#307632
dr.kaizwanzig
Teilnehmer

Guten Tag,
wenn diese Positionen bereits auf dem Kostenvoranschlag standen und Sie den unterschrieben haben, dann kann das auch so berechnet werden. Prinzipiell muss ich der Versicherung Recht geben, da der Wundverschluss zur Leistung dazu gehört (der hier sicher gesondert abgerechnet wurde). Mein Tipp, vorher die Sachen bei der Versicherung genehmigen lassen!!!
Mit besten Grüßen und schönes WE
Dr. Kai Zwanzig
Spezialist Implantologie

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024