#307350
stephan
Gast

hallo – also in deutschland ist das ganze derart geregelt, dass sie – entsprechende aufklärung über art der behandlung, alternativen, kosten, risiken etc. auch im falles eines misserfolges die kosten zu tragen haben. es sei denn, es liegt ein behandlungsfehler vor. beweis: sachverständigengutachten eines gerichtlich bestellten gutachters. ein krankenkassengutachter hilft ihnen hier nichts. kosten (ca. 3000,– aufwärts plus anwalt plus gerichtskoten) tragen sie zunächst selbst. der arzt schuldet ihnen also eine feherfreie behandlung nach den anerlkannten regeln der ärztlichen kunst, aber nicht den erfolg (das einwachsen des implantates). kulanterweise wird ihnen aber jeder seriöse implantologe die implantatkosten auf eine alternativversorgung anrechnen, bzw. ihnen bis auf die reinen materialkosten ihre rechnung zurückerstatten. wie gesagt – im ernstfall muss er dies aber nicht, fehlerfreie behandlung vorausgesetzt.

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024