implantate.com Forum Forum Notwendigkeit der 3D-Tomographie Antwort auf: Notwendigkeit der 3D-Tomographie

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Karl-Josef Mathes
Gast

Hallo Renate,

nur ganz kurz zu Ihrem Beitrag. Die Kosten für eine DVT, die der Patient zusätzlich zu den anderen Kosten tragen muß, sind nicht unerheblich. Bei einem Einzelimplantat erreichen sie in etwa die Höhe der Materialkosten des Implantates.

Ob diese Diagnostik die Einheilungsquote erhöhen kann ist nicht geklärt und ich wage das auch zu bezweifeln. Sie kann vielleicht die Komplikationsquote während der OP senken, aber dann soll man sie eben da einsetzen, wo mit solchen Komplikationen zu rechnen ist.

Nun zum ursprünglichen Thema:

wenn eine Versicherung die Notwendigkeit einer Behandlung oder Diagnostik bestreitet, so befindet sie sich in der Beweispflicht. Sie muss medizinisch darlegen, warum die bemängelte Leistung nicht erforderlich war. Das kann sie in der Regel nur durch ein medizinisches Gutachten. Das Problem besteht darin, dass die Versicherungen zunehmend einfach nicht zahlen und darauf vertrauen, dass der Versicherte entweder aus eigener Tasche zahlt oder sich irgendwie mit dem Behandler einigt. Der einzige Weg, die Versicherung zu zwingen, ist der Klageweg. Den kann nur der Patient beschreiten, weil zwischen Zahnarzt und Privatversicherung in der Regel kein Rechtsverhältnis besteht.

Da die Anfertigung einer DVT nicht abwegig ist, sondern durchaus ein anerkanntes Diagnoseverfahren darstellt, bin ich der Ansicht, dass die Auffassung der Versicherung auf extrem wackeligen Beinen steht. Aber da in unserem Rechtssystem vieles denkbar ist, bleibt auch für den Versicherten im Streifalle ein Restrisiko. Hier muß jeder für sich abwägen. Aber die Zahlungsverweigerung der Versicherung an sich ändert nach meinem Kenntnisstand nichts an der Rechtmäßigkeit der erstellten Rechnung.

Viele Grüße

K.-J. Mathes

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024