#304077
Isabel
Gast

Ohne eine Unterschrift bezüglich der Kosten rührt der Zahnarzt keinen Finger. Mündlich geht gar nichts. (Es gibt möglicherweise Zahnärzte, die ohne Abrechnungsstelle arbeiten, aber die wollen oft Vorauszahlung). Patienten müssen ein Formular unterschreiben und sich damit einverstanden erklären, dass eine Abrechnungsstelle dies in die Hand nimmt. Dort ist auch das Rechtliche abgedruckt (man kann 2 Wochen lang widersprechen, das ist aber meistens noch kleiner gedruckt!). Der Zahnarzt bekommt sofort nach dem Eingriff sein Geld von der Abrechnungsstelle, und die fordert das beim Patienten ein. Wenn etwas am Eingriff nicht geklappt hat, klagt die Abrechnungsstelle. Der Zahnarzt ist nicht nur entlastet, sondern solche Verfahren werden gern in die Länge gezogen, so dass ein Patient, der Anspruch auf Entschädigung hat, wichtige Fristen vergeigt. Aber es kann ja auch mal gutgehen! Viel Erfolg.

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024