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Steuer: Rechnungs- / Leistungsdatum

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 7404 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 12 Jahren, 1 Monat von Jutta aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #307715 Antworten
    Peluda
    Gast

    Hallo,
    ich habe Oktober letzten Jahres meine Implantation begonnen. Dh im Oktober war die Schleimhauttransplnatation, im Dezember der Knochenaufbau. Nun habe ich im Januar 2013 die erste Teilrechnung bekommen. Dieses Jahr folgt noch die eigentliche Implnantataion sowie die Krone und dafür ebenfalls eine Teilrechnung.
    Da ich gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2012 mache, frage ich mich, ob die erste Teilrechnung (Leistung im Jahr 2012, Rechnungs- und Zahldatum im Jahr 2013) bereits für 2012 gilt (wegen der Leistung) oder erst für das Jahr 2013 (wegen Rechnungsdatum und Zahlung)? Nach welchem Datum richtet sich das Finanzam? Und gibt es da schlaue Paragraphen dazu?

    Vielen Dank

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  • Autor
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  • #307716 Antworten
    RW
    Gast

    Das Datum der Rechnung ist relevant, nicht wann die Leistung erbracht wurde.

    #307717 Antworten
    RW
    Gast

    Zahlt man die Rechnung in Raten, zählen für die Steuer nur die Raten die im Kalenderjahr angefallen sind. Alle weiteren Raten kommen ins Folgejahr.

    #307718 Antworten
    indigopearl
    Gast

    Hallo,

    wichtig für das Finanzamt ist, wann du die Rechnung bezahlt hast. Erfolgte die Zahlung/Überweisung erst in 2013, wird der Betrag auch erst in der Steuererklärung für 2013 angegeben. Es ist möglich, dass das Finanzamt im nächsten Jahr dann jedoch einen Überweisungsbeleg sehen will, dass die Rechnung wirklich erst 2013 bezahlt wurde.

    Viele Grüße

    Indigopearl

    #307719 Antworten
    Jutta
    Gast

    Ich habe die Abrechnung immer in dem Jahr gemacht wo ich die Rechnung bekommen habe und bezahlt habe. Einen Nachweis vom Kontoauszug habe ich sowieso immer als Beleg dazugetan.

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