hallo,
um vielleicht mal ein bißchen licht ins dunkel zu bringen: ich weiß ja nicht wo dir implantat gesetzt wurde (z.b. in einer sonst geschlossenen zahnreihe) ...die kasse bezahlt heutzutage nicht mehr prozentual etwas dazu, sondern es gilt der sogenannte befundbezogene festzuschuss. auf deutsch heißt das es gibt je situation einen festen zuschuss, beispiel: ein zahn muss gezogen werden, kasse würde nur eine brücke über die zwei benachbarten zähne bezahlen. dann kann man diesen zuschuss beantragen und ihn dann auch zur realisierung eines implantates benutzen. man muss dann allerdings den differenzbetrag zwischen brücke und implantat selbst bezahlen.
am besten du sprichst deinen za nochmal auf die kosten an, fragst ob dir nicht ein festzuschuss von der kk zusteht der dann von deinem eigenanteil abgezogen wird.
lg snowflake