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Antwort auf: Nichtanlage von 22 Zähnen - Kostenfrage bei Implantatversorgung

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Nichtanlage von 22 Zähnen - Kostenfrage bei Implantatversorgung

Markus
Markus

Hallo,

Ich bin 18 Jahre alt, habe insgesammt 6 zweite Zähne (jeweils zwei Backenzähne in Ober- und Unterkiefer und die vorderen zwei Schneidezähne im OK, rest z.T. sehr wackelige Milchzähne, z.T. auch schon ausgefallen).
Seit nunmehr 10 Jahren wird bei mir auf eine Implantatversorgung hingearbeitet, (eine langjährige Kieferorthopädische Behandlung, Kieferoperation, usw. wurden durchgeführt)

Im Februar 2007 soll die Implantatversorgung mit insgesammt 14 Implantaten erfolgen. Das Problem hierbei ist die Kostenfrage, für die nun schon in einigen Wochen anstehende Operation:

Zahlt die Krankenkasse eine Implantatversorgung? Hierbei stoße ich oft auf darauf, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen würde, könnte eine Versorgung mit konventionellen Methoden nicht möglich sein.
Mein Zahnarzt jedenfalls meint, die Kasse zahlt nicht.

Die Kosten, die sich auf etwa 30.000 € belaufen kann ich als Schüler kaum bezahlen...

Danke im Vorraus für alle Antworten
viele Grüße
Markus



Karl-Josef Mathes
Karl-Josef Mathes

Hallo,

bei einer sog. generalisierten Nichtanlage von Zähnen gibt es meines Wissens immernoch zumindest eine Bezuschussung der ges. Krankenkasse. Da sich da aber dauernd die Sicht der Dinge ändert, ist der beste Weg, Sie setzen sich mit dem sicher erstellten Heil- und Kostenplan mit Ihrer Krankenkasse zusammen. Sagen Sie, dass eine andere Versorgung wohl kaum möglich ist, zumindest nicht, ohne langfristig Ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen. In aller Regel wird dann ein Gutachter benannt, der sich das anschaut. Das würde ich auf jeden Fall tun, denn Ihnen steht eine ausreichende und wirtschaftliche Lösung zu, das bedeutet auch, dass es zunächst mal eine medizinisch richtige Lösung sein muß. Und mehr als "nein" sagen kann Ihre Kasse auch nicht.

Gruß

K.-J. Mathes



heni
heni

Hallo,

mich wundert, daß Ihr ZA der Meinung ist, daß die Krankenkasse nicht bezahlt . Wer am Ende die Kosten trägt, finde ich der Preis zu teuer.

MFG



Andrea
Andrea

Hey, ich finde tatsächlich gleichgesinnte. Obwohl es den Anschein hat, als ginge es dir schlechter...
Sind deine "Zweiten" gar nicht angelegt?
Bei mir sind 8 Zähne nicht angelegt.
Ich bin 28 und habe vor ca 13 Jahren 4 Implntate bekommen. Damals hat die KK noch einen Großteil bezahlt. Ich habe noch einen Milchzahn, der hoffentlich noch eine ganze Weile hält.
Über einen Austausch wäre ich sehr froh.

LG Andrea



Ellen
Ellen

Hallo Markus,

Du mußt Dich jetzt vor allem eines: beeilen. Du nimmst den Kostenvoranschlag des Implantologen und gehst damit zu Deiner Krankenkasse. Als erstes wirst Du dort wahrscheinlich zu hören bekommen, dass Implantate keine Kassenleistungen sind. Du erzählst also Deine Geschichte der Nichtanlagen und erntest höchstwahrscheinlich ungläubige Blicke. Das ignorierst Du. Daraufhin wirst Du nach einiger Zeit von der Krankenkasse zum Gutachter geschickt.
Die Anzahl Deiner Nichtanlagen reicht immerhin aus für die generalisierte Nichtanlage. Was der Gutachter tatsächlich noch bestätigen muß, ist, dass die konventionelle Versorgung nicht möglich ist. Hast Du gut recherchiert :-)

Bei mir hat der Gutachter so entschieden, hat sogar noch für ein gar nicht vorgesehenes Implantat gesorgt.

Aber Dir läuft die Zeit davon, Du mußt Dich jetzt beeilen, weil dieser Weg so lange dauert. Du darfst auf gar keinen Fall, die Implantation machen lassen, bevor Du nicht einen Stempel von Deiner Krankenkasse hast. Vielleicht läßt Du Dir auch dabei helfen. Bei allen zu fällenden Entscheidungen mußt Du immer einen Draht zu Arzt und Krankenkasse haben. Kurioserweise sitzt Du als Patient in der Mitte und hörst Dir vom Arzt ein Wettern an (die Sachbearbeiter bei den Krankenkassen haben keine Ahnung) und von der Krankenkasse auch (so geht das überhaupt nicht, dass kann Ihr Arzt nicht machen).

Ich wünsche Dir viel Geduld, gute Nerven und letztlich Erfolg.

Liebe Grüße,
Ellen



Andrea
Andrea

Ab welcher Anzahl von fehlenden Zähnen kann man denn von einer generalisierten Nichtanlage ausgehen?



Ellen
Ellen

Hallo Andrea,

ab 9 fehlenden Zähnen pro Kiefer.

Liebe Grüße,
Ellen



Karl-Josef Mathes
Karl-Josef Mathes

Hallo,

nach der Bedeutung des Wortes dann, wenn alle Zähne nicht angelegt sind. So ist es meines Wissens nach im Gesetz auch gemeint.

Aber, eine andere Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen steht dieser Auslegung entgegen. Wie ich bereits sagte, schuldet die gesetzliche Kasse dem Versicherten eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung. Dann soll sie mal ohne Implantate. Also muß man der Krankenkasse entsprechend Druck machen und das notfalls auch versuchen, vor Gericht durchzusetzen. Die Zeiten, in denen die Kassen den Versicherten die Leistungen hinterher getragen haben, die sind vorbei. Das wird zwar heute noch gern von Politikern so herausposaunt, aber das ist schon lange nicht mehr so. Von dem, was heute z.B. international verfügbares und anerkanntes Behandlungspotintial in der Parodontologie ist, steht Ihnen im Kassensystem maximal noch ein Zehntel zur Verfügung, wenn überhaupt.

Gruß

K.-J. Mathes



Andrea
Andrea

Hallo Herr Mathes,

Sie meinen also, mit ausreichen Druck besteht eventuell die Möglichkeit, eine Bezuschußung der Kasse zu erreichen?
Ich habe vor ca. 13 Jahren (da war ich 15) 4 Implanate bekommen, zum größten Teil wurden die Kosten von der Kasse übernommen. Stehen die Chancen, erneut eine Bezuschussung zu bekommen ( ich habe Angst, dass die Implantate irgenwann nicht mehr halten - sind ja schon eine Weile drin) deshalb vielleicht besser? Oder eher schlechter? Kann man vorweg schon mal bei der Kasse anfragen? Oder lieber erst im konkreten Fall?

Lieben Dank für Ihre Antwort! (falls Sie überhaupt meine Fragen beantworten können



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
bei der Diagnose generelle Nichtanlage gilt, denke ich, die gesetzliche Regelung. Eine Neuversorgung ist darin nicht ausgeschlossen. Nachfragen hat aber nur im konkreten Fall einen Sinn, da dann erneut ein Gutachterverfahren eingeleitet werden müsste. s.u. Text Richtlinien Ausnahmeindikation, siehe auch unter ->Kosten:
Zu c) Nichtanlage von Zähnen
Ein besonders schwerer Fall kann auch vorliegen, wenn eine genetisch bedingte Nichtanlage von Zähnen gegeben ist. Dabei ist mit der Formulierung nicht nur die totale Zahnlosigkeit gemeint, sondern das genetisch bedingte Fehlen der Mehrzahl der Zähne. Auch hier kann von Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung gesprochen werden. Die Nichtanlage einzelner Zähne stellt dagegen keinen "schweren" Fall im Sinne der Richtlinien dar.
Wie bei den Ausnahmeindikationen unter Buchstabe a) und b) unterliegen Implantate, die im Zusammenhang mit der genetisch bedingten Nichtanlage von Zähnen erforderlich sind, nur dann der Leistungspflicht der Krankenkassen, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, weil das rekonstruierte Prothesenlager nicht belastbar ist.

Gruß
B. Zahedi