Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Folterinstrument Teleskopprothese

mariamagdalena
Mitglied seit 24. 07. 2016
7 Beiträge

Hallo,

Ich bin seit 3 Jahren als Klägerin in einen gerichtlichen Rechtsstreit mit einer großen Wiener Zahnklinik verwickelt, weil ich mir dort eine Teleskopprothese anfertigen ließ, die weder optisch, ästhetisch noch funktionell paßt und eine Menge Gesundheitsrisiken mitbringt.
Okklusion paßt nicht, Kiefergelenksprobleme, Vorderzähne splittern schon beim Kauversuch - Essen ist damit unmöglich. Ästhetisch sehe ich aus wie eine Loirot-Satirenfigur. Optische Ähnlichkeit mit einem Pferdegebiß.

Ich würde mich gerne mit Menschen austauschen, denen es auf irgendeine Art und Weise ähnlich erging oder ergeht. (Es muß ja nicht so drastisch wie bei mir sein).

Hat jemand Erfahrung mit :

Aufklärungsbögen? - Was muß drin stehen?
Heilkostenplänen?
Risikoaufklärung?
Patienten-Auftrag? - Muß der schriftlich dokumentiert sein?
Patiendendokumentation?
Patientenakt (auch elektronischem)?
Der Schlichtungsstelle der Österr. Zahnärztekammer? - Erfolg? Mißerfolg? Wie lief das ab?

Oder vielleicht sogar mit einer Gerichtsklage gegen einen Behandlungspfusch?

Vielen Dank und Lieben Gruß
von

mariamagdalena

Du kannst mich auch gerne persönlich anschreiben unter:
zahnbehandlung-auweh@gmx.info

Nachsatz:

Die Klage zieht sich deshalb so lange hin, weil sich die vom Gericht bestellten Gutachter offenbar eigene Rechte herausnehmen.

Der erste gerichtliche Sachverständige, der wegen Gefahr in Verzug bestellt wurde, lieferte das Panoramaröntgen nicht, forderte aber die Bezahlung dafür ein. Die Photolieferung war nicht korrekt. Im Gutachten waren lauter Fragezeichen. Er mußte das Gutachten über Gerichtsauftrag nachbessern. Das dauerte wiederum 3 Monate.

3 weitere Gutachter, die im letzten Oktober bestellt wurden, sagten nacheinander ab - Begründung: Urlaub, mangelnde Kenntnis über Teleskoprotesen, Befangenheit wegen Kliniknähe. Und so ging es weiter.

Das alles dauert immer immens lang. Denn nach jeder Absage muß ein neuer Gutachter bestellt sein, der Zeit für eine Entscheidung hat, ob er den Gutachter-Auftrag annimmt.

Schließlich hat sich im Dezember 2015 ein gerichtlich vereidigter Gutachter bereit erklärt, mich zu untersuchen. Er hatte lt. Gerichtsbeschluß 3 Monate Zeit hierfür. Er untersuchte mich vor Weihnachten - das Ergebnis lieferte er ende Mai. Alle Beweismittel fehlten im Akt und mußten nachgefordert werden. Sie fehlen bis zum heutigen Tag und verhindern die nächste Tagsatzung.

Wenn ich dürfte, würde ich das satirisch Verschleppung nennen oder Causal-Zerstörungszwang, ... das ist jetzt traurige SATIRE von mir!!!!

Inzwischen leide ich wie ein reudiger Hund, denn alle Zahnärzte, die ich bisher konsultiert habe, würden mir zwar ein neues Gebiß verpassen, aber kein Gutachten über den jetzigen Zustand der klinischen Arbeit in meinem Mund abgeben.
Entweder lehnten sie wg. Zeitmangel oder Terminüberlastung ab - oder einige waren ehrlicher und entschuldigten sich damit, sie wollen nicht gegen diese Zahnklinik vor Gericht aussagen. Dabei habe ich immer wieder betont, daß ich dort auch von sehr anständigen Zahnärzten behandelt wurde, die sehr korrekt waren - aber wie man sieht, nicht alle.

In meinem Fall könnte ich höchstens in eine ausländische Privatklinik fahren und der Pein ein Ende bereiten.

Doch dazu fehlt mir das Geld. Außerdem werden in Österreich ausländische Gutachten nicht akzeptiert.



Zahnfee13
Mitglied seit 28. 07. 2016
37 Beiträge

Hallo mariamagdalena,

habe mit großem Interesse Ihren Bericht gelesen. Ich würde Ihnen raten, ein privates Gutachten in Auftrag zu geben. Es ist ein offenes Geheimnis bei uns, dass die Gutachter angehalten sind, immer zugunsten der Ärzte zu dokumentieren.

Ich habe es vor Jahren selbst erlebt. Hatte eine neue Brücke bekommen und kurz danach sind starke Schmerzen aufgetreten. Mein Zahnarzt hat mich 6 Monate mit Antibiotika behandelt! Als ich dann die Behandlung abbrechen wollte, habe ich keinen ZA gefunden, der mich behandeln wollte. Resultat war danach eine chronische, bakterielle Knochenentzündung. Ich wurde stätionär im Krankenhaus behandelt und es musste Knochen am Oberkiefer entfernt werden. Ich hatte die Diagnose schriftlich und dennoch hat der danach aufgesuchte Gutachter (vom Gericht bestellt) festgestellt, dass es nicht das Unvermögen des Zahnarztes was, sondern meines und ich habe dadurch den Prozess nach 4 Jahren verloren.

Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach haben Sie nur eine Chance mit einem Privatgutachten.

Viele Grüße und toi toi toi ...
ihre Zahnfee



mariamagdalena
Mitglied seit 24. 07. 2016
7 Beiträge

Hallo Zahnfee,

Danke für Ihre Antwort und das Daumendrücken

Ich glaube, nur wer selbst die Ohnmacht gegen eine mächtige ZahnarztLobby erlebt hat, weiß was wir - damit meine ich Sie, mich und - ich glaube viele anderen, die bei Ihrem berechtigten Kampf um Ihr Recht irgendwo auf der Strecke geblieben sind - durchmachen.

Ich weiß nicht, in welchem Land Sie leben. Aber Österreich ist ein kleines Dorf, auch unter den Privatgutachtern...
Auf meiner langen Suche nach einem privaten Gutachter im ganzen Land mußte ich mir einmal sogar sagen lassen, daß ich in Österreich keinen einzigen Gutachter finden werde. Das stimmte dann leider auch.
Also war ich auf offiziell gerichtlich beeidete Gutachter angewiesen. Und wie die arbeiten, habe ich bereits beschrieben.
Meine Situation ist noch verschärft, weil ich ja nicht gegen "einen Zahnarzt" klage. Nein, ich bin so dreist und traue mich auch noch eine Klinik zu verklagen. ;-)

In einigen Wochen habe ich endlich den nächsten Gerichtstermin, auf den ich mich sehr gut vorbereitet habe. Dann werde ich wieder berichten.

Danke für Ihren Zuspruch - davon könnte ich viel mehr brauchen...

Herzlichen Gruß
mariamagdalena



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

Die Rechtssprechung in Österreich und Deutschland weicht voneinander ab, auch das Gutachtersystem - soviel ich weiß. Zum Trost: gerichtlich bestellte Gutachter in Deutschland sind auch nicht besser als in Österreich. Mit Privatgutachten habe ich bessere Erfahrungen gemacht.

In Deutschland muss der fehlbehandelte Patient dem behandelnden Arzt einen Behandlungsfehler nachweisen. Dazu zählen: Diagnosefehler, unterlassene Befunderhebung, Therapiefehler, Aufklärungsfehler, Organisationsfehler und das Vorenthalten von alternativen Behandlungsoptionen. Das ist alles andere als einfach.

Allerdings reicht das immer noch nicht: der fehlbehandelte Patient muss auch noch die Kausalität des eingetretenen Schadens mit der Fehlbehandlung nachweisen.

Größte Vorsicht sollte der Kläger auf die Interpretationen von Röntgenaufnahmen /dentale Volumentomographien (DVT) walten lassen: gerade diese Aufnahmen werden instrumentalisiert, um zu beweisen, dass die Schäden gar nichts mit der Behandlung zu tun haben (durch Beklagten/ gerichtlich bestellten Gutachten). Die Richter verstehen davon nichts und meinen, dass Rö-Bilder ein offenes Buch sind, aus denen die Mediziner lesen können. Die Wahrheit sieht ganz anders aus: manchmal sind die Aufnahmen unterbelichtet, überbelichtet, vielleicht fehlen die Zahnwurzeln, etc. pp. Zudem sind viele ZA nicht einmal in der Lage die dargestellte Bilder zu interpretieren (Rö-Bilder sind immer Interpretationssache!!!) und manche lügen dem Patienten sogar ins Gesicht und behaupten, dass alles doch wunderbar aussähe, verschweigen aber, dass vieles nicht dargestellt werden KANN.

hier gilt es sich selber stark zu machen: Betrug vor Gericht ist an der Tagesordnung. Ich selber stehe das gerade durch. Mein Ziel ist nicht mehr unbedingt "Recht" zu bekommen, sondern ich möchte der Justiz/der Patientenschaft/der Medizin/der Politik vor Augen führen wie korrupt und menschenverachtend dieses ganze System ist, wie käuflich Gutachter sind, wie naiv Richter sich lenken lassen. Arzthaftpflichtversicherungen schrecken nicht davor zurück Kontakt aufzunehmen mit dem gerichtlich bestellten Gutachter, natürlich damit das Gutachten in ihrem Sinne erstellt wird. Eine Instanz die diese Art von Korruption nachgeht, gibt es nicht. Wenn der Kläger das weiß, dann kennt er seinen wahren Gegner. Ihn gilt es zu schlagen. So kann Druck von sich selbst genommen werden - da muss jeder seinen eigenen Weg finden.

Dieses Artikel gibt Auskunft über die Bedeutung, die die Kausalität des eingetretenen Schadens mit der Fehlbehandlung in einem Gerichtsstreit zukommt:
http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/die-story-im-ersten-versichert-und-verloren-100.html

viel Erfolg!



mariamagdalena
Mitglied seit 24. 07. 2016
7 Beiträge

Stimmt, wir haben augenscheinlich, aber nur augenscheinlich einige Vorteile.

Doch alle von Dir beschriebenen Nachweis-Kriterien haben wir genauso. Auch das Kausalitätsprinzip. Dadurch entsteht für mich eine doppelte Folter, weil ich deswegen keinen Zahnarzt finde. Ich bekomme zwar jede gewünschte Leistung von ihm, nur das Wichtigste nicht, eine Befundung, die zu dieser notwendigen Behandlung führt.

Dann muß ich vor Gericht auch noch beweisen, warum ich eine so notwendige Behandlung nicht vorgenommen hast. (Selbsverletzungsprinzip)

Damit rechnet ja die von mir verklagte Partei. Deswegen wird verzögert, was geht. Mal kommt der eine Zeuge nicht, dann der andere, dann ist der Anwalt verhindert, der Gutachter läßt sich ewig Zeit usw.
Ich wäre schon längst fertig, wenn es normal zuginge. Denn das Gericht hat wirklich zügig gearbeitet, aber wie man sieht, ist es gegen solche Tatktiken genauso machtlos wie ich, weil es nach Rechtsvorschriften agieren muß.

"Schlicht gesagt, ich sollte es nicht mehr aushalten und endlich etwas gegen mein Leiden unternehmen. Damit schwups - weg ist er, der kausale Beweis."
Und dann kommen, wie in dem Film, auf den du hingewiesen hast, die Versicherungen mit ihren schlauen Zahnärzten und Gutachtern ins Spiel.

Das ist ein mörderischer Kreislauf.

Die Möglichkeit der Beweislastumkehr durch das Gericht gibt uns in Österreich ein wenig Schutz, weil eine fehlende Aufklärung und Mängel in der Dokumentation und Patientenaktakt entweder eine Beweiserleichterung bringen oder bei gravierenden Fehlern sogar die Beweislast umkehren.

Vieles weiß ich nur deshalb, weil ich innerhalb dieser 3 Jahre "gestohlenen" Lebenzeit die man mir gestohlen hat, zwangsläufig zu einer recherchierenden Detektivin wurde und dutzende Fachbücher studiert hat und viele Menschen kontaktiert habe, denen Ähnliches widerfahren ist.

Im Prinzip habe ich mir vor meiner Zahnbehandlung ein anderes Leben vorgestellt.:-)

Danke für Deine guten Wünsche. Psychisch hungere ich im Moment nach jedem toi toi toi, das mir geschickt wir.

Tausend Dank



mariamagdalena
Mitglied seit 24. 07. 2016
7 Beiträge

Hallo,

Trotz Verzögerungstaktiken seitens des Gutachters kam es endlich zu einer Gerichts-Verhandlung. Der Gutachter mußte bei seiner Zeugeneinvernahme dann auch Farbe bekennen und Mängel bei der Aufklärung und Dokumentation zugeben. Ebenso, daß mir ein "Kauwerkzeug" eingesetzt wurde, mit dem man nachweislich nicht kauen kann ohne sich selbst erheblich zu verletzen.
Hinzu kamen auch noch weitere Fehler zum Vorschein.
Diese sind nun vom Gericht offiziell protokolliert.

Der Versuch des Gutachters, fast ausschließlich seitenlange Berichte über die Technik einer Teleskopprothese in seinem Sach-Gutachten an das Gericht zu beschreiben und damit für fachliche Verwirrung zu sorgen, half ihm nicht...
Wir sind alle - auch die Richter, keine Zahnärzte und müssen solche Ausführungen nicht verstehen.

Das Vergleichs-Angebot der Klinik (ein verhöhnender Bettelbetrag) habe ich abgelehnt und auf ein Urteil bestanden.

Es folgen nun weitere Zeugenbefragungen...

Mein "unendlicher Krimi" geht also weiter.

Meine (vorläufige) Erkenntnis über - sowohl gerichtlich bestellte als auch private zahnärztliche Gutachter - ist:

1. Ganz wichtig:
Die Kausalität der Behandlung bewahren - d.h. nichts verändern. Sich nicht ohne Absicherung (Zeugen etc.) wieder in den Behandlungsstuhl überreden lassen. (Wenn auch in der rechtlichen Grauzone, wird das als Einverständnis zur weiteren Behandlung gewertet und vernichtet damit jeglichen Kausal-Zusammenhang)

2. Gutachter unbedingt nach seinem schriftlichen Sachgutachten bei Gericht als Zeugen vorladen lassen.

3. Und - das ist m.E. nach das Schwierigste, sich selbst fachlich sachgerechte Informationen für die Fragen an den Gutachter zusammenschreiben.
Ein normaler Anwalt ist damit meist überfordert, weil das sehr zeitraubend ist und ein Vermögen kosten würde. Da ist eigene Recherche-Arbeit notwendig.

4.Am wichtigsten:
Bereits vor Beginn und während einer zahnärztlichen Behandlung nicht gleich vertrauensselig alles glauben, sondern vorher alles prüfen, gründlich fragen, Notizen machen, und auf schriftliche Aufklärung bestehen.

Ein seriöser Zahnarzt bietet das auch normalerweise selbst an.



  • 1