#307404
noname
Gast

Hallo
Ich habe gehört, dass Brücken 10 Jahre halten müssen.Wenn sie vor dieser Zeit brechen, hat man ( einen rechtlichen) Anspruch auf Ersatz.
Es gibt für genaue Auskünfte bei uns den Patientenanwalt ( Gutachter wird beauftragt) oder die Ärztekammer, wo es eine Schlichtungsstelle gibt und freiwillige Sachverständige.
Das ist den Ärzten äußerst unangenehm, wenn man sich an diese Stelle wendet, sodass vielleicht schon die Ankündigung einiges an Entgegenkommen bewirken kann.

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024