#309130
zahedi
Administrator

hallo,
leider nein. Für die Ausnahmeindikation:

a. bei größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekten, die ihre Ursache

in Tumoroperationen,
in Entzündungen des Kiefers,
in Operationen infolge von großen Zysten (z.B. große follikuläre Zysten oder Keratozysten),
in Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,
in angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten) oder
in Unfällen
haben,

b. bei dauerhaft bestehender extremer Xerostomie, insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung,

c. bei generalisierter genetischer Nichtanlage von Zähnen,

zu lesen unter

Komplette Kostenübernahme


gruß
b. zahedi

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024