersatz bei 50% der Kosten (ausgenommen Edelmetallkosten).
Mit dem 2005 eingeführten Festzuschuss für Zahnersatz ist die prozentuelle Beteiligung der Krankenkasse passé.
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