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hallo Katrin,
Zum medizinischen Aspekt hast du schon in deinem eigenen Beitrag Auskunft erhalten.
Zum juristischen Aspekt: da sieht es eher düster aus, weil du die Verzichtserklärung unterschrieben hast. Der ZA hat natürlich gewusst, dass das Endergebnis vor Einbringung der Prothetik noch nicht beurteilt werden kann. Du könntest daher die Rechtmäßigkeit anfechten, wird aber schwierig. Beim Gang vor Gericht musst du nachweisen, dass das Implantat nicht nach den Regeln der Kunst gesetzt wurde. Das ist gar nicht so einfach wie es aussieht, denn auch wenn die Fehlpositionierung durch ein DVT nachgewiesen werden kann, heißt das noch lange nicht, das der Gerichtsgutachter und das Gericht das auch so sehen. Ausschlaggebend ist, ob die Fehlpositionierung hätte vermieden werden können oder ob sie „schicksalhaft“ war, d. h. ob sie eher eine Folge der Vorerkrankung gewesen ist. Wenn Letzteres festgestellt wird, sind die Chancen gering – es sei denn es liegt ein Aufklärungsfehler o. Ä. vor. Die Prozessdauer ist ebenfalls zu beachten. Auch wenn man in der ersten Instanz Recht bekommt und die Gegnerpartei nicht in Berufung geht, wartet man an die drei Jahre – länger ist aber wahrscheinlicher, je nach Verhandlungsort.
Zum finanziellen Aspekt: die Entfernung des Implantats wird versicherungstechnisch so gehandhabt wie eine Zahnextraktion, d. h. die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Zur Sicherheit noch mal vorher nachfragen. Die Kosten für den Knochenaufbau werden nicht übernommen. Auch die jetzige Prothetik ist verloren und muss neu gefertigt werden. Falls die Neuimplantation zu teuer wird, gibt es als kostengünstige Alternative eine kunststofffreie flexible Zahnprothese auf Nylonbasis (googlen!). Diese ist nicht festsitzend, fast unsichtbar und durchaus angenehm zu tragen, ohne Klammern oder Metallteile. Falls das für dich eine Option sein sollte, solltest du abklären ob auf Knochenaufbau nach Explantation verzichtet werden kann.
Alles Gute!