#303698
Renate
Gast

Hallo Herr Dr. Zwanzig,
zu Ihrem obigen Beitrag, der mir zwar logisch erscheint, habe ich trotzdem mal einige Fragen.

Kann der ZA vor Einsetzen des Implantats nicht feststellen, ob es sich an der OP-Stelle um weiches oder festes Zahnfleisch handelt,
oder verändert sich das Zahnfleisch innerhalb der relativ kurzen Zeit bis zur Freilegung?

Wenn es vor Implantatsetzung feststellbar ist, gehört das nicht zur Aufklärungspflicht? Ich finde diese Klarheit besonders wichtig, denn vielleicht entscheidet sich dann der eine oder andere Patient gegen ein Implantat.

Es gibt viele Situationen im Leben, wo Geld gut investiert ist. Nur nicht jeder hat es und scheut evtl. auch eine erneute OP.

Ich danke im voraus für Ihre Antwort.
LG
Renate

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024