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Hallo,
1. beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung muss in der Regel keine Zahnarztakte vorgelegt werden. Auch wird sich die Versicherung bei Vertragsbeginn nicht darum bemühen, diese zu bekommen. Kommt es dann aber zu einem größeren Leistungsfall in den ersten Jahren, wird häufig dann die Akte angefordert. Daher ist es wichtig, schon bei Antragsstellung alle Daten richtig anzugeben, sonst gibt es später Probleme.
2. da bereits bei Vertragsabschluss ein Zahn fehlt gibt es Versicherungen, die diesen fehlenden Zahn ausschließen, wiederum andere schließen den Zahn mit ein. Das kommt immer auf die Versicherung und auf den gewählten Tarif darauf an.
3. Je nach Tarif kann der fehlende Zahn auch einen Zuschlag auf den Beitrag verursachen. Einige Versicherungen zahlen bei bereits fehlenden Zähnen auch in den ersten Jahren einfach weniger aus (strengere Summenstaffel).
Fehlende Zähne können generell nur mitversichert werden, wenn der Ersatz des Zahnes noch nicht angeraten/beabsichtigt war, es darf also noch keine Aktennotizen geben.
Ich habe einen guten Vergleichsrechner gefunden, da kannst du dir die besten versicherungen für fehlende Zähne mal berechnen lassen (link gelöscht admin i.com)