#307184
Dr. Wolff
Gast

Guten Tag,
Röntgenbilder sind zur Diagnostik in der Implantologie unerlässlich. Die rechtfertigende Indikation stellt Ihr Behandler und keine Zusatzversicherung. Es ist dabei unerheblich, ob die Versicherung einen Wunsch auf Kostenreduktion durch möglich wenige Leistungen hegt.
Die Ziffer 0530 ist als Zusatz für die ambulante chirurgische Leistung in der neuen Gebührenordnung 2012 vom Gesetzgeber festgelegt. Eine Einschränkung durch abrechenbare Verbrauchsmaterialien ist nicht vorgesehen.
mfg
Wolff

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024