Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Nichtanlage von 22 Zähnen - Kostenfrage bei Implantatversorgung

Karl-Josef Mathes
Karl-Josef Mathes

Hallo,

eine Vorabanfrage bei der gesetzlichen Kasse können Sie sich schenken.

Vor mehreren Jahren war die Rechtslage eine andere als heute und, da das Geld noch etwas lockerer saß bei den Kassen, gab es auch einiges an Zuschüssen, die heute nicht mehr gezahlt würden.

Wenn Ihnen "nur" 4 Zähne fehlen, dann haben Sie nach der jetzigen Regelung keine Chance, Implantat bezuschußt zu bekommen. Lediglich für den darauf zu befestigenden Zahnersatz steht Ihnen ein Festzuschuß zu, der sich an der Regelversorgung - also wahrscheinlich einer oder mehrerer Brücken - orientiert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas Klarheit verschaffen.

Viele Grüße

K.-J. Mathes



Andrea
Andrea

Hallo herr Mathes,

danke für Ihre Antwort. Mir fehlen 8 Zähne. Durch jahrelange (warscheinlich nicht optimale)kiefernortopädische Behandlung wurden die Zähne so geschoben, dass 4 Lükchen durch implantat geschlossen werden konnten. Aber warscheinlich zähle ich immer noch nicht zu den "schweren"Fällen...

Viele Grüße
Andrea



Markus
Markus

Am 12. Februar sollen bei mir nun 14 Implantate gesetzt werden. Die Krankenkasse hat genehmigt die Kosten zum 2,5 fachen Satz zu übernehmen.
Hier meine Frage: Was bedeutet das? Ich habe den vollständigen Kostenvoranschlag vor mir liegen, die Kosten belaufen sich insgesammt auf 32.000 Euro. Die Preise sind alle mit eben diesen verschiedenen Faktoren angegeben, von 1,0 bis 3,5, hat das also zu bedeuten, dass die Krankenkasse alles bis zu Faktor 2,5 zahlt und über 2,5 muss ich selbst bezahlen?



fire2003
fire2003

Hallo Markus,
ich hoffe, die Setzung von Deinen 14 Implantaten ist erfolgreich verlaufen. Dahin wünsche ich Dir schon mal gute Besserung. Diese Steigerungssätze gibt es in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die Anwendung finden bei Behandlungen die Privat in Rechnunng gestellt werden. Privat Krankenversicherte bekommen nur solche Rechnungen. Die Zuschüsse der gesetzl. Krankenkasse liegen weit unter denen der Gesamtkosten. Bist Du privat Krankenversichert, dann kann es sein, das die PKV nur bis zum 2,5-fachen Steigerungssatz zahlt. Vielleicht hast Du Glück und die Kasse zahlt noch etwas mehr, vielleicht bis zum 3,5-fachen Satz, wenn der Zahnarzt oder Kieferchirurge eine patientenbezogene Begründung vorlegt. Eine Garantie kann ich Dir dafür nicht geben, da ich Dein Versicherungsverhältnis nicht kenne. Probier es einfach.



Clauda FUchs
Clauda FUchs

Hallo,

mir fehlen ca. 12 Zähne und ich habe die komplette Behandlung bezahlt bekommen.

Habe jedoch auch den Klageweg beschritten. WEnn ich helfen kann einfach melden.



Marina
Marina

Hallo Frau Fuchs!

Da mir das Ganze auch bevorsteht und die Krankenkasse sich auch sträubt, wäre für mich sehr von Interesse, wie sie die ganze Sache über die Bühne gebracht haben.

Wäre für Antwort sehr dankbar.

LG Marina



Drees
Mitglied seit 10. 10. 2013
1 Beiträge

[quote="Clauda FUchs"]
Hallo,

mir fehlen ca. 12 Zähne und ich habe die komplette Behandlung bezahlt bekommen.

Habe jedoch auch den Klageweg beschritten. WEnn ich helfen kann einfach melden.
[/quote]

Hallo Frau Fuchs,

da wir das gleiche Schicksal haben, (12 Zähne fehlen)
könnten Sie mir bitte weiterhelfen ? zum Thema Klageweg!

Vielen Dank im Voraus
Drees



AnnKathrin
Mitglied seit 26. 09. 2014
1 Beiträge

Hallo Claudia,
der Beitrag ist zwar schon älter aber vielleicht kannst du mir trotzdem weiterhelfen?!
Es geht um 20 Nichtanlagen bei mir.

Liebe Grüße
AnnKathrin