implantate.com › Forum › Forum › Haftung des Zahnarztes bei Verletzung des „Lippennervs“ › Antwort auf: Haftung des Zahnarztes bei Verletzung des „Lippennervs“
Als erstes würde ich einen Oral- oder MKG-Chirurgen aufsuchen, um den Sitz des Implantats zu überprüfen. Vielleicht sollte es auch entfernt werden. Eine Nervenschädigung ist alles andere als „harmlos“. Im späteren Verlauf kann unkontrolliert Speichel aus dem Mund auslaufen oder man kann sich andauernd auf Lippe und Wangeninnenseite beißen, ohne daß man es merkt. Darauf hoffen, dass sich die Gefühlsstörung von alleine wieder legt, ist illusorisch. Ferner darauf bestehen, dass alle Beschwerden und die Diagnose genau in die Patientenakte eingetragen werden, denn diese wird später als Nachweis genommen, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Diese Patientenakte (des Chirurgen) sofort aushändigen lassen und noch an Ort und Stelle auf Richtigkeit überprüfen.
Zweitens, die Patientenakte des Zahnarztes, der das Implantat gesetzt hat, aushändigen lassen und kontrollieren, ob er die Gefühlsstörung eingetragen hat. Danach die Angelegenheit mit ihm besprechen. Im günstigsten Fall schaltet er seine Haftpflichtversicherung ein. Das ist i. d. R. jedoch die Ausnahme. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der weitere Verlauf noch nicht absehbar und es ist keineswegs gesichert, dass eine prothetische Versorgung des Implantats möglich sein wird.
Zu „Patientenrechte und Ärztepflichten“, siehe
http://www.bagp.de/dokumente/bagp/praep2013webseite.pdf
Zu „Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz“ siehe
http://www.bagp.de/dokumente/bagp/zbroschu__rebagbp2015.pdf
Alles Gute und viel Erfolg!