#306997
Gitta
Teilnehmer

@Hilda
das besagte Urteil findet sich hier:
http://rechtsanwalt-harder.com/newsarchiv/16-behandlungsfehler
@Arabica
Übrigens war ich gerade auf der Homepage die o. g. Rechtsanwalts und dort sind genau die Schritte beschrieben, die nach einem Behandlungsfehler unternommen werden sollten.
@Forum
Übrigens ist meinem Arzt 2009 bei einer Implantation ebenfalls ein Fehler unterlaufen: Er hat sich mit dem Handteller auf eine Brücke gestützt, als er das Implantat einschraubte. Die Brücke ist dabei kaputt gegangen. Es war zuvor von demselben ZA ein Endpfeiler entfernt worden – wegen Paraodontitis. Als er sich dann auf die Brücke stützte, brach der andere Pfeiler durch. In meiner Rechnung erscheint das als „zusätzliche Infiltrationsanästhesie“ o.ä. Die Brücke war nun allerdings schon vorher entfernungsbedürftig. Der ZA war seinerzeit entsetzt, als ich ihn darauf ansprach und meinte, er hätte einen Ruf zu verlieren und seine Prämie würde steigen. Ich habe dann nichts gemacht, weil – wie gesagt – die Brücke sowieso entfernungsbedürftig war und ich keine Chance sah, diesen Fehler des ZA zu beweisen.

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024