Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Notwendigkeit der 3D-Tomographie

Dr. Best
Dr. Best

Warum fuer nur ein Implantat mit int. Sinuslift eine strahlenbelastende 3D-Diagnostil notwendig sein soll, bleibt weiterhin voellig offen.

Selbstverstaendlich gehoert die konventionelle Diagnostik nicht in die Mottenkiste.

Welche relevanten Vorteile soll das 3D bringen?

Wieviele Implantte werden in dieser Region erfolgreich ohne 3d gesetzt?? doch nahezu alle!



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

die Diskussion geht in die falsche Richtung. Über die Indikation für eine 3D-Diagnostik kann man im Einzelfall sicher mit guten Argumenten auf beiden Seiten streiten. Die Fragestellung muss aber sein: darf das ein Sachbearbeiter einer Versicherung entscheiden? Und da gibt es ganz klare, nicht zu diskutierende Richtlinien, die sagen: das ist nicht Sache der Versicherung. Über das medizinisch Notwendige haben Patienten und Ärzte zu entscheiden.



dr.kaizwanzig
Mitglied seit 26. 04. 2008
429 Beiträge

...diese Diskusson geht wirklich in die falsche Richtung, wenn Kollegen anfangen sich hier zu zerfleischen, obwohl wir den Patienten eigentlich gute Tipps geben sollten.
Natürlich haben wir auch früher ohne DVT operiert, aber das kann ja wohl kein Argument sein, heute auf ein sicheres diagnostisches Hilfsmittel zu verzichten. Oder gehen die Nörgler ihre Wäsche noch im Fluss waschen? Ich gewinne vielmehr den Eindruck, dass sich Menschen bewusst vor neuen Technologien verschliessen, weil sie Angst und keine Ahnung davon haben. In Frankreich werden fast keine Implantate ohne 3D-Diagnostik mehr gemacht, was sicher in 5-10 Jahren auch der Standard in Deutschland sein wird.
Wenn ein DVT Bestandteil des Leistungskatalogs der PKV ist, dann ist automatisch eine medizinische Notwendigkeit gegeben (über die nur ein Arzt entscheidet), sonst stünde die Leistung ja nicht dort.
Die Versicherungen versuchen sich zusehens aus ihrer Leistungspflicht zu stehlen; mit unqualifizierten Äußerungen wird versucht, die Patienten gegen die Ärzte und die Ärzte gegeneinander auszuspielen. Natürlich werden sie immer jemanden finden, der auch Meinung der Versicherung und zudem auch viel billiger ist. Die Frage ist, ist Geiz wirklich ...(sie wissen schon!), oder ist Hightech-Medizin vielleicht doch das, was letztendlich besser funktioniert? Die Taktik der Versicherungen geht sicher in vielen Fällen auf, da Ärzte und Patienten schnell resignieren; mit fundiertem Wissen und guten Argumenten kann man eigentlich jeden "Kampf" gewinnen.

Fakt ist, ein DVT gehört heute in modernen Praxen zu den Standardverfahren und sollte definitiv eingesetzt werden, um minimalinvasive Chirurgie zu betreiben. Bei hochpreisiger zahnärztlicher Behandlung spielen die geringen Kosten für eine dreidimensionale Aufnahme und Planung wohl eher eine untergeordnete Rolle bei der ungeheuren Sicherheit, die ein solches Verfahren bietet.
Wie gesagt, es werden immer die Dinge verteufelt, die man selber nicht beherrscht und versteht!

Dr. Kai Zwanzig
Fachzahnarzt für Oralchirurgie



Karl-Josef Mathes
Karl-Josef Mathes

Hallo Herr Kollege Zwanzig,

klar, man kann auf alles noch einen draufsatteln. Ich implantiere seit ca 20 Jahren, mache auch solange Fortbildung auf diesem Gebiet und kenne eine durchaus ansehnliche Zahl guter Implanteure persönlich. Glauben Sie mir, die DVT ist nach wie vor die Ausnahme schlechthin in der Implantologie. Natürlich ist DVT ein gutes Verfahren, natürlich erhält man mehr Informationen dadurch, aber die Frage ist doch im Einzelfall: Brauche ich sie hier?

Ich denke, wir sollten nicht übertherapieren und auch nicht überdiagnostizieren. Die doch sehr guten Erfolgsquoten der Implantologie mit den herkömmlichen Röntgenmethoden sprechen eine sehr berede Sprache.

Irgendwann wird vielleicht die Röntgengerätenentwicklung so laufen, dass es nur noch solche Geräte gibt, mit denen man alles macht. Aber auch dann muß der Arzt in jedem Einzelfall nicht die "Wünschenswürdigkeit" einer Untersuchung beurteilen, sondern nach wie vor die Notwendigkeit.

Bei korrekter Indikationstellung ist gegen ein DVT nichts einzuwenden, für die Gießkanne taugt auch diese Diagnostik, wie alle anderen auch, nicht.

Viele Grüße

K.-J. Mathes



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

wobei wir wieder aus dem eigentlichen Thema raus sind: hier geht es doch um die Fragestellung, darf die Versicherung die Entscheidung treffen?



lc1
lc1

s.g.hr. Lehrmann ! wozu wird ein gipsmodell angefertigt und ist es der normalfall sowas zu machen?



Renate
Renate

Ich möchte mich hier nicht in das Fachwissen der Zahnärzte/Implantologen einmischen, aber nach wie vor ist es doch wohl eine Tatsache, dass von 600.000,00 Implantaten jährlich 5 %, also 30.000,00 NICHT anwachsen. Das sind keine Einzelfälle und die Betroffenen haben nach einem relativ langen Leidensweg auch kein „Erfolgserlebnis“.

Wenn neuere Diagnostik diese Prozentzahl senken könnte, dann erfüllt sie doch ihren Zweck! Und das ist nicht nur für PK-Versicherte, sondern auch für GK-Versicherte wichtig. Denn die zahlen dieselben Gebührensätze wie die PKV.

Vielleicht würden diese „Ungereimtheiten“ aufhören, wenn man endlich eine richtige Statistik/Studie erfasst/einleitet – und zwar auf öffentlich rechtlicher Ebene. Wenn dann von Seiten der Zahnärzte mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie noch ein wenig offener mit dieser Materie umgegangen wird, dass es für den Kunden einfacher wird, den für sich richtigen ZA mit eben diesem Tätigkeitsschwerpunkt zu suchen, dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter.



Karl-Josef Mathes
Karl-Josef Mathes

Hallo Renate,

nur ganz kurz zu Ihrem Beitrag. Die Kosten für eine DVT, die der Patient zusätzlich zu den anderen Kosten tragen muß, sind nicht unerheblich. Bei einem Einzelimplantat erreichen sie in etwa die Höhe der Materialkosten des Implantates.

Ob diese Diagnostik die Einheilungsquote erhöhen kann ist nicht geklärt und ich wage das auch zu bezweifeln. Sie kann vielleicht die Komplikationsquote während der OP senken, aber dann soll man sie eben da einsetzen, wo mit solchen Komplikationen zu rechnen ist.

Nun zum ursprünglichen Thema:

wenn eine Versicherung die Notwendigkeit einer Behandlung oder Diagnostik bestreitet, so befindet sie sich in der Beweispflicht. Sie muss medizinisch darlegen, warum die bemängelte Leistung nicht erforderlich war. Das kann sie in der Regel nur durch ein medizinisches Gutachten. Das Problem besteht darin, dass die Versicherungen zunehmend einfach nicht zahlen und darauf vertrauen, dass der Versicherte entweder aus eigener Tasche zahlt oder sich irgendwie mit dem Behandler einigt. Der einzige Weg, die Versicherung zu zwingen, ist der Klageweg. Den kann nur der Patient beschreiten, weil zwischen Zahnarzt und Privatversicherung in der Regel kein Rechtsverhältnis besteht.

Da die Anfertigung einer DVT nicht abwegig ist, sondern durchaus ein anerkanntes Diagnoseverfahren darstellt, bin ich der Ansicht, dass die Auffassung der Versicherung auf extrem wackeligen Beinen steht. Aber da in unserem Rechtssystem vieles denkbar ist, bleibt auch für den Versicherten im Streifalle ein Restrisiko. Hier muß jeder für sich abwägen. Aber die Zahlungsverweigerung der Versicherung an sich ändert nach meinem Kenntnisstand nichts an der Rechtmäßigkeit der erstellten Rechnung.

Viele Grüße

K.-J. Mathes



Dr.Metelski
Mitglied seit 27. 02. 2002
969 Beiträge

Es wird ja mittlerweile selbst von Hochschullehren u.kompetenten Chirurgen in Zweifel gestellt,ob für eine Implantation eine DVT notwendig ist.Viele sagen nein!Anders verhält es sich bei der Diagnostik von Tumorpatienten.

Gruß Dr. Metelski



Dr. Versicherer
Dr. Versicherer

Warum vertritt Herr Zahedi immer die Auffassung, dass die Versicherung, bzw. ein Sachbearbeiter daruber entschieden hat?

arum nicht eine Zahnarzt???

Wofuer braucht man eine DVT in diesem konkreten Fall????

Bisher konnte ausser, dass man das ueberall so macht, u.ae. nichts sinnhaftes vorgetragen werden.