Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Häufigkeit Sinuslift

Marko
Mitglied seit 11. 05. 2017
1 Beiträge

Hallo zusammen

Es würde mich interessieren, wie häufig so ein Sinuslift ausgeführt werden muss, wenn es zur Implantation im Oberkiefer kommt?

Hatte meine erste Zahnextraktion vor paar Wochen und der Knochen sollte im Juli ausgeheilt sein. Für mich kommt eigentlich nur ein Implantat in Frage, es ist auch nicht sicher ob ich einen Sinuslift brauche... aber was ich hier so alles über Sinuslift lese, lässt mich doch nachdenklich werden.

Beste Grüsse



Peter
Peter

Hallo Marko,

die Notwendigkeit eines Sinus-Lifts hängt vom Knochenangebot ab.
Bei mir wurde im Herbst letzten Jahres ein Backenzahn im OK gezogen. Der Zahnarzt wollte dort noch vor Jahresende ein Implantat setzen. Anhand des Röntgenbildes versuchte er mir zu erklären, dass aufgrund des geschädigten Knochens auf alle Fälle ein externer Sinus-Lift notwendig sein würde.

Da ich mich - nicht zuletzt wegen der hier zu lesenden Berichte - nicht ohne weiteres dazu entschließen konnte, habe ich Anfang des Jahres eine zweite Meinung eingeholt. Der zweite Arzt riet mir zunächst, weitere 6 Wochen zu warten, um den Knochen noch besser heilen zu lassen. Vor ein paar Wochen wurde nun ein Implantat gesetzt - und siehe da: weder ein externer noch interner Sinuslift war notwendig. Auch wenn sich das Implantat damit zeitlich verzögert hat, so bin ich doch recht froh, noch eine zweite Meinung eingeholt zu haben.

Alles Gute !



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
513 Beiträge

@ Marco,

Wenn die natürliche Verknöcherung abgeschlossen ist und bei gesundem Knochen in einem ansonsten gesunden Oberkiefer stehen die Chancen für eine Implantation ohne Sinuslift gut. Das sollte letztendlich kurz vor der Implantatsetzung mittels Rö-Aufnahme abgeklärt werden

@ Peter,

Eine Zweitmeinung einzuholen ist tatsächlich in vielen Fällen sinnvoll. Sie ermöglicht dem Patienten das Für und Wider abzuschätzen und an der Entscheidung teil zu haben. Der Patient hat ein Selbstbestimmungsrecht.

@ alle

Bei einer Behandlung ist der Behandler verpflichtet dem Patienten alle Behandlungsoptionen zu erläutern, ihn in Bezug auf Risiken, Dringlichkeit und Erfolgsaussichten aufzuklären und ihm ausreichend Bedenkzeit einzuräumen, so dass dieser sich „innerlich frei“ entscheiden kann, vgl. Patientenrechtegesetz => https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html

Bei einem Implantat nach Zahnextraktion bedeutet das, dass ihm auch „Zuwarten, bis die natürliche Verknöcherung abgeschlossen ist“ als Behandlungsoption angeboten werden muss.

Für die, die sich für die gesetzliche Aufklärungspflicht interessieren, kann ich folgende Lektüre empfehlen:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/64642/Aufklaerung-und-Einwilligung-des-Patienten-Nach-Massgaben-aktueller-hoechstrichterlicher-und-oberlandesgerichtlicher-Rechtsprechung



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