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Nun, Dr. Fechtig hat das mit Gebührenziffer 2675 GOÄ wunderbar erklärt und der erste Gedanke hätte natürlich sein müssen, dass Ihr Behandler auch in der Lage sein sollte, der Krankenversicherung die Zusammnhänge zu erklären bzw. ggf. seinen Heil- und Kostenplan abzuändern.
Meine erste Kopfaufnahme kostete 256,53 EUR und enthielt die von Dr. Fechtig angegebenen GOÄ-Ziffern 5370 (1,8fach) für die computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich und 5377 (CT-Zuschlag 1,0fach). Sie wurde zum Zwecke prädiagnostischer Diagnostik im Vorfeld eines Knochenaufbaus im Oberkiefer angefertigt und, wie bereits erwähnt, von der Zusatzversicherung erstattet.
Von der zweiten Aufnahme habe ich keine Rechnung mehr, aber vom Betrag her (116,57 EUR) wird es wohl der Einfachsatz der Gebührenziffer 5370 GOÄ gewesen sein.
Und diese diente dem Zweck, eine Bohrschablone für die computergesteuerte Implantation von 6 Implantaten im Oberkiefer zu erstellen.
Keine Ahnung, ob die verschiedene Zielrichtung eine verschiedene Behandlung durch die Krankenversicherung rechtfertigte.
Viel Erfolg und möglichst geringe Verluste!
Nachtigall