implantate.com › Forum › Forum › Teleskopprothese gegen feste Brücken wechseln › Antwort auf: Teleskopprothese gegen feste Brücken wechseln
Guten Tag,
für jeden Zahnersatz ist grundsätzlich ein HKP bei der KK einzureichen. Wenn ein erstellter Plan gerade abgerechnet wurde, tritt damit ein Gewährleistungsfall ein, der im Grunde über einen Gutachter laufen würde.
Bei einer internen Einigung zwischen ZA und Patient über eine Neuanfertigung kommt man in eine Grauzone. Hier könnte man am ehesten „Leistung auf Verlangen“ also eine komplett private Neuanfertigung auf Initiative des Patienten umsetzen. Ansonsten steht der Behandler im Streitfall komplett im Regen.
Die Kostenverteilung wäre davon unabhängig regelbar.
Mein Tipp: das Vorgehen trotzdem mit der KK abstimmen.
mfg
Wolff