#310343
Docwolff
Gast

Guten Tag,
rein rechtlich schuldet Ihnen ein Arzt/Zahnarzt „nur“ eine regelrechte Behandlung, nicht aber einen Heilerfolg. Somit ist die Rechnungsstellung rechtens, wenn auch enttäuschend.
mfh
Wolff

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024