implantate.com › Forum › Forum › Gingivaformer › Antwort auf: Gingivaformer
@ Hella,
viele Zahnärzte verlassen sich auf ihr „Fingerspitzengefühl“. Der Test wird in dem Fall manuell durchgeführt. Das nennt sich dann „Klopfschalltest“. Doch gerade dieses Vorgehen führt in der Praxis nicht selten zu Fehldiagnosen. Im schlimmsten Fall erfährt der Patient erst mit Einbringung der Prothetik, dass etwas nicht stimmt. In mehreren Hinsichten ärgerlich, wenn es sich um eine umfangreiche festsitzende Prothese handelt – gesundheitlich und finanziell.
Mich wundert es, dass die MKG-Abteilung einer Uniklinik nicht über ein solches Gerät verfügt. Wer hat denn diese Information erteilt? Eine Verwaltungsangestellte? Sie muss sich nicht unbedingt mit der verwendeten Apparatur auskennen. Welchen Begriff hast du bei der Nachfrage verwendet? „Messung der Osseointegration“? „Festigkeitstest“? „Periotest“? Damit sind einige schon überfordert. http://med-gulden.com/produkte.php
Da hilft nur von Praxis zu Praxis anrufen und fragen, ob sie ein „Periotest“-Gerät besitzen und bereit sind den Test durchzuführen an Implantaten, die sie nicht selbst gesetzt haben. Viele Praxen werben mit dem Test auf ihrer Homepage Am Besten den Begriff „Periotest“ mal in eine Suchmaschine eingeben, dann findest du womöglich eine Praxis in deiner Nähe. Alternativ Kontakt aufnehmen mit dem Hersteller und um Hilfe bitten (könnte schwierig werden)?
Der Implantologe wird doch sicher ein neues Implantat setzen, oder? Wenn er gleichzeitig mit der Implantatsetzung Knochenaufbau durchführen will, würde ich schon wieder skeptisch werden. Im Falle von vorangegangenem Implantatverlust wäre Eigenknochentransplantation mit anschließender Ausheilung und späterer Implantatsetzung sehr wahrscheinlich die risikoärmere Option (dauert nur etwas länger und damit kann nicht soviel verdient werden). Knochenersatzmaterial ist nur bei kleineren Augmentationen und Infektionsfreihet angebracht. Hat er dir beide Optionen angeboten und erklärt? Dem Patienten muss (laut Patientenrechtegesetz) Entscheidungsfreiheit und ausreichend Bedenkzeit eingeräumt werden.