Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024
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Guten Tag!
Nein, eine Indikation zur KFO-Behandlung wegen Dysgnathie (und Operation) liegt hier sicher nicht vor. Allerdings sollte man abklären, ob die KK aufgrund der Übernahme der Primärkosten „Implantate“ auch Sekundärmassnahmen (KFO) übernimmt, vergleichsweise wie bei einem notwendigen Knochenaufbau.
mfg
Wolff