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Oktober 19, 2018 um 22:36 Uhr
#309803
Agnes
Teilnehmer
Ausschlaggebend ist die Anzahl der Implantate, die der Zahnarzt in das Aufklärungsformular eingetragen hat und für die der Patient mit Unterschrift eine Einwilligung erteilt hat. Wurde nur eine Einwilligung für vier Implantate unterschrieben, hat der Operateur ein Problem. Hat der Patient für fünf unterschrieben und wurden nur vier bewilligt, wird er für das nicht bewilligte Implantat zahlen müssen. Auch die Prothetik wird anteilig gekürzt – trotz eventueller Ergänzungsstufen.
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