#310024
Agnes
Teilnehmer

Es gibt keine einzige Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, die freiwillig zahlen würde ohne dass bewiesen wurde, dass der Schaden die Folge einer Fehlbehandlung ist.

Die Antwort von Christian ist richtig: Der Beweis kann nur durch ein medizinisches Gutachten erbracht werden. Die Kosten für das Gutachten würden bei weitem die Kosten der Nachbehandlung übersteigen.

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024