Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Nachbesserungsrecht des Zahnarztes

mariandl
Mitglied seit 12. 10. 2013
3 Beiträge

Guten Tag, hier ist meine kurze Geschichte und eine Frage:

Im Februar 2013 wurden fünf Implantate im OK gesetzt. Das im April eingegliederte Langzeitprovisorium (verblockt über 10 Zähne) paßte nicht - erstens von den Zahnformen, zweitens von der Beißfunktion, drittens von der Ästhetik her.
Es kam zu einer Nachbesserung. Diese stellte sich als Verschlimmbesserung heraus, Funktion und Ästhetik waren noch mehr eingeschränkt. Zahnformen nicht anatomisch geformt. Die Mängel wurden dem ZA vorgetragen, um eine weitere Nachbesserung wurde gebeten, da die momentane Versorgung keinesfalls als Muster oder Vorgabe für die teure Zirkon-Endversorgung dienen kann.
Der ZA zeigte sich empört und teilte mir schriftlich mit, er sei zu einer zweiten Nachbesserung zwar bereit, er werde aber nach dieser "letztmaligen Korrektur" weder am Zusammenbiß noch an den Zahnformen oder der Ästhetik etwas ändern. Sollte diese Änderung dann keinen Erfolg haben, so schrieb er, dann, so wörtlich "müssen wir die Behandlung abbrechen, da wir Ihnen nicht weiter helfen können."

Die zweite Korrektur endete mit einer völligen Verschlechterung des LZP (kleingeschliffen, falsche Zahnformen (nur ein Prämolar, dafür zwei Eckzähne), schief im Mund eingesetzt, verkleinerte Zähne, keine Smile-Line (Verschlechterung des Gesichtsausdrucks) etc. Die Okklusion ist derart schlecht, daß ich die UK-Prothese nicht mehr tragen kann. Ich nehme sie nur, wenn ich von zu Hause fortgehe, in den Mund. Weitere Einzelheiten spare ich mir.

Nun bin ich ratlos.
Erstens hat mir ebendieser ZA immer wieder gesagt, das LZP könne man so oft ändern, wie man wolle. Damit werden wir "die endgültige Fassung erarbeiten", das habe ich von ihm sogar schriftlich. Und nun winkt er bereits bei der zweiten Nachbesserung ab und sagt, jetzt ist Schluß damit.
Zweitens: wie soll ich nun zu einer passenden Endversorgung kommen, wenn der Zahnarzt weitere Nachbesserungen verweigert?

Fragen:
Es gibt das Nachbesserungsrecht des Zahnarztes. Gibt es nicht auch eine NachbesserungsPFLICHT? Kann denn ein Zahnarzt nach nur zwei (!) Nachbesserungen seine weitere Mitarbeit an dem Projekt einfach aufkündigen unter dem Motto: So, das scheint Mist zu sein, nu lassen wir den Patienten mal mit dem Mist allein.

Und ist es nicht so, daß das LZP die teure Endversorgung vorbereiten muß, denn wie soll denn das Labor die passende Zirkonversorgung anfertigen können, wenn die LZP unbrauchbar ist?

Für sachdienliche Ratschläge und inhaltlich erklärende Antworten wäre ich sehr dankbar!

Schönes Wochenende!
Marianne



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

hallo,
diese angelegenheit ist aus verscheidenen gründen etwas vertrackt.
der behandler schuldet ihnen eine behandlung nach den regeln der zahnärztlichen kunst. die sicherlich beeinhaltet, dass auch ein lzp bestimmten anforderungen genügen muss, die nach ihrer schilderung nicht erfüllt sind.
wenn eine einigung mit dem zahnarzt im guten nicht möglich ist, (wie sollen sie ihm die endgültie versorgung anvertrauen, wenn er sie schon bei der provisorischen im stich lässt?) dann müssen sie, um recht zu bekommen, einen etwas dornigen weg gehen. bei rein privaten leistungen (lzp) ist die gesetzliche krankenversicherung nicht im patientensinne gutachtungsbefähigt. d.h. privater gutachter+anwalt etc.
gruß
b. zahedi



mariandl
Mitglied seit 12. 10. 2013
3 Beiträge

[quote="Dr. Dr. B. Zahedi"]
...
der behandler schuldet ihnen eine behandlung nach den regeln der zahnärztlichen kunst. die sicherlich beeinhaltet, dass auch ein lzp bestimmten anforderungen genügen muss, die nach ihrer schilderung nicht erfüllt sind....
[/quote]

Danke, Dr. Zahedi,
mir ist klar, daß der Arzt den Behandlungserfolg im Sinne der Genesung nicht erbringen muß - sofern er "lege artis" gehandelt hat, ist ihm nichts vorzuwerfen.
Doch bei einer prothetischen Versorgung geht es doch auch immer um einen Werkvertrag. Der Zahnarzt, der ein LZP einbaut, das sichtlich fehlkonstruiert ist, begeht m. E. auch einen Behandlungsfehler. Er müßte das nicht passende Werkstück dem Labor zurückgeben und darauf bestehen, daß dieses entweder nachgebessert oder neu angefertigt wird.

Ich vergleiche meinen Fall mit einem Hausbesitzer, der eine neue Haustür bestellt. Der Vertragspartner (Unternehmer) nimmt maß und erteilt seinerseits der Werkstatt den Auftrag, die Tür nach den Vorgaben zu fertigen. Nun stellt sich beim Einbau heraus, daß die Tür sich nicht richtig schließen läßt, da entweder beim Maßnehmen oder bei der Herstellung Fehler gemacht werden sind - für den Auftraggeber ist die Fehlerquelle unerheblich. Er stellt fest: paßt nicht! Und verlangt zu Recht Nachbesserung. Der Unternehmer schleift ein wenig, manipuliert auch an der Maueröffnung, aber es paßt immer noch nicht richtig. Der Auftraggeber ist natürlich damit nicht einverstanden. Und nun erlebt er, wie der Unternehmer zornig wird und meint, so einen nörgeligen Kunden habe er noch nie gehabt. Ständig wolle er etwas anderes. Und er sagt: Ich nehme jetzt die Tür mit und bessere sie noch ein einziges Mal nach. Wenn es dann nicht paßt, dann weiß ich auch nicht weiter. Gesagt getan. Die nachgebesserte Tür geht nun überhaupt nicht mehr ins Schloß. Der Unternehmer denkt, leck mich am Axxxx, sagt, Ich kann nichts mehr für Sie tun und läßt den Kunden mit der windschiefen Tür stehen.
Der hat bereits zwei Drittel des ausgehandelten Preises im voraus bezahlt und ist so verblüfft, daß es ihm erst einmal die Sprache verschlägt.

Hübsche Geschichte, nicht? Ich glaube nicht, daß sich so etwas in der freien Wirtschaft abspielen kann. Unser Unternehmer hätte wahrscheinlich schlechte Karten. Nein, anders: er würde so etwas niemals tun, denn dann bliebe ihm bald die Kundschaft weg.

Bei der Zahnmedizin scheint das anders zu sein. Ich kann mir schon denken, wie es jetzt weitergeht: ich zahle einen Haufen Geld für die "juristische Industrie", die ordentlich brummt, und am Ende bekomme ich vielleicht die Hälfte meines Geldes zurück, die ich aber bei dem ganzen Rummel an Gutachter und Rechtsverdreher verloren habe. Zudem dauert es Monate, vielleicht sogar Jahre, in denen Akten gewälzt und Halbwahrheiten zu Wahrheiten umgebogen werden.
Also muß ich mich wohl mit meiner "schiefen Haustür" abfinden.

Dieser Zahnarzt hat mir Implantate regelrecht aufgeschwatzt und mir dafür fünf biologische Zähne gezogen und Sofortimplantate gesetzt. Er hat mir versprochen, den Zahnbogen zu weiten (der vor zehn Jahren durch ungeschickte Überkronung im linken OK eine leichte Abflachung hatte, daher Vorkontakt etc.). Er verschwieg mir, daß die Implantate exakt an dieselbe Stelle wie die gezogenen Zähne kamen und - dicker sind als meine vorherigen Zahnstümpfe! Ergebnis: noch weniger Platz im linken OK, noch mehr Vorkontakt. Da fällt mir wieder meine Tür ein: der Unternehmer verspricht dem Kunden eine rollstuhltaugliche Breite, und die gelieferte Tür ist schmäler als die alte ...

Dieser Zahnarzt erzählt mir seit Monaten, wie wir die endgültige, schöne Arbeit mit dem LZP erarbeiten werden - ja, erarbeiten, und das habe ich schriftlich! Und dann ist ihm schon bei der ersten Korrektur die "Arbeit" zuviel und er jagt den lästigen Kunden zum Teufel.

Zur Ehrenrettung des jungen Kollegen muß ich sagen, daß er im Behandeln sehr geschickt ist. Da bin ich voll des Lobes. Sein hauseigenes Labor, besetzt an durchschnittlich zwei Tagen pro Woche, liefert jedoch nur "schiefe Türen". Was habe ich an Zeit geopfert, um mit demLabortechniker zu reden, ihm alles zu erklären, habe ihm Modelle und Fotos vorgelegt, und er hat just das Gegenteilige vom Abgesprochenen getan. Was ich jetzt im Mund habe, ist schlicht Pfusch. Wenn ich spreche, sieht man nur die Zähne des UK, die oben sind fast verschwunden. Ich muß schon die Lippen hochziehen, wenn man was sehen will. Dabei habe ich vorher eine wunderschöne Smile-Line gehabt. Muß ich so etwas hinnehmen?

Für mich ist es unverständlich, wie ein begabter junger Kollege nicht merken kann oder will, daß eine Laborarbeit daneben ist. Sein handwerkliches Können am Mund des Patienten kann dann so gut sein, wie es will, wenn sein Labor Drakulazähne herstellt, hilft ihm die beste Behandlungskunst nicht weiter.

Entschuldigung, sehr geehrter Herr Dr. Zahedi für meine Ergüsse.
Das mußte jetzt einfach mal von der Seele runter.

Marianne



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

natürlich steht der zahnarzt für das gesamtergebnis inklusive labor "gerade", er kann sich aus der verantwortung im falle einer falschbehandlung und eines nicht den regeln der kunst entsprechenden endergebnisses nur herausstehlen, wenn der patient ihn lässt. letztendlich müssen also sie für ihr recht "kämpfen". d.h. u.U. anwalt, gutachten etc.
die notwendigekit für die extraktion der nach ihrer meinung nach gesunden zähne muss er belegen können, röntgenbilder etc., da kann man sich kaum rausreden.
das mit dem untauglichen langzeitprovisoriums ist aber nicht so einfach, da es ja noch kein endergebnis ist.
da ihnen das vertrauen für die weitere fehlt, sollten sie sich schon mal eine 2. meinung einholen.



Stern77
Stern77

Wie ging die Geschichte denn weiter?

Auch ich habe ein Langzeitprov. im OK (5-5)
Nun will der Zahnarzt nicht mehr weiter machen weil es nicht passt. Auch nicht mehr nachbessern.
Geplant und genehmigt sind seit 2 Jahren zusätzlich Knochenaufbau (groß) und Implantate (die 6 er)
Die will er nun auch nicht mehr machen....
Andere Zahnärzte scheuen sich vor der Geschichte...
Langzeitprov...abstehende Kronenränder...total verschliffen...ect.
Ich trage es bereits ein halbes Jahr und keine Besserung eingetreten bisher.
Eigentlich sollte es nun dazu dienen, den langersehnten Knochenaufbau und die Implantation zu starten.
Wenn sich aber keiner bereit dazu erklärt...ist das Langzeitprov. bis dahin kaputt bzw. evtl. weitere Zähne zwecks Überlastung kaputt.

???



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