Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Abtretungserklärung an eine Inkassofirma

Joachim v.R.
Joachim v.R.

Hallo, mir wurde in einer Praxis (in frühern Praxen auch schon) VOR Beginn der Behandlung eine Abtretungserklärung zur Unterschrift vorgelegt für eine Inkassofirma. z.Zt. liege ich mit meinem Zahnarzt im Clinch wegen ca. 3000 Euro a. überhöhte Geb.Positonen über den 2.3-fachen Satz sowie überhöhte Laborkosten( ca. 1800 euro für ein Langzeitprovisorium)das meine KV nicht übernehmen will. Der ZA weigert sich, Geb. über den 4.8 Satz hinaus zu begründen und auch die überhöhten Laborkosten für ein Langzeitprovisorium zu erläutern. Ich bin jedoch auf die Begründung desZA angewiesen. Mittlerweile angespannnte Situation (Endversorgung Prothetik steht noch aus). auf meine Bitte, für die Krankenversicherung doch bitte eine Begründung für die überhöhten Kosten abzugeben wurde mir gesagt, das sei einzig und allein meine Sache, ich hätte ja eine Abtretungserklärung der Inkassofirma unterchrieben und die würden ihr Geld schon bei mir einklagen!!Also keine Bereitschaft, die von meiner KV geforderte Begründung a.für überhöhte Gebühren und b)für übrproportionale Laborkosten abzugeben. Mir wurde gesagt, die Inkassofirma würde ihr Geld schon von mir bekommen, der ZA habe damit nichts zu tun. Die würden mich wohl verklagen!!! es geht noch um einen Restbetrag von 3000 euro.Was soll ich jetzt machen? einen Anwalt einschalten?Wie gesagt, die Endversorgung ist noch nicht erfolgt. Atmosphärische Störungen in der Behandlung belasten mich sehr, da ich hier wohl den *schwarzen Peter* haben soll.Ich möchte jedoch nur für meine KV eine Begründung (vergl. Oben), um nicht ca. 3000 Euro selbst zahlen zu müssen.
Mir kommt das mittlerweile vor wie Erpressung und ich weiss nicht, was ich machen soll.



Dr. Jörg Wollschläger
Mitglied seit 27. 04. 2003
179 Beiträge

Guten Tag Joachim v.R.,

ob die abgerechneten Gebühren überhöht sind kann von hier aus natürlich nicht eingeschätzt werden.
Trotzdem einige Anmerkungen:
- Gebühren oberhalb des 2,3 fachen Satzes müssen lt. GOZ begründet werden. Ansonsten ist die Berechnung zumindest insofern nicht korrekt,
- Gebühren oberhalb des 3,5 fachen Satzes müssen vor der Behandlung mit Ihnen gesondert schriftlich vereinbart worden sein, hier wird die Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit die den 3,5 fachen Satz übersteigenden Kosten nicht übernehmen
- ein Verkauf der Rechnung an eine Verrechnungsstelle heist überhaupt nicht, dass diese Rechnung im Verhältnis zum Zahnarzt nicht angreifbar wäre. Diese "Inkassofirmen" sorgen für den Einzug unbestrittener Rechnungen.

Ob in Ihrem Fall eine gütliche Einigung (vielleicht "in der Mitte" möglich ist, ist schwer zu sagen, anderenfalls können Sie wohl nur die für solche Fälle zuständige Berufsgruppe bemühen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.J.Wollschläger



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