Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Nerv nach OP kaputt!

P.meier
P.meier

Man versicherte mir bei einer Implantatbehandlung kommt es aüsserst selten zu Beschädigung der Nerven und dieses wäre für den Arzt ein Grauen.
Nun bin ich operiert worden und der Nerv ist hin.
Kein Gefühl mehr in der Lippe.
Den Chirugen schien dies nicht zu berühren.

Was kann man machen ????



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
wenn es zu einer Durchtrennung des Unterkiefernerven gekommen sein sollte, ist ein fehlerhaftes Verhalten des Implantologen anzunehmen. Er sollte sich gesprächsbereit zeigen und seine Haftpflichtversicherung informieren.
Wenn der behandlenden Zahnarzt sich einem vernünftigen Gespräch nicht stellt empfiehlt sich ein Beweissicherungsverfahren anzustreben. Siehe Beitrag Beweissicherungsverfahren vom 9.3.02 im Forum hier.
Manchmal ist ein Taubheitsgefühl allerdings nur vorübergehend (keine Durchtrennung), was hier zu wünschen ist.
B. Zahedi



P.Meier
P.Meier

Danke für ihre Nachricht.
Die Taubheit liegt im Teil des Kinnbereiches und geht weiter bis zu einem Teil der Lippe.
Die OP wurde vor 5 Tagen vorgenommen.
2 Implantate, Knochenabtragung und neuer Aufbau.
Meine Frage wäre :
Kann das Gefühl auch jetzt noch wiederkommen ?
Zweitens : Ich musste einen Vordruck unterschreiben, der unter anderen über dieses Risiko der Nervverletzung informierte.
5 minuten vor der OP bekam ich erneut den Vordruck in die Hand, weil der Chirug nochmals handschriftlich darauf hinwies, das ein risiko von Implantatverluste oder nervverletzungen möglich sind.
Habe ich hierdurch keine Rechte mehr ?
Der Chirug geht auch von einer Nervverletzung aus, er tat allerdings so als wäre dies nun mein Pech und ich wäre ja aufgeklärt gewesen.
Was sollte man nun tun ?
In 10 Wochen sollte ich noch 2 implantate bekommen.
Wenn ich mit Haftpflicht oder Beweissicherung ihn komme, wird er sicherlich nicht darauf eingehen.
Ich fühle mich den ganzen sehr ausgeliefert !

Bitte um Hilfe !

Viele Grüsse



Dr. Claudio Cacaci
Mitglied seit 16. 12. 2001
93 Beiträge

Hallo,

eine Aufklärung vor einem Wahleingriff (Implantatbehandlungen sind Wahleingriffe!) ist zwingend notwendig. Diese sollte in einem Persönlichen Gespräch zw. Operateur und Patient persönlich stattfinden; üblich und vor Gericht gefordert wird eine Aufklärung, die mindestens 24h vor (!!) dem Eingriff stattfindet; eine Aufklärung auf dem OP-Tisch gilt als nicht erfolgt; dies ist für Sie aber nur im Falle einer gerichtlichen Schadensersatzforderung wichtig; vielmehr sollten Sie das Gespräch zu Ihrem Arzt suchen und ggf. eine 2. Meinung von einem Facharzt einholen. Dies sollte binnen von 5 Tagen erfolgen, da im Falle einer Kompression des Nerven eine vollständige Wiederherstellung erfolgen kann. Ist der Nerv durchtrennt, dann liegt in den meisten Fällen ein OP- / und/oder Planungsfehler vor, oder aber einfach nur Pech.

Alles Gute

Dr. Cacaci



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