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Antwort auf: Schwerste Schäden durch Fehlbehandlung mit Knochenersatzmaterial – mit einer Wurzelspitzenresektion fing alles an

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Schwerste Schäden durch Fehlbehandlung mit Knochenersatzmaterial – mit einer Wurzelspitzenresektion fing alles an

MaKa
Mitglied seit 04. 06. 2019
3 Beiträge

Liebe Walburga,

es ist menschenverachtend, was dir geschehen ist: Einbringung von Knochenersatzmaterial entgegen den Gebrauchsanweisungen und ein medizinisches Experiment ohne Studien (zwei verschiedene Materialien!), ohne Aufklärung und Einverständnis des Patienten. Implantation unter Schmerzen schon 2 1/2 Monate nach der Augmentation (mein Zahnarzt sprach von 8 Monaten bis zu einem Jahr schmerzfreie(!) Wartezeit und KEM-Einheilzeit). Prompt geht es schief. Also schwere Körperverletzung! Kaum Befunderhebung, kaum Dokumentation, unzureichende Information anderer Ärzte.

Wer so medizinisch misshandelt wurde sollte keine Probleme haben, vor Gericht Recht zu bekommen. Stattdessen unterstützt der gerichtliche Gutachter das alles auch noch, verletzt die Logik, beachtet fachliche Standards nicht. Wie kann es sein, dass der Gutachter wie vorher schon der Arzt einen offensichtlichen Systemfehler übersieht, obwohl so viele Augmentationen schief gehen und offensichtlich auch andere Patienten/Zeugen betroffen sind? Man muss ja wohl davon ausgehen, dass der Arzt und der Gutachter die Gebrauchsanweisungen nicht gelesen haben und keine Ahnung von Bakterien haben.

Alles schreit danach, den Gutachter auseinanderzunehmen und zu ersetzen - stattdessen wird vom Gericht alles für perfekt erklärt. Meiner Meinung nach wäre das Ganze sogar eine Sache für den Staatsanwalt. Dein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wurde verletzt und anscheinend wurden auch andere Patienten geschädigt! Haben die Gerichte das nicht bemerkt? Alles schreit nach einer Umkehr der Beweislast! Wann und bei wem wird sie denn dann überhaupt angewendet, wenn nicht hier? So "erziehen" Gerichte Ärzte zur ungenauen Befunderhebung und Dokumentation und Gutachter, die Doku-Lücken zur Kollegenrettung zu nutzen. Akten sind manipulierbar - auch das will man offensichtlich nicht sehen. Oder erwartet man von einem beklagten Arzt etwa eine objektive Darstellung in seiner Patientenkartei, dass er einträgt, was ihn belasten könnte? Wenn, wie in deinem Fall, nachweislich riesige Lücken und Widersprüche vorhanden sind und wenn sogar viele Einverständniserklärungen fehlen? Abgesehen mal davon, dass eine Einverständniserklärung ohne umfassende Aufklärung wertlos ist.

Was mir sehr aufstößt ist, dass das Gericht lediglich Ergänzungsfragen an den ersten Gutachter stellt und, als dieser nicht zur Verfügung steht, ein Ergänzungsgutachten beauftragt. Das Gericht gibt damit die Richtung vor: Das Ganze soll schnell und arbeitsschonend vom Tisch. Der Gutachter kann dies ausnutzen und nach Herzenslust die Dinge zurechtbiegen.

Solche Gerichtsverfahren erschüttern das Vertrauen in Gutachter und Gerichte. Sie schaden unserem Rechtssystem, unserem Gemeinwesen, unserer Demokratie. Das Ganze ist eine Ohrfeige für klagende Patienten. Es zieht seriöse Gutachter und Gerichte mit in die Tiefe: bei Medizingutachten glaubt die Bevölkerung ja schon längst nicht mehr an Gerechtigkeit. Gerade im Zeitalter der Implantationen jeglicher Art ist das fatal. Es hat auch Folgen, an die man nicht gleich denkt: So setzt z. B. die Bereitschaft zur Organspende Vertrauen in ärztliche Gutachten voraus!

Die Entlastung der Gerichte durch Einstellung zusätzlicher Richterinnen und Richter kostet Geld. Also hat man fatalerweise lieber die Verfahren durch eine Reform des Zivilrechts gestrafft: Das Revisionsgericht muss den Sachverhalt anscheinend nicht mehr prüfen, auch nicht bei offenkundigen sachlichen Fehlern der Vorinstanz. D. h., wenn das erste Gericht nicht richtig arbeitet, kann das zweite Gericht seine Arbeit selbst minimieren und bequem Kollegenschutz betreiben. Die Anhörung wird zur Farce, der Kläger wird gedemütigt. Unglaublich! Und der BGH schreitet in der Regel nicht einmal bei krassen Fehlurteilen ein, wenn kein formaler Fehler vorliegt. Nicht zu fassen! Ohne sorgfältige Prüfung durch obere Instanzen aber wird die richterliche Unabhängigkeit zum Freibrief für fast jede Art von Fehlverhalten. Ein schöner Beruf: man wird für die Verantwortung hoch bezahlt, muss sie aber nicht tragen. So erweist man der Gerechtigkeit einen Bärendienst, sie wird zum Lotteriespiel. Das kann doch keiner wollen!

Ärztekammern, Richterbund, die Politik müssen tätig werden. Schwarze Schafe müssen isoliert, Gesetze und Verordnungen verbessert werden. Manchmal liegt es vielleicht auch schlicht am Willen, am Mumm, die Gesetze gegen den Widerstand von Interessenvertretern durchzusetzen. Im Moment, meine ich, geht vieles in die falsche Richtung.

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute!
Max



Franck
Mitglied seit 16. 09. 2021
1 Beiträge

Hallo Walburga,

ich habe vor einiger Zeit gelesen, was dir passiert ist. Schlimm: erst die die Fehlbehandlungen mit lebenslangen Folgen und dann das Verhalten von Gutachtern und Gerichten – das alles ist schon für einen Außenstehenden kaum erträglich.

Ganz zu deinen Erfahrungen passend habe ich in der ZDF-Mediathek eine WISO-Sendung vom 2.8.2021 von Andreas Braun gefunden, musste ich sofort an dich denken: „Gutachterfalle - die Macht der Experten“. Dabei geht es unter anderem auch um grob falsche medizinische Gutachten. Der Link, falls du es noch nicht gesehen hast:

https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/gutachterfalle---die-macht-der-experten-100.html

Eigentlich müsste der Staatsanwalt in diesen Fällen ermitteln, auch in deinem. Wenn ein Gutachter bewusst Dinge weglässt oder falsch darstellt, ist das kein Kavaliersdelikt. Es ist Prozessbetrug. Strafe: bis zu 5 Jahre Gefängnis. Stattdessen habe ich den Eindruck, es soll mit Patienten kurzer Prozess gemacht werden. Es scheint um Abschreckung von potentiellen Klägern zu gehen.

Gutachter, die verhindern, dass ihre Kollegen und deren Versicherungen (!!) für Fehler eintreten müssen, sind auch aus einem anderen Grund untragbar: Sie drücken Schadensfälle weg. Das verfälscht medizinische Statistiken. Es erhöht die Dunkelziffern. Studien, die auf den unvollständigen Statistiken beruhen, sind letztlich nicht aussagekräftig. Solche Gutachter tragen dazu bei. Außerdem setzen sie ein falsches Signal. Statt auf Fehler und Probleme aufmerksam zu machen werden die Fehler verharmlost oder verschleiert. Die Gesundheit der Allgemeinheit ist in Gefahr. Ein weiterer Grund für Staatsanwälte, einzugreifen. Der geschundene Patient hat es verdient, dass man Gutachter überprüft.

Medizinische Sachverständige für Privatgutachten zu finden, ist schwierig. Die meisten arbeiten überwiegend für Gerichte und Versicherungen. Es ist wohl lukrativer. Die dringend nötige Unterstützung für klagende Patienten kommt zu kurz. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Gutachter, der oft für Versicherungen arbeitet, bei einem vom Gericht beauftragten Gutachten die Interessen der Versicherung mit bedenkt. Mir macht das Ganze Sorgen. Es kann jederzeit jedem passieren. Wollen wir das?

Wie geht es dir heute? Hat sich deine Situation gebessert? Melde dich doch mal!

Alles Gute
Franck



Walburga
Mitglied seit 15. 11. 2018
17 Beiträge

Danke Max und Franck für eure Beiträge und euer Mitgefühl. Danke an alle, die mir Gutes wünschen! Es tut gut nicht allein zu sein. Ich kann euren Auffassungen nur zustimmen! Sorry, dass ich mich jetzt erst melde. Ich hatte und habe viel um die Ohren. Auch hätte ich lieber berichtet, dass es mir besser geht, aber das ist leider nicht der Fall.

Die wechselnd starken Schmerzen sind geblieben. Durch die vielen bei einem solch großen Schaden zu erwartenden Rezidiv-OPs haben sich viele Neurome gebildet, die Schmerzen verursachen. Ob noch eine Infektion vorliegt, kann niemand sagen. Es können wegen der hohen Strahlenbelastung auch nicht ständig Knochenszintigramme durchgeführt werden und es kann auch nicht immer wieder operiert werden. Der Körper muss sich jetzt möglichst erst einmal selbst helfen.

Bei 22 musste die Wurzel entfernt werden, da der Zahn und dann der Stift wegen der zu hohen Belastung abgebrochen waren. Jetzt kann die schwere Prothese nur noch am Gaumen festgeklebt werden und beim Schneidezahn 21 wird durch die Prothese das Zahnfleisch zurückgeschoben und der Zahnhals freigelegt – eine Kettenreaktion. Eine Implantation ist nicht mehr möglich. Ein Implantat ins Jochbein zu „dübeln“ wird mir nicht angeraten. Meine gesunden Schneidezähne anzuschleifen möchte ich nicht wagen, um diese nicht auch noch zu verlieren. Kieferchirurg und Zahnarzt raten mir, möglichst alles so zu lassen, wie es ist.

Hinzu kommt, dass Schmerzen und die ganze furchtbare Situation Stresshormone freisetzen, was ich mit Sport nur eingeschränkt ausgleichen kann, da sich die Schmerzen durch Sport verschlimmern. Medikamente und wenig Sport verändern mittlerweile die Blutwerte, was dann wiederum behandelt werden muss – mit weiteren Nebenwirkungen. Eine weitere fatale Kettenreaktion – und das alles nur, weil ein Arzt die Kontraindikationen in den Gebrauchsanweisungen der Knochenersatzmaterialien nicht beachtete und die Auffindung und Beseitigung des dadurch verursachten aber noch nicht erkannten Schadens mittels sinnloser Antibiosen nach hinten schob. Man versuchte, (noch) feste Implantate auf Kosten des aus der Tiefe heraus verfaulenden Kiefers zu retten.

Dies alles wäre nicht passiert, wenn nicht völlig unnötig KEM in eine Wurzelspitzenresektion mit infizierter Zyste gepackt worden wäre. Somit kann ich nur vor Knochenersatzmaterialien warnen, wenn die Einbringung nicht unbedingt nötig ist, schon gar nicht in einen entzündeten oder infizieren Bereich. Wie im Eingangsbeitrag erwähnt, mahnt der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) in seinem „Leitfaden, Behandlungsfehler vermeiden – Komplikationen beherrschen“ ausdrücklich zur Vorsicht: „Die Indikation für den Einsatz von Knochenersatzmaterial muss sorgfältig abgewogen werden um zusätzliche Komplikationen zu vermeiden.“ Und: „Durch Knochenersatzmaterial verursachte Komplikationen können anatomische Defekte vergrößern.“ Es ist also nach Auffassung des Verbandes mit der Einbringung von Knochenersatzmaterial in jedem Fall ein erhöhtes Risiko verbunden, selbst wenn es – anders als bei mir (!) – entsprechend den Gebrauchsanweisungen korrekt eingebracht wird. Wie kann man – wie es der Gutachter tut – annehmen, dass alles gut geht, wenn man 13-mal KEM entgegen den Gebrauchsanweisungen in infizierte Bereiche einbringt? Die Wahrscheinlichkeitsrechnung hilft hier: selbst wenn man annähme, dass es trotz falscher Anwendung in 80% der Fälle keine Komplikationen gäbe, wäre die Wahrscheinlichkeit 95%, dass von 13 Falschaugmentationen mindestens eine schief geht. Wer würde sich unter diesen Umständen einer solchen Behandlung zustimmen? Der Schaden war bei mir zu erwarten; er wurde (abgesehen von einer Ausnahme) mit jeder Augmentation größer.

Wenn dann wie bei mir nach Anwendung von Knochenersatzmaterial und der Einbringung von Implantaten Probleme auftreten, z. B. Schmerzen und blutiger Sekretaustritt, dann müssen die bestmöglichen Diagnosemethoden angewandt werden, insbesondere das Knochenszintigramm. Das gilt ganz besonders, wenn von außen nichts zu sehen ist, der Periotest feste Implantate anzeigt und eine Panoramaschichtaufnahme (OPG), Einzelzahnaufnahmen oder auch ein CT keinen oder keinen sicheren Befund ergeben – sie sind bei Osteomyelitiden nicht die Methoden der Wahl und schon gar nicht, wenn überall Knochenersatzmaterial liegen geblieben ist. Selbstverständlich muss der Kieferchirurg, wenn nötig, auch mit Fachärzten der Nachbargebiete zusammenarbeiten. Unabhängig von deren Befunden muss er sein Fachgebiet umfassend abklären und darf sich nicht mit neuropathischen Schmerzen herausreden!

Wie schon im ersten Beitrag geschildert fand der in Eigeninitiative aufgesuchte HNO-Arzt ein knappes Jahr nach der KEM-Einbringung und Implantation nichts in seinem Bereich, dafür aber mit dem flexiblen Endoskop unter der Schleimhaut einen Entzündungsring um das Implantat mit dem Sinuslift – passend zum dort von mir festgestellten Auslauf altblutig-grauen Sekrets. Statt sofort das falsch eingebrachte und kontaminierte Knochenersatzmaterial samt Implantat zu entfernen, bagatellisierte der Beklagte den Befund – wie später auch der Gutachter, der mir sogar entgegen der klaren Feststellung des HNO-Arztes eine schwere Sinusitis andichtete, die auch Ursache meiner Beschwerden sein könne. Unglaublich!

Meine Erfahrungen mit Gutachtern hätten perfekt in den WiSo-Beitrag von Andreas Baum zum Thema Gutachter und Gerichte gepasst. Ich will meinen Fall Herrn Baum zur Verfügung stellen – und auch der Bundesärztekammer usw. Die unerträgliche Gutachter-Fehlleistung hat ja nicht nur Auswirkungen für mich, sondern hat durch die Vertuschung und grundfalsche Darstellung medizinischer Fehlbehandlungen weit über meinen Fall hinaus auch Auswirkungen auf die Behandlung anderer Patienten und den Umgang mit ihnen.

Gründe für Befangenheiten und daraus resultierende Falschgutachten sind vielfältig und gehen weit über die persönliche Bekanntschaft mit dem Beklagten hinaus. Gutachter sind für Versicherungen tätig und möchten es auch bleiben, Versicherungen und Medizinprodukte-Hersteller fördern Kongresse und medizinische Forschung, Unternehmen aus dieser Sparte sind oder waren an der Börse notiert (wer hier wohl Aktien besitzt?). Da soll kein schlechtes Licht auf die Branche fallen – auch wenn in meinem Fall die falsche Anwendung und nicht das Knochenersatzmaterial selbst das Problem war. Arbeitet ein (Privat-) Gutachter an einer Partnerklinik (z. B. Lehrkrankenhaus) der nachbehandelnden Uni-Klinik, in der Mitarbeiter Untersuchungen versäumt oder falsch ausgeführt haben. Dann will er die Fehler der Uni-Klinik vertuschen, kann sie folglich dem Beklagten ebenfalls nicht anrechnen und muss die Befunde des Arztes, der den ganzen Umfang der Schäden schließlich herausfand, herunterspielen. Und selbstverständlich spielt auch die eigene Praxis des Gutachters eine entscheidende Rolle: wenn er selbst den leichtfertigen Umgang mit Medizinprodukten propagiert und praktiziert, dann wird er dies keinem Kollegen ankreiden, seien die Auswirkungen auch noch so schlimm.
Ein Beispiel für die Perfidität, die ich ertragen musste: Der Gutachter manipuliert das Gericht durch Falschaussagen und benutzt anschließend dessen von ihm beeinflusste Äußerungen, um seine eigenen Behauptungen zu stützen.

Man kann also nicht immer mit Objektivität rechnen. Es ist für mich unverständlich, dass in Deutschland – trotz unantastbarer Menschenwürde – unerlaubte Studien am Menschen, noch dazu mit unterschiedlichen Materialien ohne Wissen des Patienten durchgeführt werden und dies auch noch von Gutachtern gebilligt wird.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich keineswegs alle Gutachterinnen und Gutachter, Richterinnen und Richter, Ärztinnen und Ärzte über einen Kamm scheren möchte. Ich habe nur leider schlechte Erfahrungen gemacht.

Mir geht es – über meinen Fall hinaus – auch um die allgemeine Erfassung der Anwendung von Knochenersatzmaterialien und die Meldepflicht von Schäden, selbst dann, wenn der Zusammenhang zwischen Schaden und Augmentation nicht so klar ist wie bei mir. Statistiken und Studien hätten dann eine sicherere Basis. Darüber hinaus geht es mir um fälschungssichere, ausführliche Akten, mit Kopien für Patienten. Auch sollten Anamnesebögen die Frage nach bereits eingebrachtem Knochenersatzmaterial enthalten: wann, wo, wie wurde es eingebracht.

Entsprechendes gilt für Epikrisen: wenn Sie in eine Klinik gehen, bitten Sie den nachfolgenden Arzt, eine Epikrise vom bisher behandelnden Arzt anzufordern. Bestehen Sie darauf! Hätte in meinem Fall eine Epikrise vorgelegen, hätten die weiterbehandelnden Ärzte die Ursache meiner Beschwerden früher erkannt. Auch sollten Arztbriefe Pflicht sein. Die Kommunikation zwischen den Ärzten und die Dokumentationen sind oft extrem mangelhaft. Es ist nicht zu verstehen, dass 21. Jahrhundert immer noch nicht offen mit Arztfehlern noch nicht ehrlich und offen umgegangen wird.

Ich hoffe, dass ich dem einen oder anderen bei Entscheidungen helfen und ihn oder sie vor Schäden bewahren konnte. Allen Leidensgenossinnen und -genossen wünsche ich gute Besserung. Haltet durch! Aufgeben ist keine Option!

Danke nochmal für die Unterstützung! Allen alles Gute!
Walburga

P. S.: Ich bitte um Entschuldigung, dass ich meist der Einfachheit halber nur das generische Maskulinum verwendet habe. Es hat nichts mit der Missachtung meiner Geschlechtsgenossinnen oder anderer zu tun!



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
513 Beiträge

Seit 17 Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Kraft getreten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2019/1937_(Hinweisgeberrichtlinie)

https://ec.europa.eu/info/aid-development-cooperation-fundamental-rights/your-rights-eu/whistleblowers-protection_de

Dies eröffnet nun neue Möglichkeiten um Verstöße gegen geltendes Unionsrecht zu melden. Jede Krankenkasse ist gehalten diese Möglichkeit ihren Mitgliedern anzubieten. Auch an andere Institutionen könnten Geschädigte sich nun vertrauensvoll wenden.

Als BEISPIEL zu der Thematik füge ich einen Link der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ein, die diese Richtlinie bereits umgesetzt hat. Sie ist eine Sozialeinrichtung der früheren Bundespost - die übergeordnete Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen.
https://www.pbeakk.de/hinweisgebung

Dies zum besseren Verständnis. Da sie eine Unterbehörde des Bundesministeriums der Finanzen ist, wäre es auch denkbar, dass sie Meldungen von Nichtmitgliedern weitergibt.

Nicht selten wird bei anhaltenden Beschwerden dem leidenden Patienten eine labile Psyche attestiert (obwohl die konsultierden Behandler für diese "Diagnose" keine fachliche Kompetenz besitzen), häufig zur Einschüchterung benutzt um ihn - endlich - loszuwerden: Diskriminierung und Diffamierung von fehlbehandelten Patienten in Arztpraxen! Sie setzt sich fort in den Stuben der Gutachtenersteller und in den Gerichtssälen. Der Umgang mit Fehlern wird auf den Schultern des onhehin schon geschädigten Patienten ausgetragen. Dieser Missstand gehört an die Öffentlichkeit. Es gibt viele Arten von Diskriminierungen. Der Sport hat es vorgemacht - es geht!

Erkundigt euch bei euren Krankenkassen nach einer ähnlichen Meldemöglichkeit, so dass Fehlverhalten von einzelnen Ärzten, Richtern und Gutachtern gemeldet und nachgegangen werden können. Hier sollte auch auf Interessenkonflikte innerhalb der Gruppe von Beklagten/Kollegen/Gutachtern/Versicherungen/Medizinprodukteherstellern und involvierten Kliniken hingewiesen werden - so wie von Walburga beschrieben.