Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Antwort auf: Private Krankenversicherung -Folgekosten

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Private Krankenversicherung -Folgekosten

Lori
Mitglied seit 13. 11. 2019
19 Beiträge

Hallo alle zusammen,

Ich habe mich heute angemeldet und habe direkt eine Frage:

Ich bin privat krankenversichert.
Laut Tarif hat die Krankenversicherung auch die Kosten für Implantate zu tragen, wenn diese medizinisch notwendig sind.

Meine private Krankenversicherung will aber zu der medizinischen Notwendigkeit zunächst ein Gutachten erstellen lassen. Das bedeutet, es könnte im Endeffekt rauskommen, dass die Implantate medizinisch nicht notwendig sind, und die Krankenversicherung zahlt nicht.
Ob ich dann vor Gericht gehen würde, weiß ich noch nicht.

Gesetzt den Fall, der Gutachter kommt zu dem Schluss, medizinische Notwendigkeit liegt NICHT vor und ich unternehme dann nichts mehr in Bezug auf die Kostenerstattung und lasse die Zahnbehandlung mit den Implantaten auf eigene Kosten durchführen.

Was passiert mit eventuellen Folgekosten?
Z.b. wenn nach oder während der Behandlung Komplikationen oder eine dicke Entzündung auftreten, welche z.b. beim Zahnarzt oder Kieferchirurgen behandelt werden müssen? Oder wenn ich deswegen stationär aufgenommen werden müsste?

Meines Wissens wäre es eine Akutbehandlung, die durch die private Krankenversicherung übernommen werden müsste, oder?

Oder gibt es für solche Fälle spezielle Versicherungen, die die Folgekosten übernehmen?

Weiß jemand Rat?



docwolff
docwolff

Guten Tag,
die rechtfertigende Indikation für Implantate ist Zahnersatz. Als wissenschaftlich anerkannte Heilmethode können Implantate von der Krankenkasse grundsätzlich nicht infrage gestellt werden.
Allerdings könnte die Zahl der "notwendigen" Implantate für den Zahnersatz nach Empfehlungen beurteilt und "zu viele" Implantate nicht erstattet werden.
https://www.implantate.com/wie-viele-zahnimplantate-braucht-man.html
https://www.implantate.com/indikationsklassen-und-implantatzahl.html
mfg
Wolff



Lori
Mitglied seit 13. 11. 2019
19 Beiträge

Hallo docwolff,
Danke für die Antwort!

Es sind 2 Implantate.

Ich habe aber noch keine Zahnlücken.
Beide Zähne sollen erst gezogen werden.
Sie sind seit vielen Jahren wurzelbehandelt und bereiten mir schmerzen. Zahnärztin hat Entzündungen im Röntgen gesehen.

Könnte die Krankenversicherung/Gutachter argumentieren, dass sie gar nicht gezogen werden müssen, sondern z.b. eine Wurzelspitzenresektion (oder was anderes) zuerst versucht werden sollte und deshalb ihre Leistung verweigern?

Vielen Dank schon mal!



docwolff
docwolff

Nein. Ohne zahnärtliches Gutachten können Versicherer nicht über die Notwendigkeit von Behandlungen urteilen.



Lori
Mitglied seit 13. 11. 2019
19 Beiträge

Hallo,
Ich meine auch den Gutachter.

Könnte der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass die Zähne, obwohl sie wurzelbehandelt sind und schmerzen bereiten nicht gezogen werden müssen? Sondern eventuell anders behandelt werden sollen?

Denn in diesem Fall gäbe es ja keine Indikation für Implantate, denn die Zähne sollten nach Meinung des Gutachters drin bleiben.



docwolff
docwolff

Von so einem Fall habe ich noch nie gehört.



Lori
Mitglied seit 13. 11. 2019
19 Beiträge

Guten Abend!

Nun ist der Fall doch eingetreten:

Meine private Krankeversicherung (HUK COBURG) will sich auf Grund des Gutachtens ihres beratenden Zahnarztes nicht an den Kosten für die Extraktion der 2 wurzelbehandelten Zähne und das Setzen von 2 Sofortimplantaten in derselben Sitzung beteiligen, weil die Bahandlung angeblich nicht medizinisch notwendig sei. Ich musste sogar zur persönlichen Begutachtung beim beratenden Zahnarzt.
Die HUK stimmt der Behandlung nicht zu.

Also noch mal meine Ursprungsfrage:
Angenommen ich würde die Behadlung auf meine eigenen Kosten trotzdem durchführen und es käme während oder nach der Behandlung zu unvorhergesehenen Komplikationen (Entzündungen, Blutungen, Klinikaufenthalt, Implantatverlust usw.), deren Behandlung medizinisch notwendig ist: Muss die HUK sich an diesen Behandlungskosten beteiligen, oder kann sie sich auch darausziehen, weil sie der Meinung ist, dass die ursprüngliche Behandlung nicht medizinisch notwendig war?

Vielen Dank im Voraus
Lori



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