#310023
Christian2020
Teilnehmer

[quote=45831]Also: Sie können Ihren Behandler haftbar machen, wenn er einen Behandlungsfehler begangen hat.[/quote]

Das ist richtig, aber der Behandlungsfehler muss nachgewiesen sein und durch ein medizinisches Gutachten belegt werden. Der Gutachter hierfür kann auch teuer werden.

Im Endeffekt muss man abwägen ob man wegen einem Betrag X ein Risiko von einem leicht vierstelligen Betrag eingehen möchte. Außerdem was wäre wenn der Patient nach der Behandlung (durch ein Unfall) versehentlich gegen die Wunde stößt? Wer haftet dann? Wie bei allem im Leben sollte man die Situation genau betrachten und überlegt handeln. Eine pauschale Antwort macht hierbei keinen Sinn.

Gruß Christian

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024