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Antwort auf: Regressansprüche vom Zahnarzt

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Regressansprüche vom Zahnarzt

Claudia Pagel
Claudia Pagel

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 1997 habe ich als Privatpatient an 2 von meinen vorderen Backenzähnen eine Wurzelbehandlung und nachfolgende Keramikfüllung machen lassen. Jetzt im Jahr 200 sind die beiden Zähne weggesprengt ( im wahrsten Sinne des Wortes). Kann ich hoffen, den Zahnarzt zur Rückerstattung der Kosten zu bitten (zwingen), denn nun würde ich mir Implantate setzen lassen müssen, damit meine angrenzenden Zähne einer Brücke anheim fallen??

Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Claudia Pagel



Dr. Lars Partenheimer
Dr. Lars Partenheimer

Hallo Frau Pagel,
Regressansprueche koennen Sie nach 4 Jahren nicht mehr geltend machen. "Garantien" gibt es im medizinischen Bereich im Uebrigen nur in Bezug auf die gewissenhafte Durchfuehrung einer Arbeit, nicht auf den Erfolg. Aber sprechen Sie doch mal mit Ihrem Zahnarzt, vielleicht ist er ja betruebt darueber, dass "seine" Kronen nicht laenger gehalten haben und gewaeht Ihnen guenstige Konditionen fuer die Weiterversorgung. Meiner Erfahrung nach sollten Sie diesen Punkt offen geklaert haben, bevor mit der Weiterbehandlung begonnen wird. Bestehen bei der Behandlung naemlich unausgesprochene Erwartungen, kann das Ergebnis kaum fuer beide Seiten zufriedestellend ausfallen.

Viel Erfolg
Dr. Lars Partenheimer



Zach
Zach

Falls ein Fehlbehandlung des Zahnarztes vor-liegt, verjährt der Anspruch auf Schmerzens-geld bzw. Rückzahlung des Honorar nach 3 Jahren ab Kenntnis von dem Vorliegen eines Behandlungsfehlers.

Im übrigen haftet der Zahnarzt auch auf den Erfolg seiner prothetischen Bemühungen und für Füllungen und zwar für eine Dauer von zwei Jahren, § 136 b SGB V und zwar ohne dass ein Verschulden vorliegen braucht. Eine Regelung, die freilich primär den Kassenpatienten im Auge hat.

Unterläuft bei der Behandlung eines Privatpatienten ein vorwerfbarer Fehler, der einen Vermögensschaden zur Folge hat (Kosten einer erforderlich werdenden Folgebehandlung), kann eine 30-jährige Haftung des Zahnarztes bestehen.



Duca
Duca

Guten Tag,
ich habe ähnlich Probelem und bin diesbezüglich an neuen Informationen interessiert.
Mit freundlichen grüßen
HD



Marianne
Marianne

Hallo,

Vor über 10 Jahren ist mir zur Überkronung eines schon recht dünnwandigen wurzelbehandelten Zahnes geraten worden. Der Zahnarzt hat die Füllung gewechselt, dabei hat der Zahn geblutet. Später entstand eine Fistel, mit der bin ich am Wochenende zum Notarzt. Danach wurde bestrahlt, die Fistel ging für kurze Zeit weg. Der Zahn wurde mit der bereits vorbereiteten Krone überkront, bezüglich meiner Bedenken wurde ich beruhigt.
Gleich danach kam die Fistel leider zurück - damit wurde ein versauter Urlaub in Übersee daraus.

Nach langem Hin und Her habe ich dem jungen Wochenend-Notarzt kontaktiert, der hat mir das Röntgen gegeben und erklärt, was passiert war, nämlich dass der Zahn durchbohrt und Zahnfüllung in den Kiefer eingetreten war.

An diese Stelle sollte jetzt ein Implantat. Kann man nach so langer Zeit noch klagen - ich bin allerdings Österreicher?

Die zweite Frage: Kann noch Füllmaterial im Kiefer sein und den Erfolg einer Implantierung gefährden?

Marianne



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
Zum Fremdmaterial: wenn dieses im Röntgenbild zu erkennen ist: unproblematisch, da es durch die Implantatbettaufbereitung entfernt werden kann.
Gruß
B. Zahedi



Marianne
Marianne

Danke Herr Dr. Zahedi, auf einem normalen Panoramaröntgen sieht man mittlerweile nichts mehr soweit ich weiß - ich bin auch nicht sicher, was das für eine Füllung war - Zement wahrscheinlich oder Amalgam? Ist das ein Problem?
Marianne



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
Amalgam wäre im Röntgenbild gut zu erkennen. Sie können also eher davon ausgehen, daß alles weg ist.
Gruß
B. Zahedi



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