Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Antwort auf: Nachweis der entstandenen Kosten

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Nachweis der entstandenen Kosten

Markus
Markus

Hallo,

weiß jemand eine Seite, in der verbindlich aufgeführt ist, welche Nachweise für die in einer Behandlungsrechnung aufgeführten Positionen auf Verlangen des Patienten vom Zahnarzt anzugeben sind?
Beispiel: das Implantat selbst. In der Rechnung erscheint diese Position mit einem Betrag X. Woher soll ich als Patient wissen, ob das wirklich soviel gekostet hat?

Ich weiß, daß diese eine komplexe Frage ist und sicher nicht für jede Position einer Rechnung anwendbar ist, mir geht es aber vielmehr um die generelle Nachweispflicht (sofern sie überhaupt besteht) der Kosten.



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Markus,

eine solche Seite gibt es meines Wissens nach nicht. Bei dem Implantat ist es relativ einfach: rufen Sie den Herstelller an und fragen den ( denken Sie auch noch an die MwSt und die Versandkosten).

Bei den Kleinteilen wird es schwieriger, weil die, wie Computerteile auch, zu sehr unterschiedlichen Preisen gehandelt werden.

Aber mal ne Frage: wenn Sie Ihrem Zahnarzt so wenig über den Weg trauen, warum gehen Sie da hin?.

Viele Grüße

K.-J. Mathes



Markus
Markus

Ich habe den Zahnarzt bereits gewechselt, weil er eben die Einstellung hat: "was interessiert mich ihre Versicherung?". Jetzt bin ich beim nächsten und der scheint die gleiche Meinung zu haben!

Ich würde gerne mal einen Zahnarzt finden, der einem hier etwas entgegenkommt und sich nicht immer nur auf irgendwelche Vorgaben von Zahnärztekammern beruft. Ich will auch keinen Zahnarzt um sein Geld bringen, er soll das bekommen, was ihm zusteht.

Und was ich noch gelernt habe: einen Zahnarzt während einer Implantatsbehandlung zu wechseln, ist äußerst schwierig....



Robert
Robert

Hallo Markus.

Läst Du dir in die Karten schauen?
Die meisten Ärzte werden sich hüten
ihre Preise (Kosten) hier bekannt zu
geben.
Überall wird offen über Preise geredet
und die Grundkosten werden auch
in jeder richtung angegben.
Nur hier im Forum nicht.
Auf privat Leistungen ist das große
Geld zu verdienen.
Bei Kassen Abrechnungen ist es für
den Zahnarzt etwas schwieriger zu
übertreiben.



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
wie soll man hier Materialkosten diskutieren, da die Preise alleine pro Implantat je nach Hersteller und Typ zwischen 90 und 500 EUR auseinandergehen. Da kommen aber u.U. noch Abformpfosten, Deckschrauben, Einheilschrauben, Bohrersätze, Titan oder Keramikpfosten, Innenschrauben dazu. Alleine im Materialbereich liegen zwischen den verschiedenen Systemen damit fast 1000% Unterschied.
Gruß
B. Zahedi



Markus
Markus

Genau darin liegt ja das Problem: wenn ein Zahnarzt ein Implantat für 90 Euro einkauft und mir 500 Euro in Rechnung stellt, dann ist es Betrug. Und dann heißt es: Der Zahnarzt muß keinen Nachweis über die entstandenen Kosten aufbringen?!?!?!
Wenn er mir eines für 500 Euro einsetzt, dann soll er selbstverständlich auch seine 500 Euro dafür bekommen. Aber wenn er nur eines für 90 Euro einsetzt, dann auch nur 90 Euro.
Wenn ein Zahnarzt zum Juwelier geht und einen Goldring kauft, dann wird er sehr wohl auch ein Zertifikat oder ähnliches über die Qualität verlangen. Wenn der Juwelier ihm dieses verweigert, wird er den Ring nicht kaufen, oder????
Warum haben denn viele Zahnärzte damit ein Problem, ihre Kosten offenzulegen???? Selbst wenn sie es gesetzlich nicht müssen (was mir schleierhaft ist), so drängt sich unweigerlich der Gedanke auf, sie haben etwas zu verbergen! Denn wer seine Kosten auch nachweisen kann, der hat auch keine Probleme, sie darzulegen!



Dr. Günter Metelski
Dr. Günter Metelski

Der Unterschied ist nur,dass jeder
Handwerker auch Goldschmied und Juwelier seine Kosten frei entspre-
chend der Größe seines Betriebes u.
seiner Mitarbeiter kalkulieren kann u.
nicht verpflichtet ist darüber irgend einem Kunden Rechenschaft abzuge-
ben.Bei Zahnärzten ist diese Kalku-
lierbarkeit nicht gegeben,die Preise
werden vom Staat diktiert und stam-
men aus dem Jahr 1977,wurden zuletzt 1988 geändert.Nennen Sie mir einen Handwerker,der seine Prei-
se seit 1988 konstant hält.Ich empfehle Ihnen,sich die Gebührenordnung für zahnärzte und Ärzte zu besorgen,dann können sie
sich die Preise für die implantologi-
schen Leistungen ansehen.Glauben Sie etwa,dass Ihnen Ihr Autohändler seine Gewinspanne mitteilt? Glauben
Sie,wenn Sie sich für 200-300 € einen Anzug kaufen,dass der in der
Herstellung soviel kostet?

Mit freundlichen Grüßen



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Markus,

einmal noch zum Thema. Der Zahnarzt ist verpflichtet, Ihnen Implantathersteller, Implantattyp und ggf. auch alle Daten, die zur Identifizierbarkeit des Implantates notwendig sind, mitzuteilen. Damit können Sie ganz leicht alle Auskünfte erhalten, die Sie benötigen.

Wenn Sie allerdings glauben, dass er etwas anderes einsetzt, als er Ihnen mitteilt, dann wäre das Betrug, vielleicht sogar mehr. Dafür wären dann die Gerichte zuständig.

Aber irgendwie entnehme ich dieser Diskussion, dass es um die Erstattung durch die Versicherung geht. Das ist allerdings ein heikles Thema. In der Tat geht es den Zahnarzt nichts an, was Ihre Versicherung sich denkt. Er kann nicht die gleiche Leistung unterschiedlich berechnen (alles im Privatsektor), nur weil irgendeine Versicherung für sich das anders sieht. Die Abrechnung des Zahnarztes ist im Gesetz geregelt. Dort ist auch die Nachprüfbarkeit der Abrechnung geregelt. Daran sind Zahnarzt und Versicherung gebunden, soweit Sie nicht in Ihrem Vertrag etwas anderes vereinbart haben. Wenn Sie allerdings einen Vertrag geschlossen haben, der bestimmte Leistungen oder Abrechnungsmodalitäten ausschließt, dann haben Sie dadurch möglicherweise einen Beitragsvorteil. Nur, den zu finanzieren ist nicht Aufgabe des Zahnarztes.

Auch die Beihilfestellen haben in den vergangenen Jahren mehrfach ihre Erstattungspraxis verändert, besonders auch, was die Versorgung mit Implantaten angeht. Mir hat gestern erst wieder ein Patient ein Schreiben seiner Beihilfestelle vorgelegt, dass nur die Kosten für maximal 2 Implantate je Kiefer erstattet werden. Auch das abzufangen, ist nicht Aufgabe der Zahnärzte.

Ich kann nur allen raten: auch wenn es etwas kostet, lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan ( Kostenvoranschlag ) machen und geben Sie ihn vor der Behandlung Ihrer Versicherung. Ihre Versicherung müssen Sie auffordern, verbindlich zu erklären, in welchem Umfang Sie eine Erstattung erwarten können. Dann sparen Sie sich für die Zukunft solche Probleme. Außerdem fördert Klarheit von Anfang an das für eine gute Behandlung notwendige gegenseitige Vertrauen zwischen Arzt und Patient.

Das ist ein bißchen lang geworden, war aber vielleicht so auch nötig.

Viele Grüße

K.-J. Mathes



Markus
Markus

Es geht hier mehr um Materialkosten und die zugrundeliegende Qualität, nicht um seine Leistungskosten!!!!

Aber diese Sätze gelten schließlich für gesetzlich versicherte! Für Privatversicherte wird fast ausschließlich mit dem 3,5 fachen Satz gerechnet.

Um bei unserem Beispiel mit dem Juwelier zu bleiben:
Sie gehen zum Juwelier, möchten eine Beratung, lassen sich einige Ringe zeigen und entschließen sich dann, nichts zu kaufen. Kosten für Sie: 0 Euro.
Sie gehen zum Zahnarzt, brauchen dafür einen Termin, lassen sich nur beraten (ein obligatorischer Blick in den Mund inkl.) und bekommen eine Rechnung über 50 Euro.
Bei beiden Szenarien haben Sie nicht wirklich etwas in der Hand, was Sie reicher macht.

P.S. Bei einem Autohändler kann ich ohne Probleme sein Angebot mit einem anderen vergleichen. Beim Arzt ist jeder Angebotsvergleich sofort kostenpflichtig, da ich mir immer wieder neue Kostenvoranschläge einholen muß!



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
das ist so nicht ganz richtig. Wenn Sie für eine PKW- oder Elektronikartikel-Reparatur einen KVA wünschen, werden Sie auch zur Kasse gebeten